Mehr als eine Ermittlungsbehörde – die Bundespolizei

Neben der Polizei der Länder wird auch hin und wieder die Bundespolizei im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren tätig. Vor allem Schwarzfahrer geraten nach Kontrollen an Bahnhöfen oftmals zunächst an die Bundespolizei, welche gegebenenfalls eine Strafanzeige fertigt. Die Kompetenz der Bundespolizei zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergibt sich aus den §§ 12 und 13 des Bundespolizeigesetzes (BPolG). Daneben leistet die Bundespolizei der Länderpolizei Amtshilfe.

Dass die Bundespolizei aber weit mehr kann als nur Schwarzfahrer zu verfolgen, hat sie am Wochenende unter Beweis gestellt. Im Rahmen des Tages der offenen Tür der Bundesministerien sind Fallschirmspringer der GSG 9 aus einem Hubschrauber abgesprungen und auf einer Wiese vor dem Berliner Hauptbahnhof gelandet. Die eigene Werbung durfte dabei natürlich nicht fehlen.

BPol
Fallschirmspringer der GSG 9 mit Werbebanner der Bundespolizei

www.verteidiger-berlin.info

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