Verschlagwortet: Amtsanmaßung

Amtsanmaßung – ein eigenhändiges Delikt?

Im Strafrecht wird zwischen eigenhändigen und solchen Delikten unterschieden, die auch gemeinschaftlich begangen werden können. Eigenhändige liegen vor, wenn der Täter nur durch sein eigenes Handeln persönlich den Tatbestand erfüllen kann. Zur Abgrenzung wird insbesondere darauf abgestellt, ob das maßgebliche Unrecht in der Gefährdung des Rechtsguts oder in dem eigentlichen verwerflichen Tun liegt. In seinem Urteil – BGH 5 StR 37/20 – vom 14.04.2020 stellte der BGH fest, dass die Amtsanmaßung gem. § 132 StGB kein eigenhändiges Delikt ist, sondern auch in Mittäterschaft begangen werden kann. Der Angeklagte war Mitglied einer Tätergruppe, die sich als Polizeibeamten ausgaben, um so Betrugstaten...

Amtsanmaßung – Der Begriff des Sich-Befassens mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes nach § 132 StGB

Sind Sie schon einmal in eine dubiose Verkehrskontrolle geraten, bei der Sie sich gefragt haben, ob dort tatsächlich ein Polizeibeamter vor Ihnen steht? In der strafgerichtlichen Praxis kommt es tatsächlich ab und an vor, dass Privatpersonen sich als Amtsträger ausgeben. Inwiefern dies strafbar ist, wollen wir heute im Rahmen unserer wöchentlichen Wiederholung klären. In dieser geht es um das Sich-Befassen mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes, die als Amtsanmaßung geahndet wird und in § 132 StGB normiert ist. Dieser lautet: Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes...