Kontrollwahn bei der BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe ziehen momentan kräftig die Zügel an. Gerade bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, nach dem Umsteigen und auf längeren Fahrten hat man derzeit gute Chancen gleich mehrfach in den Genuss einer Kontrolle zu kommen. Zusätzlich zeigt die BVG inzwischen auch wenig Nachsicht mit mehrfach ohne Fahrausweis angetroffenen Nutzern. Wer 3x beim Schwarzfahren erwischt wird, muss seit einiger Zeit regelmäßig mit einer Strafanzeige und Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Beförderungserschleichung nach § 265a StGB rechnen.

Soweit die Kontrolldichte die notorisch klammen Kassen der öffentlichen Verkehrsanbieter erfreuen mag, ist sie für den redlichen Fahrgast hingegen oftmals ein Ärgernis. Insbesondere der neueste ‚Clou‘ der Verkehrsbetriebe mutet bedenklich an. Eine Schar an Kontrolleuren postiert sich an Haltestellen und erwartet freudig die ankommenden Bahnen. Gleich nach dem Aussteigen werden die Fahrgäste dann stürmisch zur Kontrolle in Empfang genommen.

Augenscheinlich stellt dies für die Kontrolleure einen bequemeren Weg dar, als die gute alte Überprüfungstätigkeit in teilweise rappelvollen Bahnen. Zudem umgeht man den ‚Schwachpunkt‘ zu kurzer Haltestellenabstände, welche bislang nicht immer eine Kontrolle sämtlicher Fahrgäste ermöglichten.

Diese Methode darf allerdings gern hinterfragt werden. Auch wenn die BVG die Kontrollen außerhalb der Bahnen durch ihre Beförderungsbedingungen legitimiert sieht. So heiße es in § 6 Abs. 4, dass der Fahrgast den Fahrausweis bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und dem Betriebspersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen habe. Die Fahrt gelte als beendet, wenn der Fahrgast an seiner Zielhaltestelle das Verkehrsmittel sowie ggf. die Bahnsteiganlagen verlassen habe.

Anders als bei S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnsteigen dürfte sich jedoch gerade bei offenen Haltestellenpunkten, z. B. auf großen Plätzen wie dem Berliner Alexanderplatz, die Frage nach der Begrenzbarkeit einer solchen Bahnsteiganlage stellen.

Da die gemeine Fahrgastseele bei solch enervierender Behandlung gern zu brodeln beginnt, dürfte es bis zu entsprechenden richterlichen Klärungen ohnehin nicht mehr lange dauern ..

www.schwarzfahren-berlin.de

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2 Antworten

  1. Jürgen Pressler sagt:

    Selbstverständlich bin ich ebenso wie die BVG, der Ansicht, dass man die erbrachte Leistung der Beförderung, angemessen zu bezahlen hat.
    Ebenso bin ich allerdings der Ansicht, dass es den Menschen, die die erbrachte Leistung der BVG nicht bezahlen, nicht in erster Linie darum geht, der BVG zu schaden, bzw. sich bewusst in die bekannten, erheblichen Schwierigkeiten zu bringen.
    Immerhin bedeutet etwa das „mehrfach ohne Fahrausweis angetroffen zu werden“, durchaus auch, dass mit Haftstrafen zu rechnen ist.
    Dieses durchaus bekannte Risiko geht ja niemand, ohne wirklich triftigen Grund ein.
    Ich behaupte nicht, dass es nicht doch Leute gibt, die sich einen gewissen Sport daraus machen, den Kontrolleuren zu entkommen.
    Die Mehrzahl der Schwarzfahrer, dürfte sich jedoch aus sehr viel dramatischerem Grund, diesem möglichen Szenario, dem wie gesagt, ja auch eine Haftstrafe folgen kann, aussetzen.
    Denen fehlt schlicht und einfach das nötige Geld.

    Ich bin daher der Ansicht, dass der Tarif für ein Sozialticket, noch einmal überdacht wird.
    Zum Einen, was die Höhe des Tarifes angeht und zum Anderen, sollte die Frage, wer in den Genuss dieses Sozialtickets kommen darf.

    Nicht nur Bezieher von ALG 2, sind entsprechend bedürftig, sondern unzählig viele andere Menschen auch.
    Hierzu sollte der Maßstab eher die uns allen bekannte Einkommensgrenze darstellen, die einen Menschen in Deutschland als „Arm“ bezeichnet.
    Es ist traurig genug, dass wir eine solche Deklarierung, in einem der reichsten Länder der Welt haben, in dem die Zahl der Millionäre ständig steigt, in dem Banken mit Hunderten Milliarden Steuergeld gerettet werden, in dem Menschen für ihr Lebenswerk, keine angemessene Rente bekommen.

    Ich stehe gerne zur Diskussion bereit.

  2. Bert Grönheim sagt:

    Kennt man in Düsseldorf auch. Gerne an U-Bahnhöfen mit weniger „Fluchtmöglichkeiten“. In einer Kleinstadt in der Nähe von Düsseldorf gab es die Variante Bus hält, Motor wird abgestellt, Lautsprecherdurchsage daß Weiterfahrt erst, wenn alle Fahrscheine kontrolliert wurden. Ja. Mit meiner Meinung zu solchem Vorgehen halte ich mich mal höflich zurück.

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