Hose runter!

Rechtsanwaltskollege Elobied erzählte mir gestern im Anwaltszimmer eine Geschichte, die ich nicht vorenthalten möchte.

Der Kollege begab sich in einen Sitzungssaal um als Verteidiger an einer Berufungsverhandlung teilzunehmen. Im vorherigen Verfahren wurde gerade das Urteil gem. § 260 StPO verkündet. Der Angeklagte war offensichtlich nicht mit dem Urteil zufrieden, da er sich lauthals beschwerte. Als ihm dann noch mitgeteilt wurde, dass er nun unter Bewährung stehen würde und er sich deshalb ordnungsgemäß verhalten müsse, wendete er sich vom Gericht ab und fing an, an seinem Gürtel herumzuspielen. Plötzlich ließ er seine Hose runter und streckte seinen nackten Hintern in Richtung des Gerichts.

Das Gericht reagierte souverän und ignorierte diese Geste.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

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3 Antworten

  1. Helmut Karsten sagt:

    @Steffen Dietrich
    War ja nur ein Traum….. In Wirklichkeit würde ich mir das nicht sagen trauen. Aber 910 Tage, ein Mordanschlag und ein eingetretenes Kreuz ! Da träumt man schon mal etwas, sagen wir „unchristlich“. Um zu verstehen, wie man sich da fühlt, muss man das mitgemacht haben. Vor allem merkt man dann, nachdem das Fehlurteil abgesessen ist, dass es vollkommen WURSCHT ist, auf welcher Seite der Gefängnismauer man seinen Kopf hinlegt. Das Urteil ist immer, einfach DA. Dann ziehen die einzelnen Episoden des Verfahrens an einem vorbei, wenn man im TV jemanden hört, der von Rechtsstaat faselt. Ich war VOR dem Zusammentreffen mit dem Frustschläger nicht kriminell, bin’s auch heute nicht. Wenn Sie ein „Barristor“ sind, dann zählen Sie mal die Rechtsbeugungen und Strafvereitelungen, aus meinem Verfahren, zusammen……
    Wenn mich der Staat „einfach so“ von der Strasse weggegriffen hätte, dann hätte ich wenigstens noch ein halbwegs gesundes Kreuz. Aber warum lassen die mir das Kreuz von dem Schläger eintreten?

  2. @cledrera
    Na dann auf´s nächste Mal!

  3. cledrera sagt:

    da habe ich auch noch einen:
    Der Mandant nannte den Richter einen albernen Clown.
    Dafür gab es 100 Tagessätze aus dem Stand.
    Der Mandant meinte, das wäre es ihm wert gewesen.

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