<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Strafbarkeit des Ankaufs der schweizer Steuerdaten-CDs nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 26 StGB (Anstiftung zur Geheimnishehlerei)</title>
	<atom:link href="http://www.strafrechtsblogger.de/strafbarkeit-des-ankaufs-der-schweizer-steuerdaten-cds-nach-17-abs-2-nr-2-uwg-26-stgb-anstiftung-zur-geheimnishehlerei/2010/02/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.strafrechtsblogger.de/strafbarkeit-des-ankaufs-der-schweizer-steuerdaten-cds-nach-17-abs-2-nr-2-uwg-26-stgb-anstiftung-zur-geheimnishehlerei/2010/02/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Sat, 04 Feb 2012 17:00:13 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.1</generator>
	<item>
		<title>Von: Finanznachrichten.info</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/strafbarkeit-des-ankaufs-der-schweizer-steuerdaten-cds-nach-17-abs-2-nr-2-uwg-26-stgb-anstiftung-zur-geheimnishehlerei/2010/02/comment-page-1/#comment-496</link>
		<dc:creator>Finanznachrichten.info</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Mar 2010 18:17:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrechtsblogger.de/?p=538#comment-496</guid>
		<description>&lt;strong&gt;Steuers&#252;nder-CD zieht erste Hausdurchsuchung wegen Steuerhinterziehung nach sich...&lt;/strong&gt;

Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ heute berichtet, hat die angekaufte Steuers&#252;nder-CD nun die erste Hausdurchsuchung nach sich gezogen. Zuvor hatte es wochenlangen Streit um den Ankauf der Daten-CD gegeben, Politiker aus der Schweiz hatten ...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Steuers&#252;nder-CD zieht erste Hausdurchsuchung wegen Steuerhinterziehung nach sich&#8230;</strong></p>
<p>Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ heute berichtet, hat die angekaufte Steuers&#252;nder-CD nun die erste Hausdurchsuchung nach sich gezogen. Zuvor hatte es wochenlangen Streit um den Ankauf der Daten-CD gegeben, Politiker aus der Schweiz hatten &#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Torsten</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/strafbarkeit-des-ankaufs-der-schweizer-steuerdaten-cds-nach-17-abs-2-nr-2-uwg-26-stgb-anstiftung-zur-geheimnishehlerei/2010/02/comment-page-1/#comment-454</link>
		<dc:creator>Torsten</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 17:04:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrechtsblogger.de/?p=538#comment-454</guid>
		<description>&lt;a href=&quot;#comment-453&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;@Torsten&lt;/a&gt; 
&lt;blockquote cite=&quot;#comment-content-453&quot;&gt;
&lt;a href=&quot;#comment-453&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Torsten&lt;/a&gt; :
     Your comment is awaiting moderation.
    Hi,
Der T&#228;ter ist sehr wohl bereits zur Straftat entschlossen. Der Entschluss entsteht nicht erst mit Auffinden des K&#228;ufers. Wer Hehlen will, entschlie&#223;t sich auch nicht erst zum Hehlen, wenn er einen K&#228;ufer findet. Apropos Hehlen: Hehlerei ist nur an Sachen m&#246;glich also nicht an den Daten der CD, um die es bekanntlich geht. Die CD selbst d&#252;rfte nicht aus einer Straftat erlangt sein.
  &lt;/blockquote&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><a href="#comment-453">@Torsten</a> </p>
<blockquote cite="#comment-content-453"><p>
<a href="#comment-453">Torsten</a> :<br />
     Your comment is awaiting moderation.<br />
    Hi,<br />
Der T&#228;ter ist sehr wohl bereits zur Straftat entschlossen. Der Entschluss entsteht nicht erst mit Auffinden des K&#228;ufers. Wer Hehlen will, entschlie&#223;t sich auch nicht erst zum Hehlen, wenn er einen K&#228;ufer findet. Apropos Hehlen: Hehlerei ist nur an Sachen m&#246;glich also nicht an den Daten der CD, um die es bekanntlich geht. Die CD selbst d&#252;rfte nicht aus einer Straftat erlangt sein.
  </p></blockquote>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Torsten</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/strafbarkeit-des-ankaufs-der-schweizer-steuerdaten-cds-nach-17-abs-2-nr-2-uwg-26-stgb-anstiftung-zur-geheimnishehlerei/2010/02/comment-page-1/#comment-453</link>
		<dc:creator>Torsten</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 16:54:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrechtsblogger.de/?p=538#comment-453</guid>
		<description>Hi,

m. E. ist § 19 UWG lex specialis zu § 26 StGB, damit ist f&#252;r § 26 kein Raum. Zudem ist der T&#228;ter sehr wohl bereits zur Straftat entschlossen. Der Entschluss entsteht nicht erst mit Auffinden des K&#228;ufers. Wer Hehlen will, entschlie&#223;t sich auch nicht erst zum Hehlen, wenn er einen K&#228;ufer findet. Apropos Hehlen: Hehlerei ist nur an Sachen m&#246;glich also nicht an den Daten der CD, um die es bekanntlich geht. Die CD selbst d&#252;rfte nicht aus einer Straftat erlangt sein.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hi,</p>
<p>m. E. ist § 19 UWG lex specialis zu § 26 StGB, damit ist f&#252;r § 26 kein Raum. Zudem ist der T&#228;ter sehr wohl bereits zur Straftat entschlossen. Der Entschluss entsteht nicht erst mit Auffinden des K&#228;ufers. Wer Hehlen will, entschlie&#223;t sich auch nicht erst zum Hehlen, wenn er einen K&#228;ufer findet. Apropos Hehlen: Hehlerei ist nur an Sachen m&#246;glich also nicht an den Daten der CD, um die es bekanntlich geht. Die CD selbst d&#252;rfte nicht aus einer Straftat erlangt sein.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Angelika</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/strafbarkeit-des-ankaufs-der-schweizer-steuerdaten-cds-nach-17-abs-2-nr-2-uwg-26-stgb-anstiftung-zur-geheimnishehlerei/2010/02/comment-page-1/#comment-413</link>
		<dc:creator>Angelika</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 15:37:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrechtsblogger.de/?p=538#comment-413</guid>
		<description>mein grosses danke an Sie. dies ist die erste erlaeuterung hierzu im www, die mich ueberzeugt und die ich als nicht-juristin nachvollziehen kann.

meine meinung hierzu war von anfang an (nein, ich lese weder focus noch lasse ich mich durch tv beeinflussen) : der sog. dt. rechtsstaat macht sich mit dem kauf solcher daten-cds zum hehler. 
und das ist das falsche signal : u.a. denunziantentum, blockwartmentalitaet wird damit &quot;abgenickt&quot;.

und wer sagt mir, dass dies allesamt daten von sog. dt. steuerhinterziehern sind ?
prueft z.b. die dt. bank bei einzahlungen, ob dieses geld versteuert wurde ?

die schweizer haben die aufgabe, &quot;ihr haus in ordnung zu bringen&quot; - dies gilt auch fuer dld.

das &quot;porzellan&quot;, das dt. politiker hiermit aktuell in der dt.-schweizer beziehung fuer mich unnoetig &quot;zerdeppert&quot; haben, trifft nun noch mehr deutsche, die i.d. schweiz z.b. als krankenschwester, arzt arbeiten.
das sf-tv berichtet hierzu - ich finde es erschreckend.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>mein grosses danke an Sie. dies ist die erste erlaeuterung hierzu im www, die mich ueberzeugt und die ich als nicht-juristin nachvollziehen kann.</p>
<p>meine meinung hierzu war von anfang an (nein, ich lese weder focus noch lasse ich mich durch tv beeinflussen) : der sog. dt. rechtsstaat macht sich mit dem kauf solcher daten-cds zum hehler.<br />
und das ist das falsche signal : u.a. denunziantentum, blockwartmentalitaet wird damit &#8220;abgenickt&#8221;.</p>
<p>und wer sagt mir, dass dies allesamt daten von sog. dt. steuerhinterziehern sind ?<br />
prueft z.b. die dt. bank bei einzahlungen, ob dieses geld versteuert wurde ?</p>
<p>die schweizer haben die aufgabe, &#8220;ihr haus in ordnung zu bringen&#8221; &#8211; dies gilt auch fuer dld.</p>
<p>das &#8220;porzellan&#8221;, das dt. politiker hiermit aktuell in der dt.-schweizer beziehung fuer mich unnoetig &#8220;zerdeppert&#8221; haben, trifft nun noch mehr deutsche, die i.d. schweiz z.b. als krankenschwester, arzt arbeiten.<br />
das sf-tv berichtet hierzu &#8211; ich finde es erschreckend.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Die Steuer CD - Seite 6 - Die Hardware-Community f</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/strafbarkeit-des-ankaufs-der-schweizer-steuerdaten-cds-nach-17-abs-2-nr-2-uwg-26-stgb-anstiftung-zur-geheimnishehlerei/2010/02/comment-page-1/#comment-412</link>
		<dc:creator>Die Steuer CD - Seite 6 - Die Hardware-Community f</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 19:55:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrechtsblogger.de/?p=538#comment-412</guid>
		<description>[...] am Rande.  Ich empfehle zu den von JePe vorgebrachten Punkt mal die Lekt</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] am Rande.  Ich empfehle zu den von JePe vorgebrachten Punkt mal die Lekt</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Robin Hood</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/strafbarkeit-des-ankaufs-der-schweizer-steuerdaten-cds-nach-17-abs-2-nr-2-uwg-26-stgb-anstiftung-zur-geheimnishehlerei/2010/02/comment-page-1/#comment-406</link>
		<dc:creator>Robin Hood</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 16:16:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrechtsblogger.de/?p=538#comment-406</guid>
		<description>Das BverfG hat erst am 26. Oktober 2009 unter dem Az. 2BvR 2156/09 h&#246;chstrichterlich entschieden, dass Steuerzahlung und Abgaben nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung sind. (§93b BVerfGG in Verbindung mit §93a BVerfGG)  

Die Beschwerde beinhaltete, dass Staatsanw&#228;lte und Richter sowie das Nieders&#228;chsiche Parlament Steuerhinterziehung sowie Steuerverk&#252;rzung erlaubt haben. Parlamentsbeschluss Nr. 02265/01/15 vom 12. Januar 2006.

Der Pr&#228;sident des BverfG hat nochmals am 12. Dezember 2009 diesen und den Beschluss 2 BvR 2231/99 best&#228;tigt. Letzterer Beschluss betraf den Straftatbestand der Uneidlichen Flaschaussage, Verfolgung und Vollstreckung gegen Unschludige, sowie Rechtsbeugung.  

Noch Fragen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das BverfG hat erst am 26. Oktober 2009 unter dem Az. 2BvR 2156/09 h&#246;chstrichterlich entschieden, dass Steuerzahlung und Abgaben nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung sind. (§93b BVerfGG in Verbindung mit §93a BVerfGG)  </p>
<p>Die Beschwerde beinhaltete, dass Staatsanw&#228;lte und Richter sowie das Nieders&#228;chsiche Parlament Steuerhinterziehung sowie Steuerverk&#252;rzung erlaubt haben. Parlamentsbeschluss Nr. 02265/01/15 vom 12. Januar 2006.</p>
<p>Der Pr&#228;sident des BverfG hat nochmals am 12. Dezember 2009 diesen und den Beschluss 2 BvR 2231/99 best&#228;tigt. Letzterer Beschluss betraf den Straftatbestand der Uneidlichen Flaschaussage, Verfolgung und Vollstreckung gegen Unschludige, sowie Rechtsbeugung.  </p>
<p>Noch Fragen?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Johannes Wendt</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/strafbarkeit-des-ankaufs-der-schweizer-steuerdaten-cds-nach-17-abs-2-nr-2-uwg-26-stgb-anstiftung-zur-geheimnishehlerei/2010/02/comment-page-1/#comment-398</link>
		<dc:creator>Johannes Wendt</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 18:22:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrechtsblogger.de/?p=538#comment-398</guid>
		<description>Ich m&#246;chte mich bei den Kritikern einreihen. 

Zun&#228;chst steckt mE ein rechtlicher Fehler in der angenommenen Anstiftung, was aber nicht Kern meiner Kritik ist, da auch noch andere Begehungsformen in Betracht kommen.

Auch f&#252;r mich liegt die Krux im Tatbestandsmerkmal BEFUGT, welches du nicht behandelst. Dies dr&#228;ngt sich besonders vor dem Hintergrund, dass der Staat einen Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Steuern hat, auf. N&#228;hme man nichtsdestotrotz die Bejahung des Tatbestands an, kommt durch eben diesen Anspruch auch eine Rechtfertigung in Betracht, weshalb ich den Kauf der Regierung erstmal begr&#252;&#223;en w&#252;rde.

Rechtspolitisch finde ich es schlie&#223;lich fragw&#252;rdig, wenn Steuerhinterziehern beigesprungen wird, denen die Tat durch schlichte Offenlegung und &#220;berpr&#252;fung der Daten bereits nachgewiesen wird. Hier besteht f&#252;r mich auch der entscheidende Unterschied zu den gesperrten Seiten im letzten Jahr, wo stattdessen prophylaktisch die fraglichen Seiten verriegelt wurden, ohne dass dadurch aktuelles Unrecht geahndet w&#252;rde.

Der Vorsicht-Datenklau-Reflex ist grunds&#228;tzlich sehr wichtig l&#228;uft allerdings meines Erachtens nach der obigen Analyse ins Leere.

Gr&#252;&#223;e</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich m&#246;chte mich bei den Kritikern einreihen. </p>
<p>Zun&#228;chst steckt mE ein rechtlicher Fehler in der angenommenen Anstiftung, was aber nicht Kern meiner Kritik ist, da auch noch andere Begehungsformen in Betracht kommen.</p>
<p>Auch f&#252;r mich liegt die Krux im Tatbestandsmerkmal BEFUGT, welches du nicht behandelst. Dies dr&#228;ngt sich besonders vor dem Hintergrund, dass der Staat einen Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Steuern hat, auf. N&#228;hme man nichtsdestotrotz die Bejahung des Tatbestands an, kommt durch eben diesen Anspruch auch eine Rechtfertigung in Betracht, weshalb ich den Kauf der Regierung erstmal begr&#252;&#223;en w&#252;rde.</p>
<p>Rechtspolitisch finde ich es schlie&#223;lich fragw&#252;rdig, wenn Steuerhinterziehern beigesprungen wird, denen die Tat durch schlichte Offenlegung und &#220;berpr&#252;fung der Daten bereits nachgewiesen wird. Hier besteht f&#252;r mich auch der entscheidende Unterschied zu den gesperrten Seiten im letzten Jahr, wo stattdessen prophylaktisch die fraglichen Seiten verriegelt wurden, ohne dass dadurch aktuelles Unrecht geahndet w&#252;rde.</p>
<p>Der Vorsicht-Datenklau-Reflex ist grunds&#228;tzlich sehr wichtig l&#228;uft allerdings meines Erachtens nach der obigen Analyse ins Leere.</p>
<p>Gr&#252;&#223;e</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Protokoll vom 06. Februar 2010beiTrackback</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/strafbarkeit-des-ankaufs-der-schweizer-steuerdaten-cds-nach-17-abs-2-nr-2-uwg-26-stgb-anstiftung-zur-geheimnishehlerei/2010/02/comment-page-1/#comment-397</link>
		<dc:creator>Protokoll vom 06. Februar 2010beiTrackback</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 17:48:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrechtsblogger.de/?p=538#comment-397</guid>
		<description>[...] Willste CD kaufen? Strafrechtsblogger Konstantin Stern glaubt, dass Steuer-CD kaufen strafbar ist [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Willste CD kaufen? Strafrechtsblogger Konstantin Stern glaubt, dass Steuer-CD kaufen strafbar ist [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Jones</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/strafbarkeit-des-ankaufs-der-schweizer-steuerdaten-cds-nach-17-abs-2-nr-2-uwg-26-stgb-anstiftung-zur-geheimnishehlerei/2010/02/comment-page-1/#comment-393</link>
		<dc:creator>Jones</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 15:30:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrechtsblogger.de/?p=538#comment-393</guid>
		<description>Meiner Ansicht nach ist die Argumentation zum omnimodo facturus letztlich nicht &#252;berzeugend. Richtig ist zwar, dass der Verk&#228;ufer noch auf eine Bedingung angewiesen ist, deren Eintritt allein vom Willen der Staatsanwaltschaft abh&#228;ngt: Die Annahme des Angebots.

Allerdings erfordert § 26 StGB ein Bestimmen zur Tat, also das Hervorrufen des Tatentschlusses. Allgemein wird man dabei in erster Linie an ein aktives Tun, also ein intellektuelles Einwirken auf den T&#228;ter verstehen. Das Verhalten der StA beschr&#228;nkt sich jedoch - einfach gesprochen - auf ein blo&#223;es &quot;Ja&quot;, auf die Annahme des Kaufangebotes. Damit erf&#252;llt die StA die vom Verk&#228;ufer gesetzte Bedingung zur Weitergabe der Daten. Darin liegt jedoch kein Hervorrufen des origin&#228;ren Entschlusses zur Tat. Denn zur Weitergabe der Daten war der Verk&#228;ufer bereits fest entschlossen. Lediglich die Ausf&#252;hrung der Tat machte er von der Bedingung abh&#228;ngig, eine Geldsumme zu erhalten.

Insoweit meine Ansicht bzgl. des omnimodo facturus. Auf Gedanken, die dem entgegenstehen bin ich gespannt.


Zudem m&#246;chte ich noch in der Raum stellen, dass durchaus auch an eine Rechtfertigung nach § 34 StGB zu denken w&#228;re, sofern man tatbestandlich von einer Straftat ausgeht. Auch an dieser Stelle ist eine Argumentation sicherlich &#228;u&#223;erst kontrovers und schwierig. 
Insoweit stehen sich der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung der Steuers&#252;nder mit der effektiven Strafrechtspflege und dem Staatsverm&#246;gen als Rechtsg&#252;ter gegen&#252;ber. Dabei sollte bei dem Begriff des Staatsverm&#246;gens bedacht werden, dass es sich nicht lediglich um eine Verm&#246;gensmasse des &quot;b&#246;sen&quot; Staates handelt, sondern mittelbar auch um Verm&#246;gensinteressen jedes einzelnen Steuerzahlers, der seiner Pflicht nachkommt. Letztlich beeitr&#228;chtigen Steuers&#252;nder n&#228;mlich die Interessen jedes einzelnen Steuerzahlers.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Meiner Ansicht nach ist die Argumentation zum omnimodo facturus letztlich nicht &#252;berzeugend. Richtig ist zwar, dass der Verk&#228;ufer noch auf eine Bedingung angewiesen ist, deren Eintritt allein vom Willen der Staatsanwaltschaft abh&#228;ngt: Die Annahme des Angebots.</p>
<p>Allerdings erfordert § 26 StGB ein Bestimmen zur Tat, also das Hervorrufen des Tatentschlusses. Allgemein wird man dabei in erster Linie an ein aktives Tun, also ein intellektuelles Einwirken auf den T&#228;ter verstehen. Das Verhalten der StA beschr&#228;nkt sich jedoch &#8211; einfach gesprochen &#8211; auf ein blo&#223;es &#8220;Ja&#8221;, auf die Annahme des Kaufangebotes. Damit erf&#252;llt die StA die vom Verk&#228;ufer gesetzte Bedingung zur Weitergabe der Daten. Darin liegt jedoch kein Hervorrufen des origin&#228;ren Entschlusses zur Tat. Denn zur Weitergabe der Daten war der Verk&#228;ufer bereits fest entschlossen. Lediglich die Ausf&#252;hrung der Tat machte er von der Bedingung abh&#228;ngig, eine Geldsumme zu erhalten.</p>
<p>Insoweit meine Ansicht bzgl. des omnimodo facturus. Auf Gedanken, die dem entgegenstehen bin ich gespannt.</p>
<p>Zudem m&#246;chte ich noch in der Raum stellen, dass durchaus auch an eine Rechtfertigung nach § 34 StGB zu denken w&#228;re, sofern man tatbestandlich von einer Straftat ausgeht. Auch an dieser Stelle ist eine Argumentation sicherlich &#228;u&#223;erst kontrovers und schwierig.<br />
Insoweit stehen sich der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung der Steuers&#252;nder mit der effektiven Strafrechtspflege und dem Staatsverm&#246;gen als Rechtsg&#252;ter gegen&#252;ber. Dabei sollte bei dem Begriff des Staatsverm&#246;gens bedacht werden, dass es sich nicht lediglich um eine Verm&#246;gensmasse des &#8220;b&#246;sen&#8221; Staates handelt, sondern mittelbar auch um Verm&#246;gensinteressen jedes einzelnen Steuerzahlers, der seiner Pflicht nachkommt. Letztlich beeitr&#228;chtigen Steuers&#252;nder n&#228;mlich die Interessen jedes einzelnen Steuerzahlers.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: fernetpunker</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/strafbarkeit-des-ankaufs-der-schweizer-steuerdaten-cds-nach-17-abs-2-nr-2-uwg-26-stgb-anstiftung-zur-geheimnishehlerei/2010/02/comment-page-1/#comment-392</link>
		<dc:creator>fernetpunker</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 12:41:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrechtsblogger.de/?p=538#comment-392</guid>
		<description>Super Beitrag, danke.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Super Beitrag, danke.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

