Menschenhandel im Tatort – Bundespolizei geht ein Licht auf, und wieder aus.

Ein Gastbeitrag von Tobias Kreher*

Der Oldenburger Tatort vom 30.11.2014 hat sich ein ganz besonders komplexes Thema ausgesucht: den Krieg in Syrien. Es geht um Schleuser, gefälschte Pässe und komplizierte Familiengeschichten. Diesmal ermittelt sogar die Bundespolizei in Gestalt von Thorsten Falke (Wotan Wilke Möhring) und Katharina Lorenz (Petra Schmidt-Schaller).

Eher zufällig werden die Polizeibeamten anfangs auf eine Flüchtlingsfamilie aufmerksam, die vom Dokumentenfälscher Faisal Azim (Tamer Yigit) die nachgemachten deutschen Pässe an einer Tankstelle entgegennimmt. Die kleine Tochter liegt tot im Kofferraum, der Vater wird bei der anschließenden Polizeikontrolle erschossen.

Gleichzeitig erzählt dieser Tatort die Geschichte einer gewissen Raja (Daniela Golpashin), die den Mörder ihres Vaters, nämlich einen syrischen Gefängnisarzt namens Harun, nach Deutschland lockt, um sich an ihm zu rächen. Dies gelingt ihr über ihre Freundin Lydia, deren Mann Nagib Haruns Bruder ist. Auch sie bekommen den für Harun benötigten gefälschten Pass von Faisal Azim. Durch Haruns Folter stirbt in Oldenburg dann ein Freund der Familie namens Ahmad Shuk. Dessen Bolustod durch Äpfel ruft die Ermittler auf den Plan und entfacht eine kurze Debatte über Obstwissenschaften.

Nachdem am Ende all diese Zusammenhänge und Beziehungen der Beteiligten aufgeklärt scheinen, bemerkt Falkes Kollege Jan Katz (Sebastian Schipper), dass die Staatsanwaltschaft Anklage erheben möchte wegen Urkundenfälschung und Menschenhandel.

Im Strafgesetzbuch finden sich zwei wesentliche Vorschriften über Menschenhandel, nämlich die §§ 232 und 233 StGB.

Diese knüpfen aber jeweils an bestimmte Zwecke des Menschenhandels an, nämlich einmal an den Zweck der sexuellen Ausbeutung und einmal an den Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. Im Oldenburger Tatort ging es aber, soweit ersichtlich, weder um sexuelle Ausbeutung, noch um Ausbeutung der Arbeitskraft. Es handelte sich lediglich um Flüchtlinge, die keinen gültigen Pass oder einen Passersatz besaßen.

Was man allgemein unter strafbarem Menschenhandel im Zusammenhang mit Schleusungskriminalität versteht, ist geregelt in den §§ 95 ff. AufenthG.

Gemäß § 96 AufenthG macht sich wegen Einschleusens von Ausländern insbesondere strafbar, wer dazu anstiftet oder Hilfe leistet, dass sich ein Ausländer ohne gültigen Pass im Bundesgebiet aufhält. Diese Norm trifft den vorliegenden Sachverhalt eher.

Sonstige Delikte wie bspw. der Mord an Ahmad Shuk oder der wohl illegale Besitz einer Pistole, mit der sich Harun später erschießt, fallen letztlich unter den Tisch. Falke wirft Raja schließlich vor, sie habe den Krieg nach Deutschland geholt. Ob er damit nur die Angelegenheit um die Brüder Nagib und Harun meint, ist ungewiss. Schaut man sich die Zustände im Hauptquartier der Tatort-Bundespolizei an, in dem sogar das Licht immer wieder willkürlich ausgeht, kommt es nicht gerade einer modernen Einsatzzentrale gleich. Generell startet dieser Tatort mit einer gewissen Spannung, die dann mit der Zeit aber eher abnimmt. Zum Glück wird man am Ende nicht ganz im Dunkeln gelassen.

* Tobias Kreher studiert Rechtswissenschaften in Berlin

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Eine Antwort

  1. 23. Dezember 2014

    […] 2014 wird ein längst abgeschlossen geglaubter Fall wieder aktuell. Der wegen Totschlags und Menschenhandel zu elf Jahren Haft verurteilte einstige Rotlichtkönig Timo Lemke (Werner Daehn) kann sich […]

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