Verschlagwortet: Bandendiebstahl

Der Begriff der Bande im Strafgesetzbuch

Der Bandendiebstahl spielt sowohl in der Praxis als auch im Staatsexamen eine wichtige Rolle. Immer, wenn mehrere Personen an einem Diebstahl beteiligt sind, muss geprüft werden, ob es sich um einen Bandendiebstahl handelt. Die Folge ist, dass nicht mehr nur eine Freiheitsstrafe bis zu fünf, sondern von drei Monaten bis zu fünf Jahren in Betracht kommt. Doch wann spricht man von einer Bande? Damit beschäftigen wir uns heute in unserer wöchentlichen Definitionsreihe. Nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten...

BGH: Zum unmittelbaren Ansetzen zu einem qualifizierten Diebstahl

Wer als Mitglied einer Bande in ein Gebäude einbricht, hat erst dann versuchsbegründend zur Tatbegehung eines schweren Bandendiebstahls angesetzt, wenn auch die Wegnahme der Sache mit dem Einbruch einhergeht. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7.8.2014 – 3 StR 105/14 wird zum Versuch eines qualifizierten Diebstahls erst dann angesetzt, wenn der Betroffene auch zur Wegnahme der Sache ansetzt. Andernfalls fehle es trotz der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals ausnahmsweise am unmittelbaren Ansetzen, da noch nicht zu der die Strafbarkeit begründenden eigentlichen Rechtsverletzung angesetzt werde. In dem vom BGH zu behandelnden Fall ging es um den Versuch eines schweren Bandendiebstahls nach §...

Ich war es nicht allein,

werde ich jetzt milder bestraft? So oder ähnlich lautet häufig eine Frage von Mandanten, die ich regelmäßig mit Nein beantworten muss. Woran liegt das? Zunächst einmal geht ein Gericht davon aus, dass im Vergleich zum Einzeltäter eine höhere kriminelle Energie vorliegt, wenn zwei oder mehre Personen eine Straftat begehen. Deshalb wird bei der Strafzumessung regelmäßig berücksichtigt, ob eine Person allein oder in der Gruppe gehandelt hat. Neben den allgemeinen Strafzumessungsgesichtspunkten stehen im Gesetz aber auch viele „Strafschärfungen“ die unmittelbar an die Anzahl der Tatbeteiligten anknüpfen. Die erste befindet sich in § 25 Abs. 2 StGB. Hier heißt es, Begehen mehrere...