Im Gerichtssaal geht es dem Beschuldigten an den Kragen

Gestern war ich zur Fortbildung zum Thema „Ausgewählte psychologische Einflüsse im Gerichtssaal“. Es war sehr unterhaltsam.

Eine wichtige Aussage der Dozentin war, dass Menschen dazu neigen, ihre aufgestellte Hypothese bestätigen zu wollen. Geht ein Richter erst einmal davon aus, dass ein Beschuldigter die angeklagte Tat begangen hat, wird er eher Beweismittel berücksichtigen, die diese Hypothese stützen.

Das Problem liegt nun darin, dass vor der Hauptverhandlung über die Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht entschieden werden muss.

In der Regel hat der Richter der Verhandlung auch die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen. Für diese Entscheidung muss der Richter eine Prognose anstellen, ob die Verurteilung wahrscheinlich ist.

Die Hypothese ist aufgestellt! Sobald ein Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens beschließt, geht er davon aus, dass der Beschuldigte verurteilt wird. Der Richter wird nun alles daran setzen, diese Hypothese zu bestätigen.

Dies erklärt wohl die hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit in der Hauptverhandlung.

Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Strafrecht aus Berlin

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