Verschlagwortet: § 242 StGB

Regelbeispiele beim Diebstahl – das Merkmal der „anderen Schutzvorrichtung“

Der Diebstahl gehört zu den Delikten, die in einer Klausur und auch in der Praxis sitzen müssen. Gut macht es sich auch, wenn man die Regelbeispiele des § 243 StGB beherrscht und in einer Klausur prüfen kann. Denn hier zeigt sich, wer beim Lernen von Definitionen und Fallgruppen besonders fleißig war. Wir helfen dabei natürlich gerne und stellen heute den Begriff der „anderen Schutzvorrichtung“ vor, der sich bei den Regelbeispielen des Diebstahls findet. Aber zuerst einmal der Wortlaut des § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB zur Erinnerung: In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten...

Tatort – Mein Name ist Hase,

ich weiß von Nichts. Dieses Sprichwort kennen die Meisten. Doch die Wenigsten wissen, woher es kommt. Auch gestern wurde es im Tatort durch den straffälligen LKA Beamten Stolze verwendet. Ohne dass es Herr Stolze wahrscheinlich wusste, hat dieses Sprichwort auch einen juristischen Hintergrund. Diesem Ausspruch soll ein Duell mit tödlichem Ausgang vorausgegangen sein. Nach neuzeitlichen Überlieferungen sollte deshalb ein Herr Hase als Zeuge vor Gericht aussagen. Seine ersten Sätze vor Gericht sollen gewesen sein: „Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts!“ Zu meiner Freude soll dieser Ausspruch nach dem Juristen Brevier von Heindl und Schambeck in einem Gericht in...