Verfassungsbeschwerde von Sebastian Edathy erfolglos

Sie erinnern sich sicher noch an den Fall von Sebastian Edathy, den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten, der Anfang des Jahres aufgrund des vermeintlichen Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie in den Blick der Ermittlungsbehörden geraten ist. Im Februar durchsuchte die Staatsanwaltschaft aufgrund eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses die Wohnung, sowie das Abgeordnetenbüro von Edathy und beschlagnahmte seine E-Mails. Edathy hatte gegen diese Ermittlungsmaßnahmen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt, die das BVerfG nun in seinem Beschluss vom 15.08.2014 – – 2 BvR 969/14 als teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet zurückgewiesen hat. Die Durchsuchung als Verletzung von Art. 13 GG Der wohl umstrittenste Aspekt der angeordneten...