Strafverteitelung des Verteidigers und seine Folgen im Verfahren

Nach § 138 a StPO kann ein Verteidiger aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen werden. Insbesondere ist ein Ausschluss möglich, wenn der Verdacht besteht, der Verteidiger habe sich in dem zugrunde liegenden Verfahren einer Strafverteitelung gem. § 258 StGB strafbar gemacht. In seiner Entscheidung von 01.08.11 musste sich das OLG Bamberg in dem Verfahren 1 Ws 378/11 mit der Frage beschäftigen, welchen Anforderungen ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Ausschluss eines Verteidigers wegen einer möglichen Strafverteitelung gerecht werden muss. Dem Verfahren lag zugrunde, dass die Staatsanwaltschaft ein zunächst nach § 154 StPO eingestelltes Verfahren wieder aufgenommen hatte, weil der Beschuldigte die ihm in...