Manchmal erwischt es einen aber auch zurecht

Nachdem ich am 29.11.12 über den Vandalismus an einer Blitzampel geschrieben habe, kann ich heute mitteilen, dass ich mich in meiner Formulierung getäuscht habe. Es handelt sich nicht nur um eine Blitzampel,sondern um ein kombiniertes Meßgerät Geschwindigkeit und Rotlicht. Aufgrund eines eigenen Fehlverhaltnens wurde mir ein Anhörungsschreiben übersandt. Beigefügt das Anhörungsschreiben der Polizei:

SCAN2187_000

Man muss es positiv sehen, hätte es wegen Rot geblitzt, wäre es teurer geworden. Ich hätte nie gedacht, dass Berlin über so moderne Geräte verfügt. Ich werde dann mal das Verwarnungsgeld zahlen.

Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin

www.geblitzt.info

 

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4 Antworten

  1. kinder-sind-unschlagbar sagt:

    Schön, dass Sie einfach zahlen.
    Andere Rechtsanwälte freuen sich in ihrem Blog den Wolf, wenn sie einen Weg, sich vor der Zahlung zu drücken.

  2. Strafrechtsblogger sagt:

    Bei schönem Wetter und zusätzlich guter Laune stellt Berlin-Brandenburg einen Grenzwert von max. 6 km/h ein : )

  3. Berlin ist pleite, da gibt es wohl keinen Grenzwert mehr 🙂

  4. RA Müller sagt:

    Auf welchen Grenzwert sind denn die Meßgeräte in Berlin eingestellt? Im 50er-Bereich „blitzt“ es in meiner Region erst ab gemessenen 64 km/h.

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