Ein schwerer Schlag für Strafverteidiger – BGH verneint Antragsrecht des Beschuldigten auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren

Diese Entscheidung ist ein schwerer Schlag für Strafverteidiger und ein deutlicher Rückschritt der Gewährleistung des fairen Verfahrens im Strafprozess. Denn mit seinem Beschluss vom 09. September 2015 – 3 BGs 134/15 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren kein Recht hat, einen Antrag auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu stellen. Die Rechtsfrage, ob sich aus § 141 Abs. 3 S. 1 und 2 StPO ein Recht des Beschuldigten ergibt, einen Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren zu stellen, wird bisher sowohl in der Literatur als auch von den Fachgerichten kontrovers diskutiert. Diejenigen, die das Antragsrechts des...