Wer eine fremde bewegliche Biene in der Absicht wegnimmt,…

Der Merkur-Online berichtet, dass im oberbayerischen Jesenwang möglicherweise sechs Bienenvölker gestohlen worden sind. Im vergangenen Winter seien viele Bienenvölker in der Region verendet, zum Teil auch wegen Krankheiten oder Milben. Nun besteht der Verdacht, dass sich Imker bei ihren Konkurrenten bedient haben, um den eigenen Verlust auszugleichen. Aber kann man Bienen überhaupt stehlen im Sinne des § 242 StGB? Dort heißt es nämlich, dass mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Taugliches Tatobjekt beim Diebstahl sind also offensichtlich...