Mit K.O.-Tropfen den Falschen betäubt und getötet – Totales Blackout im Tatort

Ein Gastbeitrag von Tobias Kreher, Student in Berlin:

Sicherlich kein leichter Fall, den Kommissarin Lena Odenthal (Ulrike Folkerts) am 26. Oktober 2014 im Tatort zu lösen hatte. Ein vergewaltigter Toter, dessen Witwe sich eher zu ihrem Schwager, also des toten Mannes Bruder, hingezogen fühlt, eine junge Studentin, die den Mann als Letzte gesehen hat, sich aber an nichts erinnert, und ein Obdachloser, der aufgrund seiner Sehschwäche zwei Männer und eine Frau anstatt zwei Frauen und einen Mann gesehen zu haben glaubt. Bei so vielen Akteuren kann man tatsächlich leicht durcheinanderkommen. Dazu noch K.O.-Tropfen, die immer mal wieder verschiedenen Personen verabreicht werden. Die Verwirrung ist groß, das merkt man der Kommissarin an.

Beim Lösen ihres 60. Falles nach 25 Dienstjahren scheint Odenthal an ihre Grenzen zu stoßen. Im Zustand der Erschöpfung verliert sie fast völlig die Kontrolle über den Dienstwagen. Bereits vorher war sie einmal auf offener Straße zusammengebrochen und erst unter notärztlicher Behandlung wieder aufgewacht. Hier fiel der Verdacht zunächst auf K.O.-Tropfen.

K.O.-Tropfen ist die umgangssprachliche Bezeichnung für GHB (Gamma-Hydroxybutyrat) bzw. Liquid Ecstasy. Es wird unter anderem als Doping- oder Narkosemittel verwendet, am häufigsten jedoch als Vergewaltigungsdroge eingesetzt.

Dieses Liquid Ecstasy stellt möglicherweise ein Gift i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB dar, weshalb man sich durch die Verabreichung ggf. wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar macht.

Gift im Sinne dieser Norm ist jeder Stoff, der chemisch oder chemisch-physikalisch auf den Körper einwirkt und geeignet ist, erhebliche gesundheitliche Schäden zu verursachen. Je nach eingesetzter Dosis können durch die Verabreichung von K.O.-Tropfen erhebliche Bewusstseinsstörungen, Lähmungen oder gar Bewusstlosigkeit eintreten.

Im weiteren Verlauf des Falles stellt sich heraus, dass auch der getötete Mann und die Studentin Betty (Sinja Dieks), die bei ihm war, mit K.O.-Tropfen im Champagner betäubt wurden. Beide Personen waren Teil des Racheplans der Lebensgefährtin der Studentin. Diese wollte sich rächen, weil sie vergewaltigt wurde und glaubte, dass eben jener Tobias Wagner (Stefan Murr) der Täter sei. So lockte sie ihn mithilfe ihrer Freundin Betty in die Wohnung und tötete anschließend den mutmaßlichen Vergewaltiger.

Und weil es noch komplizierter geht, stellt sich zum Schluss heraus, dass nicht der Getötete, sondern ein Arbeitskollege namens Moritz Lohse (Matthias Ziesing) die Vergewaltigung begangen hatte. Man könnte nun überlegen, ob sich dieser Irrtum bezüglich der Person auf die Strafbarkeit der Freundin auswirkt. Schließlich war es ihr Plan, den Vergewaltiger und nicht irgendjemanden zu töten.

Die Verwechslung von Personen als Tatobjekt, ein sogenannter error in persona, wirkt sich aber auf den Vorsatz des Täters nur unter bestimmten Umständen aus. Zu differenzieren ist nach der Gleichwertigkeit der verwechselten Tatobjekte. Tötet man beispielsweise ein großes Wildschwein, weil man es mit einem Menschen verwechselt, sind die Objekte bezüglich ihres Schutzbedürfnisses im strafrechtlichen Sinne nicht gleichwertig, weil die Rechtsordnung das Leben von Menschen stärker schützt als das von Tieren. Hier hat die Freundin aber einen Menschen getötet, das hatte sie auch von Anfang an vor. Ihr Vorsatz hat sich zum Zeitpunkt der Tat auch auf Tobias Wagner konkretisiert. Im Ergebnis liegt daher lediglich ein unbeachtlicher Motivirrtum vor. Dass Wagner in Wirklichkeit nicht der Vergewaltiger war, spielt bezüglich der verwirklichten vorsätzlichen Tötung und damit für die zu bejahende Strafbarkeit der Freundin keine Rolle.

www.verteidiger-berlin.info

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Eine Antwort

  1. 8. Dezember 2014

    […] das Steuer übernommen, sodass man schnell ein Attentat auf Landmann vermutet, das wegen der Personenverwechselung […]

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