Wer A sagt, muss auch B sagen – die Holzlatte als gefährliches Werkzeug

Es kommt immer wieder vor, dass sich der Bundesgerichtshof (BGH) nicht nur zu komplexen, sondern auch zu einfachen Rechtsfragen äußern muss, die wohl auch Studenten in den ersten Semestern ohne große Probleme beantworten könnten. Zu solchen Revisionsentscheidungen kommt es, wenn das erstinstanzliche Gericht den Sachverhalt nicht sauber prüft und dabei Tatbestände einfach vergisst. So auch wieder in einem aktuellen Urteil, in dem es unter anderem um den Begriff des gefährlichen Werkzeugs ging. Dem Urteil lag folgendes Geschehen zugrunde: Die Angeklagten verabredeten sich dazu, gemeinsam in die Wohnung des Geschädigten einzudringen und aus dieser Betäubungsmittel und Geld zu entwenden. Sie führten...