Mitquizzen mit Halbwissen IV – Lösung

Wir wollen euch natürlich die Lösungen der ersten Runde „Mitquizzen mit Halbwissen“ nicht vorenthalten. Beginnen wir heute mit der einfachsten Frage. Am 21. November haben wir gefragt, ob der Selbstmord nach § 211 (Mord) oder nach § 212 (Totschlag) strafbar sei. Wie es die allermeisten richtig bemerkten, war die Frage etwas boshaft formuliert. Schließlich ist der Selbstmord weder nach § 211 noch nach § 212 strafbar. §§ 211 ff StGB erfassen nur die Tötung eines anderen Menschen (statt vieler: BGHSt 19, 135, 137). Bei normalem Selbstmord ist das nicht relevant, weil der Tote ohnehin nicht mehr bestraft werden könnte. Interessant...