Verschlagwortet: Beweisantrag

Floskelhafte Ablehnung eines Beweisantrags führt zur Aufhebung des Urteils

Im Strafprozess sind Beweisanträge der Verteidigung nicht für jedermann erfreulich. Während ein guter Beweisantrag für den Angeklagten die Wende im Prozess bringen kann, handelt er dem Gericht Mehrarbeit ein, die vor allem bei langen Verfahren mit vielen Beteiligten zu einer echten Belastung werden kann. Dennoch ist es die Aufgabe des Gerichts, jeden einzelnen Beweisantrag, egal wie absurd er auf den ersten Blick klingen mag, sorgfältig zu prüfen und eine Ablehnung ausreichend zu begründen. Inhaltsleere Aussagen, mit denen Beweisanträge abgeschmettert werden, können zur Aufhebung eines Urteils führen, wie ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. November 2015 – 3 StR...

Besser spät als nie – der Zeitpunkt des Beweisantrags

Richter und Laien unterscheidet eine für den Strafprozess ganz entscheidende Fähigkeit: Die Fähigkeit, zu jedem Zeitpunkt objektiv zu sein. Vielleicht ist der NSU-Prozess ein gutes Beispiel, um das Dilemma zu erklären. Wenn Beate Zschäpe nach zweieinhalb Jahren eine Aussage macht, folgert ein Laie daraus, dass diese Aussage nach solch einer langen Zeit des Schweigens erlogen sein muss. Vom Zeitpunkt der Aussage wird also ein Schluss auf den Wahrheitsgehalt der Aussage gezogen. Der Richter hingegen ist stets objektiv und betrachtet die Aussage als solche, ganz losgelöst von dem Zeitpunkt, zu dem sie gemacht wird. So viel zu den Klischees. In Wirklichkeit...

Beweisziel und Beweistatsache für Beweisantrag

In seiner Entscheidung vom 05.10.2011 – 4 Str 423/11 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Revision als unbegründet verworfen, weil vor dem Landgericht kein korrekter Beweisantrag gestellt worden ist. In dem zugrundeliegendem Verfahren vor dem Landgericht hatte der Verteidiger einer Angeklagten beantragt, dass Briefe mit einem Umfange von ca. 100 Seiten verlesen werden sollen, weil sich aus den Briefen ergeben würde, dass ein Mitangeklagter der Angeklagten gedroht habe, sie falsch zu belasten. Der BGH führt aus, dass es sich hierbei nicht um einen Beweisantrag handeln würde, da lediglich das Beweisziel mitgeteilt wird. Zu einem Beweisantrag gehört aber auch die Beweistatsache....