Verschlagwortet: § 315c StGB

Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung kann auch bei einem nicht vorbestraften Täter zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten sein

Es kommt eher selten vor, dass ein nicht vorbestrafter Täter, der gut sozial integriert ist, seine Tat gesteht und bereut, eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren im Gefängnis verbringen muss. Grund dafür ist § 56 Abs. 2 StGB, nach dem eine Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten besondere Umstände Vorliegen. Dem Gericht steht also insoweit ein Ermessensspielraum zu. Dass Faktoren wie die bisherige Straflosigkeit, Einsicht, Reue, soziale Integration und der Versuch der Wiedergutmachung kein Garanten für eine Bewährungsstrafe sind, zeigt jedoch eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts...

Auffahrunfall – Ist der Auffahrende automatisch Beschuldigter mit der Folge, dass er über sein Auskunftsverweigerungsrecht belehrt werden muss?

Besprechung der Entscheidung des LG Gießen vom 09.12.2013 – 7 Qs 196/13 Ein Moment der Unaufmerksamkeit kann sich im Straßenverkehr schnell rächen. Ein Knall, und schon sitzt man seinem Vordermann hinten drauf. Ein Szenario, das auf deutschen Straßen zum Alltag gehört. Doch welche rechtlichen Konsequenzen hat ein solcher Auffahrunfall und ist der Auffahrende eigentlich automatisch Beschuldigter einer Straftat mit der Folge, dass er über sein Auskunftsverweigerungsrecht belehrt werden muss? Mit dieser Frage hatte sich das Landgericht (LG) Gießen in einer Entscheidung zu befassen. Ausgangspunkt war folgender Sachverhalt: Der Betroffene verursachte aufgrund seiner Übermüdung einen Auffahrunfall und wartete danach am Unfallort...