Nein, Sie müssen vor Gericht nicht freundlich sein!

Man kann als Strafverteidiger nicht häufig genug darauf hinweisen, dass allgemeine Umgangsformen in einem Strafverfahren nicht gelten. Ein gutes Beispiel konnte ich in einer Verhandlung vor dem Landgericht Berlin letzte Woche erleben.

Eine Zeugin, welche die Schwester eines Mitangeklagten ist und möglicherweise ebenfalls an den Taten mitgewirkt haben könnte, wurde vom Gericht gefragt, ob sie aussagen wolle. Dies verneinte die Schwester aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses. Das Gericht fragte dann aber weiter zum persönlichen Werdegang der Zeugin.

Die verschiedenen Verteidiger intervenierten mit Verweis auf das ausgeübte Zeugnisverweigerungsrecht. Hierauf meinte das Gericht, dass die Zeugin doch sehr aufgeweckt sei und schließlich bei jeder Frage selbst entscheiden könne, ob sie antworten wolle. Die Verteidiger waren mit dieser Antwort nicht einverstanden und wandten sich an die Zeugin.

Die Zeugin gab nun an, dass das Gericht freundlich gefragt und sie deshalb die Fragen des Gerichts lediglich aus Freundlichkeit beantwortet habe.

Die Reaktionen im Gerichtssaal muss ich hier nicht beschreiben.

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