Höhere Strafe beim Schwarzfahren hat keine Wirkung

Wer hätte das Gedacht – höhere Strafen haben keine Auswirkung auf das Schwarzfahren!

In der Kriminologie gibt es die Ansicht, dass hohe Strafen abschrecken. Obwohl in Amerika viele Menschen in Todeszellen sitzen, werden weiterhin Straftaten begangen. Nicht nur am oberen Ende der Kriminalität versagt die Abschreckung. Auch beim Schwarzfahren hat die Erhöhung der Strafe von 40,00 € auf 60,00 € keine Auswirkungen gezeigt. Nach einem Bericht von rp-online soll die Anzahlt der Schwarzfahren nach Erhöhung des Beförderungsentgeltes nicht zurückgegangen sein, vielmehr sollen genauso viele Menschen beim Schwarzfahren erwischt worden sei. Neben dem Erhöhten Beförderungsentgelt droht noch eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung gem. § 265a StGB. § 265a StGB sieht für die Beförderungserschleichung Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.

 

Fazit: Die Erhöhung der Strafe zeigt keine Wirkung. Wer Straftaten im Zusammenhang mit dem Schwarzfahren verhindern möchte, sollte den öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich anbieten.

Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht Berlin

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3 Antworten

  1. @ Andreas: es stimmt wohl, dass das Entdeckungsrisiko ein wesentlicher Umstand ist. Doch sollte man als Staat nicht immer an die Schmerzgrenze gehen 🙂

  2. Andreas sagt:

    In der Tat schrecken hohe Strafen ab. Gemeint ist aber die vom Täter subjektiv empfundene Strafe in Verbindung mit einer hohen Entdeckungswahrscheinlichkeit.

    Eine Anhebung des „erhöhten Beförderungsentgeltes“ von 40 € auf 60 € bei kaum Entdeckungswahrscheinlichkeit bringt nichts und wurde von Fachleuten schon vor Jahren bei Einführung vorausgesagt.

    Würden Sie Ihr Auto mehr als 3 Min. ohne Ladetätigkeit im Parkverbot abstellen, wenn die Strafe der Einzug des Fahrzeugs wäre und die Entdeckungswahrscheinlichkeit bei 95 % läge? Naja, wenigstens könnten Sie den Schlüssel gleich stecken lassen 😉

    Zitat: „Wer Straftaten im Zusammenhang mit dem Schwarzfahren verhindern möchte, sollte den öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich anbieten.“ -> Dem kann ich nicht zustimmen. Genauso gut könnten wir zur Strafverhinderung von Vermögensdelikten Eigentum, Besitz oder materielle/immaterielle Währung abschaffen.

    Herzliche Grüße
    Andreas

  3. Chris sagt:

    Man kann daraus auch andere Schlüsse ziehen… Immerhin wird mehr Geld von den Schwarzfahrern eingenommen, das man sich nicht mehr von den sich ordnungsgemäß verhaltenden Fahrgästen holen muss. Insofern könnte man doch auch mal experimentieren, wie hoch man mit dem erhöhten Beförderungsentgelt noch gehen kann, ohne sich die Kundengruppe der Schwarzfahrer zu sehr zu verkleinern 😉

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