Verschlagwortet: Ausnutzungsbewusstsein

Das Ausnutzungsbewusstsein beim Mord aus Heimtücke

Das Mordmerkmal der Heimtücke ist in Examensklausuren extrem beliebt und wird häufig abgefragt. Dabei ist es sehr wichtig, die verschiedenen Definitionen auswendig zu können und gut darunter subsumieren zu können. Heimtückisch i.S.d. § 211 Abs. 2 StGB tötet, wer die auf der Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit einer anderen Person in feindseliger Willensrichtung bewusst zur Ausführung der Tat ausnutzt. Nachdem wir uns bereits vor ein paar Wochen mit dem Mordmerkmal der Heimtücke, und vor allem mit der erforderlichen feindlichen Willensrichtung, beschäftigt haben, wollen wir uns heute insbesondere dem Ausnutzungsbewusstsein widmen. Definition: Für das Vorliegen eines Ausnutzungsbewusstseins ist es nicht ausreichend, dass der...

Spontaner Tatentschluss und Heimtücke – ein Widerspruch in sich?

Das Mordmerkmal der Heimtücke ist eines der weitesten Tatbestandsmerkmale des § 211 StGB. Denn nach der Definition der Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst ausnutzt. Arglos ist dabei, wer sich im Zeitpunkt der Tat, also bei Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Handlung, keines Angriffs von Seiten des Täters versieht. Hinzukommen muss, dass das Opfer gerade aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlos ist, also keine oder nur eine eingeschränkte Möglichkeit zur Verteidigung hat. Um diesen Tatbestand einzuschränken, hat die Rechtsprechung zum einen das Kriterium des Handelns in feindlicher Willensrichtung entwickelt, der Mitleidstötungen aus dem...