Strafverteidiger-Russisch: Rückwirkung – обратная сила

In der vergangenen Woche haben wir eine russische Entsprechung für den lateinischen Rechtssatz nulla poena sine lege angeboten: нет наказания не указанного в законе.

Ein weiterer Rechtssatz, welcher aus der allgemeinen Garantiefunktion des Strafrechts nulla poena sine lege abgeleitet wird, ist das Rückwirkungsverbot, (nullum crimen, ) nulla poena sine lege praevia.

Die Rückwirkung selbst wird ins Russische wörtlich mit обратная сила übersetzt.

Das Rückwirkungsverbot kann man mit запрещение передавать (закону) обратную силу übersetzten. Etwas kürzer und nicht weniger korrekt: запрет обратного действия (закона).

In Deutschland sind rückwirkende Strafgesetze generell (d.h. nicht grundsätzlich, sondern immer) verboten nach Art. 103 Abs. 2 GG.

Der wohl bekannteste rechtsstaatliche Grundsatz in dubio pro reo wird übrigens mit в случае сомнения (in dubio) дело решать в пользу (pro) обвиняемого (reo) übersetzt.

Konstantin Stern

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