ESO-Blitzer vs. Sonnengott Kahn

Und wieder einmal eine Meldung aus der beliebten Reihe: Was macht ehemalige Fußballgrößen eigentlich mit Otto Normalbürger gemein? Unterkategorie: Promi trifft Blitzer. Nachdem es ja zuletzt Michael Ballack im schönen Spanien erwischt haben soll, ist nun laut Spiegel Online über ein etwas länger zurückliegendes vermeintliches Vergehen unseres ehemaligen Torwart-Titanen Oliver Rolf Kahn entschieden worden. Danach erhielt Oliver Kahn im Herbst 2009 einen Bußgeldbescheid, gemäß dem er mit 163 km/h im ebenso schönen Bayern auf der A8 unterwegs gewesen sein soll. Das wären 83 km/h mehr als dort erlaubt waren. Drei Gutachter sollen jedoch festgestellt haben, dass nicht Herr Kahns Fahrzeug,...

Die gewaltsame Wegnahme eines Mobiltelefons zwecks Durchsuchens und Kopierens von Bilddateien begründet nicht die Strafbarkeit wegen Raubes nach § 249 Abs. 1 StGB

(Darstellung BGH 3 StR 392/11 vom 14. 2.2012 mit Schwerpunkt der Anforderungen an die im Rahmen des Raubes gem. § 249 Abs. 1 StGB erforderliche Zueignungsabsicht) Sachverhalt und rechtliche Würdigung des Landgerichts Duisburgs Der Angeklagte hatte dem Geschädigten gegen dessen Widerstand ein Mobiltelefon entwendet, um im Speicher des Mobiltelefons nach Beweisen für eine Beziehung zwischen dem Geschädigten und der Schwester des Mitangeklagten zu suchen. Die Dateien kopierte er später auf sein eigenes Mobiltelefon, um sie an Dritte zu verschicken. Ob der Geschädigte sein Gerät zurückerlangen würde, war ihm gleichgültig. Das Landgericht Duisburg verurteilte den Angeklagten aufgrund dieser Feststellungen wegen Raubes...

Verteidiger wegen übler Nachrede verurteilt

Beim Kollegen Rechtsanwalt Burhoff bin ich auf folgenden Fall gestoßen: Ein Strafverteidiger hatte ihm Rahmen eines Verfahrens vorgetragen, dass der zuständige Richter bei Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses keine eigenständige Prüfung vorgenommen und somit verfassungsrechtliche Grundvoraussetzungen nicht erfüllt habe. Nach meiner Auffassung ein sachlicher Vortrag. Anders sah dies wohl das Amtsgericht Würzburg, welches den Verteidiger wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 150,00 € verurteilt hat. Man kann nur hoffen, dass das Urteil in der Berufung keinen Bestand haben wird. Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Strafrecht aus Berlin

Gefährliche Körperverletzung durch Gefährliches Werkzeug

Der absolute Klassiker unter den strafrechtlich relevanten Definitionen ist die des gefährlichen Werkzeugs im Rahmen der gefährlichen Körperverletzung. Besonders gerne wird sie in studentischen Klausuren geprüft und sollte deswegen gelernt und gelegentlich wiederholt werden. Die gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeuges wird in § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB aufgeführt. Hier heißt es: Wer die Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Definition: Ein Werkzeug ist jeder Gegenstand, mittels dessen durch Einwirkung auf den...

Ein gezielter Messerstich in den Brustkorb des Opfers begründet nicht zwingend die Annahme eines direkten Tötungsvorsatz beim Täter

(Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes – in Anlehnung an BGH 3 StR 237/12) „Wissen und Wollen aller zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale“, so lautet die herrschende Kurzformel, mit der Juristen den für die Strafbarkeit des Täters erforderlichen Vorsatz definieren. Sie umfasst sowohl ein intellektuelles als auch ein voluntatives Element. Der Täter muss demnach alle Tatbestandsmerkmale kennen, die Verwirklichung des Tatbestandes wollen und die Tathandlung beherrschen. Ob er die Folgen der Tat gutheißt oder sie ihm erwünscht sind, ist für den Vorsatz unbedeutend. Je nach Ausprägung dieser beiden Elemente ist zwischen verschiedenen Formen des Vorsatzes zu unterscheiden. Der folgende Beitrag beschäftigt...

Der Pflichtverteidiger und das faire Verfahren

Unter den Voraussetzungen des § 140 StPO ist einem Beschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Insbesondere muss ein Pflichtverteidiger gem. § 140 Abs. 1 StPO bestellt werden, wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht stattfindet oder dem Beschuldigten ein Verbrechen zu Last gelegt wird. Weitere Gründe für die Bestellung eines Pflichtverteidigers sind die Vollstreckung von Untersuchungshaft oder z.B. bereits erfolgte Strafhaft von mindestens drei Monaten. Neben den ausdrücklich geregelten Anordnungsgründen in Abs. 1 sieht Abs. 2 eine Generalklausel für die Bestellung eines Pflichtverteidigers vor. Nach dieser Vorschrift ist einem Beschuldigten insbesondere ein Pflichtverteidiger zu bestellen,...