Linktipp: Lernbare Defintionen für alle Lebenslagen

Wir wissen, dass ihr euch jede Woche über frische Definitionen und Erläuterungen freut.

Wir wissen aber auch, dass es noch eine Welt außerhalb des Strafrechts gibt. Genau genommen sogar zwei Welten.

Die Seite iurastudent.de (mit snobistischem „i“ am Wortanfang) hat einen dicken Stapel Definitionen zusammengetragen und im Gegensatz zu Konkurrenzangeboten darauf geachtet, dass fast alle (auswendig)lernbar, das heißt in erster Linie kurz sind.

Definitionen für das Strafrecht
Definitionen für das Öffentliche Recht
Defintionen für das Zivilrecht

Gerade im Strafrecht kann man natürlich darüber reden, ob eine alphabetische Auflistung tatsächlich Sinn ergibt. Die meisten dürften sich wohl eher von Vorschrift zu Vorschrift durcharbeiten. Alles in allem aber ein nettes Angebot. Wie gefällt es euch?

Das könnte dich auch interessieren …

Eine Antwort

  1. Vielen Dank für den interessanten Tipp. Da kann man auch als Rechtsanwalt sein Wissen auffrischen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert