Verschlagwortet: Brandlegung

„Magisches Sofa“ angezündet

Sofern ein Täter eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 Strafgesetzbuch (StGB)) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen hat, so ordnet das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Insoweit kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur in Betracht, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergeben, dass vom Täter infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist....

Brandstiftung durch teilweise Zerstörung eines Gebäudes gemäß § 306 Abs. 1 StGB

In dem Verfahren 4 StR 344/11 hatte sich der BGH mit der Frage der teilweisen Zerstörung eines Gebäudes im Rahmen der Brandstiftung zu befassen. Was genau unter einer teilweisen Zerstörung eines Gebäudes zu verstehen ist, bedarf einer Gesamtschau aller Umstände und wird durch Fallgruppen der Rechtsprechung geprägt. Dem letzten Fall, bei dem sich der BGH dieser Problematik zuwandte, lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der vor dem Landgericht München Angeklagte hatte sich nachts unter Verwendung eines Nachschlüssels Zutritt zu dem Verwaltungsgebäude einer Firma verschafft. Er wollte in dem Verwaltungsgebäude des geschädigten Unternehmens einen Brand legen, indem er in der Teeküche des Gebäudes...