Strafbarkeit von Ping-Anrufen?

Es gibt immer wieder Begriffe, da fragt man sich zunächst, was das sein soll. Hierzu zählt auch der schöne Begriff Ping-Anruf. Hierunter versteht man insbesondere, dass Person 1 eine andere Person, Person 2, anwählt und nach einmaligen Klingeln unter Übersendung einer kostenpflichtigen Telefonnummer wieder auflegt. Person 1 hofft dann, dass Person 2 die hinterlassene Nummer zurückruft und damit Person 2 die Telefongebühren der kostenpflichtigen Nummer zu tragen hat. Die Gebühren fallen dann anteilig Person 1 zu.

Fraglich ist, ob dieses zwar verwerfliche Verhalten von Person 1 auch strafbar ist. In Betracht kommt eine Betrug gem. § 263 StGB.

Erste Voraussetzung ist die Täuschungshandlung. Hierunter versteht man jede intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mittels wahrheitswidriger Behauptung.

Das Oberlandesgericht Oldenburg musste in seiner Entscheidung vom 20. August 2010 – 1 Ws 371/10) darüber befinden, ob bei Ping-Anrufen eine Täuschungshandlung vorliegt.

Das Landgericht hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen Gründen abgelehnt, weil das Hinterlassen einer kostenpflichtigen Telefonnummer keinen eigenständigen Erklärungsgehalt habe. Insbesondere würde durch einen derartigen Anruf nicht zum Ausdruck gebracht, dass hinter dem Anruf ein sinnvolles Kommunikationsanliegen stünde. Die angerufene Person könne nicht entscheiden, ob der Anrufer sich verwählt habe. Ein möglicherweise erzeugter Irrtum ohne Täuschungshandlung ist nicht ausreichend.

Hiergegen ist die Staatsanwaltschaft in Beschwerde gegangen.

Das Oberlandesgericht hat sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft angeschlossen und kommt zu einer Strafbarkeit. Das Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass auch das Herstellen einer kurzfristigen Verbindung eine täuschende Erklärung enthält.

Ein eingehender Anruf stelle – nicht anders als etwa das Läuten an der Wohnungstür – einen Vorgang dar, der über das damit verbundene Signal hinaus die Erklärung beinhalte, jemand wolle inhaltlich kommunizieren.

Der Einsatz einer inhaltlich richtigen Erklärung, die geeignet ist, einen Irrtum hervorzurufen, wird dann zur Täuschung, wenn dieses Verhalten planmäßig erfolgt und damit unter dem Anschein äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt wird. Für die Annahme einer objektiven Täuschung kommt es auf die auf Seiten des Erklärungsadressaten zu erwartende – typisierte – Sorgfaltspflicht an. Eine Täuschung liegt deshalb auch vor, wenn die Adressaten auf Grund der typischerweise durch die Situation bedingten mangelnden Aufmerksamkeit irren und dieses nach dem vom Täter verfolgten Tatplan auch sollen (BGH, Urteile v. 26.04.2001, 4 StR 439/00, BGHSt 47, 1, sowie v. 04.12.2003, 5 StR 308/03, NStZRR 2004, 110).

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

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6 Antworten

  1. Malte Landwehr sagt:

    Also wer regelmäßig Ping-Anrufe (kannte dieses Wort bisher nicht) durchführt handelt doch definitiv betrügerisch. Da sehe ich gar keine Diskussion!

    @Strompreisvergleich & Carbon Laufräder : Ja, genau wie ihr zwei versuchen die LastActionSEOs hier einen Keyword-Link abzustauben.

  2. Ja schade eigentlich. Da solche „Ping Anrufe“ ja wirklich existieren. Und welcher Richter versteht nicht das ein und die selbe Nummer nicht aus zufall 14x die Woche Anruft? Bei ir Geschehen in der letzten Woche. 14 Anrufe von einer Nummer die sich zur RTL Grußße zählt. Hat man den Hörer Abgehoben hat sich niemand Gemeldet. Beim 15´ten mal dann ahbe ich die sache der Verbraucherzentrale weitergeleitet.

    LG
    Anna

    Ps: Lastationseo´s tummeln sich anscheinend gerade im Internet wa??

  3. Carbon Laufräder sagt:

    Nanana, ihr fischt wohl beide im selben Wasser, ihr Last Action SEO´s 😉

  4. lastactionseo sagt:

    Wirklich Nice! i like it! Wo ist denn der Facebook-Like-Button 😉 Matthias

  5. lastactionseo sagt:

    Schönes Blog!Vielleicht können wir ja mal was zusammen machen? vg aus Berlin Matthias

  1. 3. Dezember 2014

    […] es mit dem Wettbetrug in Fällen von Sportwetten, worauf sodann Betrug durch die sogenannten Ping-Anrufe und durch das Unterschreiben von Überweisungsträgern folgten. Kürzlich erst musste […]

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