Strafverteidigerhandeln als Strafmilderungsgrund?

Es kommt relativ selten vor, dass ich als Verteidiger über eine Urteilsbegründung überrascht werde. Anders in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Mein Mandant wurde angeklagt, gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen zu haben. Er wurde in der Nähe eines vermeintlichen Einbruchdiebstahls mit einem Empfänger angetroffen, welcher in der Lage war, den Polizeifunk abzuhören. In der Ermittlungsakte befand sich kein Hinweis, dass tatsächlich der Polizeifunk abgehört wurde. Vielmehr ergab sich aus der Ermittlungsakte lediglich, dass mein Mandant ein betriebsbereites Gerät mit sich geführt habe. Als ich darauf hinwies, dass das Mitsichführen nicht strafbar sei, teilten die Polizeibeamten überraschender Weise mit, dass mein Mandant den Polizeifunk abgehört habe.

Deshalb stellte ich in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten zahlreiche Beweisanträge. Zunächst wurden diese durch das Gericht sehr großzügig abgelehnt. Erst auf die Androhung eines Befangenheitsantrages ging das Gericht den weiteren Beweisanträgen nach. So wurde aus einer vom Gericht geplanten 30 minütigen Verhandlung eine mehrtägige Hauptverhandlung. Leider wollte das Gericht die Polizeibeamten nicht als Lügner darstellen. Deshalb wurde mein Mandant schließlich durch das Amtsgericht verurteilt. Zur Strafzumessung führt das Gericht wie folgt aus:

Es ist natürlich zunächst begrüßenswert, dass das Gericht auch die angefallenen Rechtsanwaltskosten in die Strafzumessungserwägungen einbezogen hat. Auf der anderen Seite verkennt das Gericht aber, dass es gerade Aufgabe eines Strafverteidigers ist, seinem Mandanten auch dann beizustehen, wenn das Gericht von der Schuld des Mandanten überzeugt ist. Sollte sich die Aufgabe eines Verteidigers darauf beschränken, die Auffassung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zu übernehmen, bedarf es meines Erachtens keiner Verteidiger. Ob eine Verteidigung unangemessen oder überzogen ist, richtet sich meines Erachtens nicht nach der Höhe der verhängten bzw. zu erwartenden Geldstrafe. Vielmehr hat auch ein Beschuldigter, dem die Begehung einer Straftat im unteren Bereich vorgeworfen wird, dass Recht, dass ein Verteidiger für seine Unschuld kämpft.

Mittlerweile hatte das Landgericht Berlin im Berufungsverfahren einsehen. Das Verfahren wurde eingestellt.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht.

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15 Antworten

  1. Danny Faak sagt:

    Da hatte aber ein Richter Frust.

  2. Statistiker sagt:

    Wie ist mir als Rechtsbeistand eines Hartz-IV-Empfängers von der Richterin konstatiert worden: „Wenn Sie sich weiter für Ihren Mandanten einsetzen, werde ich eine Missbrauchsgebühr gegen Sie festsetzen!“

    Auf meine Entgegnung, dies stünde ihr frei, würde aber ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs nach sich ziehen, kam……. nichts……..

    Ende des Spiels: Beide Parteien haben sich ohne diese Person zusammengesetzt und einen Kompromiss verhandelt. Soweit zum deutschen Rechtssystem. Wäre mein Verwandter ohne Rechtsberatund in den Termin gegangen, wäre er verraten und verkauft gewesen.

  3. asdfguy sagt:

    Zum glück gibts dagegen ja bald das Allheilmittel Digitalfunk…

  4. Adrian sagt:

    Das ist schon spannend, wie hier ein kleingeistiger Richter Recht und Vorurteile vermengt:
    Es geht doch im Urteil niemanden etwas an ob der Angeklagte sein Geld verhurt, für Autos, Schnaps oder Anwälte verwendet.
    Lächerlich ist geradezu die Formulierung mit der „Hand zum wirtschaftlichem Niedergang“. Ich weiß nicht, was Sie verdienen, aber eine Privatinsolvenz wird auch aus vier Verhandlungstagen kaum entstehen. Viel eher aber aus einer strafrechtlichen Verurteilung. Denn die taucht nachher im polizeilichen Führungszeugnis auf und kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Von daher ist es doch nur konsequent eine solche mit allen Mitteln verhindern zu wollen.
    Mir scheint, dies Urteil entstand im Niedergang nach dem der Richter eine längere Niederkunft in einer Wirtschaft hatte. Prost!

  5. Torsten sagt:

    Ach noch was: Für die Unschuld kann man nicht kämpfen. Entweder ist ihr Mandant unschuldig oder nicht. Ihnen obliegt also nur für die Anerkennung der Unschlüssig zu kämpfen, im Zweifel auch wider besseren Wissens, aber das ist ja die Aufgabe von Verteidigern…

  6. Torsten sagt:

    Und natürlich sind es die Polizisten, die lügen. Nicht der Beschuldigte, niemals. Die sagen immer die Wahrheit.
    Ich würde mich für diese offensichtlich berechtigte Ohrfeige schämen!

  7. Daniel Dietrich sagt:

    Dieses Urteil hätte ich gerne zur Hand gehabt, als ich von einem Richter hörte: „Schade, dass die Art der Verteidigung nicht strafschärfend berücksichtigt werden kann.“

  8. @ rotlichtmilieu
    Es geht weniger darun, ob das Urteil in der Berufung gehalten hat oder nicht. Vielmehr war für mich die Argumentaion des Amtsgerichts überraschend. Daran hätte sich nichts geändert, wenn unsere Berufung verworfen worden wäre.

  9. Rotlichtmilieu sagt:

    Interessant wäre gewesen, ob das Urteil hier auch zerpflückt worden wäre, wenn es in der Berufung gehalten hätte.

  10. @ morphium
    Als Verteidiger muss ich auch das Verurteilungsrisiko bewerten. Nach der Ermittlungsakte bin ich von einem Freispruch ausgegangen. In dem Verfahren stellte ich nun fest, dass die Polizeibeamten eine Verurteilung meines Mandanten wollten und umfangreich einen für mich neuen Sachverhalt vortrugen. Ich hatte dann vergeblich vor dem AG auf einen Beamten gehofft, der den Sachverhalt meines Mandanten bestätigt.
    Um eine für meinen Mandanten fatale Verurteilung zu verhindern, haben wir uns mit dem Landgericht Berlin auf eine Einstellung geeinigt. Verfahrenskosten trägt die Staatskasse. Nicht aber meine Gebühren. Die trägt mein Mandant.

  11. Werner sagt:

    @ moep: Dem Angeklagten entstehen durch das (unterstelltermaßen) unangemessene Verteidigerhandeln zusätzliche Verteidigerkosten in beträchtlicher Höhe. Das Gericht reduziert daraufhin das Strafmaß derart, dass die Hälfte der zusätzlichen Verteidigerkosten wieder hereinkommt. Aus Sicht des Mandanten kann man das eher nicht als erfolgreiche Verteidigung ansehen.

  12. morphium sagt:

    Und warum stimmen Sie dann einer Einstllung zu?
    Wer muss nun die Kosten tragen?

  13. aber wirklich nur teilweise; ich wollte freispruch

  14. TK sagt:

    @ moep: Sehr schöner gedanklicher Schluss!

  15. moep sagt:

    schon interessant diese Begründung: Das Gericht belohnt also die objektiv völlig unangemessene Verteidigung damit, dass das Urteil niedriger ausfällt?
    Damit hat der Verteidiger aber ja sein Ziel (zumindest zum Teil) erreicht, womit die Verteidigung wohl nicht unangemessen, sondern erfolgreich war 😉

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