Erlaubter Rassismus in Rheinland-Pfalz
Wenig ist von diesem Urteil zu halten: Das VG Koblenz hat entschieden, dass Beamte der Bundespolizei Reisende auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz dienen, verdachtsunabhängig kontrollieren und die Auswahl der anzusprechenden Personen nach der Hautfarbe vornehmen dürfen. Nicht wahr? Doch. Und dieses akutelle Urteil ist dem VG Koblenz sogar eine Pressemitteilung wert. Folgender Sachverhalt war zu beurteilen: Ein Zugreisender wurde auf einer Bahnstrecke durch zwei uniformierte Beamte der Bundespolizei angesprochen und aufgefordert sich auszuweisen. In der Folge entstand eine verbale Auseinandersetzung. Da der Kläger seine Papiere nicht vorlegte, durchsuchten die Beamten seinen Rucksack,...