Ihr wollt es doch auch! Englisch für Strafrechtler II

Es ist wieder Lernzeit bei den Strafrechtsbloggern – Gelegenheit, den eigenen (Fach-)Wortschatz auf Vordermann zu bringen und im nächsten Mandantengespräch mit ausländischer Beteiligung oder beim Erasmus-Tandem zu glänzen. Nachdem wir in der letzten Woche die ersten StGB-Normen gelernt haben, folgte heute Teil 2.

Und wer nicht mehr weiß, was Beleidigung auf Englisch heißt, schaut sich das einfach nochmal an.

  • § 265a German Penal Code: Fraudulant acquisition of payments
  • § 267 German Penal Code: Forgery of documents
  • § 281 German Penal Code: Misuse of identiy papers
  • § 303 German Penal Code: Damage to property
  • § 304 German Penal Code: Malicious damage to public property
  • § 315 German Penal Code: Dangerous intervention into rail, sea, and air traffic
  • § 27 German Penal Code: Aiding and abetting violation of Sect.

In der kommenden Woche folgen die Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz. Schon jetzt:

  • Aufenthaltsgesetz: Residence Act

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