Gimmlitztal-Mord wird erneut verhandelt

Der sogenannte Gimmlitztal-Mord muss ein zweites Mal vor dem Landgericht Dresden verhandelt werden. Ein ehemaliger Beamter des sächsischen LKA hatte nach den Feststellungen des Landgerichts im Gimmlitztal einen anderen Mann auf dessen Wunsch hin getötet und zerstückelt. Der Getötete habe den ernsthaften Wunsch geäußert, geschlachtet und verspeist zu werden. Der LKA-Beamte versprach sich von der Tötung sexuellen Lustgewinn und wurde deshalb wegen Mordes verurteilt. Jedoch verhängte das LG unter Anwendung der sogenannten „Rechtsfolgenlösung“ statt einer lebenslangen Freiheitsstrafe lediglich eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen das Urteil eingelegt.

Wegen Lücken und Widersprüchen in der Beweiswürdigung hat der Bundesgerichtshof nun das erste Urteil des LG Dresden aufgehoben (BGH, Urteil vom 06. April 2016 – 5 StR 504/15). Dies geht aus einer Pressemitteilung des BGH hervor. Nach Auffassung des BGH hat das Landgericht nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen, dass sich das Tatopfer möglicherweise doch selbst getötet hat. Zudem hält der BGH die Anwendung der  „Rechtsfolgenlösung“ bei der Strafzumessung in vorliegendem Fall für fehlerhaft. Der Gimmlitztal-Mord muss nun also ein zweites Mal verhandelt werden. Es ist davon auszugehen, dass in einigen Monaten auch das zweite Urteil über das Rechtsmittel der Revision seinen Weg zum BGH finden wird. Dann wird sich der BGH erneut zu dem Fall und vielleicht auch zu weiteren Rechtsfragen äußern.

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