Ich will doch nur spielen – Mann gibt Freundin Betäubungsmittel in den Tee, um mit seinen Kumpels zocken zu können

Wie die Online-Ausgabe von Der Westen berichtet und die einschlägigen Fachmagazine (Chip, GameZone, PC Games) dankbar zitieren, wurde in Castrop-Rauxel ein Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt, weil er seiner Freundin nicht näher benannte Betäubungsmittel in den Tee gegeben habe soll, nachdem sie nach langer Arbeitsschicht müde nach Hause kam und vermutlich eher schlafen wollte, als ihrem Freund und dessen Kumpels beim Zocken zuzuschauen. Infolge des Betäubungsmittels habe die Freundin bis zum nächsten Tag um 12 Uhr durchgeschlafen und sei auf der Fahrt zur Arbeit am nächsten Tag mehrfach eingenickt. Welchen Anteil die 10-Stunden-Schicht daran hatte, wurde vor dem Amtsgericht offenbar nicht geklärt.

Das Team von Schlecky Silberstein kommentiert trocken:

Wir verurteilen diese Tat aufs Schärfste, aber ein Rest-Verständnis bleibt.

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Eine Antwort

  1. Stevie Ray sagt:

    Der Schlaf stellt keinen pathologischen, sondern einen natürlichen Zustand dar, so dass ohne weitere Nebenwirkungen (Erinnerungsverlust) eine Körperverletzung zu vermeiden ist.

    (Kraatz, Arztstrafrecht Rn. 31)

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