Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die doppelte Auslagenpauschale

Wer früher im Ermittlungsverfahren und in der ersten Instanz als Rechtsanwalt tätig war, bekam vom Rechtspfleger lediglich eine Auslagenpauschale gem. 7002 VVRVG erstattet. Die Rechtspfleger in Berlin und deutschlandweit waren der Auffassung, dass es sich lediglich um eine Angelegenheit handeln würde. Verstanden habe ich dies nie. Nun hat der Gesetzgeber meine Bedenken geteilt und in § 17 Nr. 10 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ausdrücklich klargestellt, dass das Ermittlungsverfahren und die erste Instanz verschiedene Angelegenheiten sind. Natürlich setzen Rechtspfleger auch heutzutage immer zunächst lediglich eine Auslagenpauschale fest. Auf meine Erinnerung wurde der Rechtsfrieden aber wieder hergestellt. Beschluss anbei: SCAN3361_000 Die Klarstellung hat gebührenrechtlich aber...