NSU-Reihe: Die Zuständigkeit der Strafgerichte

Vielleicht haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München stattfindet? In unserer NSU-Reihe soll heute ein grober Überblick über die Zuständigkeiten deutscher Strafgerichte und den Instanzenzug bei Einlegung eines Rechtsmittels gegeben werden. Natürlich werden wir in diesem Zusammenhang auch klären, warum für das NSU-Verfahren ein Oberlandesgericht zuständig ist und warum der Prozess in München stattfindet. Welche Strafgerichte gibt es in Deutschland und wann sind sie zuständig? In Deutschland gibt es in Strafsachen das Amtsgericht, das Landgericht, das Oberlandesgericht (in Berlin wird dieses als „Kammergericht“ bezeichnet) und schließlich dem Bundesgerichtshof. Die erstinstanzliche Zuständigkeit richtet sich...

Die Zeiten haben sich geändert

Früher konnte man als Strafverteidiger seine Briefe per Schreibmaschine tippen und mittels Blaupapier vervielfältigen. Gemütlich konnte man dann mindestens zwei Wochen auf eine Antwort warten. Heute geht dank E-Mail und Drucker alles schneller. Probleme bekommen nur die Rechtsanwälte, die sich auf die neue Zeit noch nicht eingestellt haben. Ein Bespiel für einen überforderten Kollegen findet man unter: www.swr.de

Der Begriff des Beisichführens

Diebstahl und Raub werden aufgrund einer erhöhten Gefährlichkeit der Tat schärfer bestraft, wenn zur Tatbegehung eine Waffe, ein gefährliches Werkzeug oder sonst ein Werkzeug bzw. Mittel bei sich geführt wird. Da nicht immer eindeutig ist, wann dies der Fall ist, soll der Begriff heute Gegenstand unserer wöchentlichen Wiederholung sein. § 244 Abs. 1 Nr.1 lit. a) und b) StGB lauten: Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, b)sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich...

NSU-Reihe: Gegenstand des Anklagesatzes und seine Verlesung nach § 243 Abs. 3 StPO

Am zweiten Tag der Hauptverhandlung im NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München wurde die Anklage vom Bundesanwalt Herbert Diemer verlesen. Doch welche Funktion hat die Verlesung der Anklage eigentlich? Was muss sie beinhalten, wann und vom wem wird sie vorgetragen? In unserer Reihe zum NSU-Prozess sollen all diese Fragen rund um die Anklageverlesung beantwortet und spezielle Hinweise zum Gegenstand der Anklage im NSU-Verfahren gegeben werden. Was ist der Verlesung der Anklage vorausgegangen? Nach Abschluss der Ermittlungen muss die Staatsanwaltschaft prüfen, ob die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage gem. § 170 Abs. 1 StPO bieten. Dies ist immer dann...

Wann darf man als Verteidiger durchsucht werden? – Die Sicherheitsverfügung zur Durchsuchung der Verteidiger im NSU-Prozess

Am ersten Verhandlungstag des NSU-Prozesses stellte die Verteidigung von Beate Zschäpe einen Befangenheitsantrag, der sich gegen die Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl richtete. Nach der Sicherheitsverfügung müssen sich die Verteidiger einer körperlichen Dursuchung nach Waffen und anderen Gegenständen, die zur Störung der Hauptverhandlung geeignet sind, unterziehen. Neben der Verteidigung betrifft die Sicherheitsverfügung auch die Angeklagten, Nebenkläger, Nebenklagevertreter, Dolmetscher, Jugendgerichtshilfe und Sachverständige. Demgegenüber muss sich das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Polizei nicht durchsuchen lassen. Auf welche Grundlage die Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden gestützt ist und unter welchen Umständen sie angeordnet werden darf, wird nachfolgend erklärt. Was ist eine Sicherheitsverfügung? Sicherheitsverfügungen...

Der Begriff des Gebrauchens im Rahmen der Urkundenfälschung

Urkundenfälschung ist ein Delikt, das sich einer großen Nachfrage erfreut. In der Praxis gibt es zahlreiche Anwälte, die sich in regelmäßigen Abständen mit ihr beschäftigen müssen, genauso wie es den Studenten im Jurastudium nicht erspart bleibt, alle Merkmale der Urkundenfälschung zu kennen und zu beherrschen. Aus diesem Grund soll die heutige Wiederholung dazu dienen das Tatbestandsmerkmal des Gebrauchens aufzufrischen. § 267 Abs. 1 StGB lautet: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Definition: Eine unechte oder...