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Kurierfahrer unterschreibt digitale Empfangsbestätigungen von Paketen auf einem Lesegerät mit der Unterschrift des eigentlichen Empfängers, um diese nicht austragen zu müssen – keine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung
(Darstellung der Entscheidung des Oberlandesgericht Köln vom 1.10.2013 – 1 RVs 191/13) Im Job kann es durchaus Phasen geben, in denen man sich mit seiner Arbeit irgendwie überfordert fühlt. I…