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		<title>Schwarzfahren &#8211; eine lohnende Angelegenheit?</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/schwarzfahren-eine-lohnende-angelegenheit/2012/02/</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 16:09:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht BT II - Vermögensdelikte]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einem Bericht der Berliner Zeitung plant der &#246;ffentliche Nahverkehr die Strafen f&#252;r das Schwarzfahren anzuheben. Derzeit kostet einmal Schwarzfahren in Berlin 40,00 €. Nach Auffassung des Nahverkehrsverbundes wirkt dieser Betrag nicht abschreckend. Hierbei wird aber ausgeblendet, dass das Schwarzfahren auch eine Straftat und zwar die Leistungserschleichung gem. § 265 a StGB darstellt. Nach § ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Bericht der <a href="http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/verkehrsunternehmen-schwarzfahrer-sollen-mehr-zahlen,10808230,11555308.html">Berliner Zeitung</a> plant der &#246;ffentliche Nahverkehr die Strafen f&#252;r das Schwarzfahren anzuheben. Derzeit kostet einmal Schwarzfahren in Berlin 40,00 €. Nach Auffassung des Nahverkehrsverbundes wirkt dieser Betrag nicht abschreckend.</p>
<p>Hierbei wird aber ausgeblendet, dass das Schwarzfahren auch eine Straftat und zwar die Leistungserschleichung gem. § 265 a StGB darstellt. </p>
<p>Nach § 265 a StGB macht sich strafbar, wer die Bef&#246;rderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. </p>
<p>Wer durch diese Strafe nicht abgeschreckt wird, wird sich auch nicht von einer Erh&#246;hung des bereits erh&#246;hten Bef&#246;rderungsentgeltes beeindrucken lassen. </p>
<p>Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin</p>
<p><a href="http://www.verteidiger-berlin.info/index.html">www.strafrechtskanzlei-dietrich.de</a></p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.strafrechtsblogger.de%2Fschwarzfahren-eine-lohnende-angelegenheit%2F2012%2F02%2F&amp;title=Schwarzfahren%20%26%238211%3B%20eine%20lohnende%20Angelegenheit%3F">weitererzählen/speichern</a> </p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wenn der Kontaktbereichsbeamte drei Mal klingelt &#8230;</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/wenn-der-kontaktbereichsbeamte-drei-mal-klingelt/2012/02/</link>
		<comments>http://www.strafrechtsblogger.de/wenn-der-kontaktbereichsbeamte-drei-mal-klingelt/2012/02/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 08:03:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerermittlung]]></category>

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		<description><![CDATA[hat dies nichts Gutes zu bedeuten. Ein Mandant meldete sich bei mir und legte mir verwundert die hier unter dem Link abgebildete Visitenkarte vor: Visitenkarte Die Visitenkarte hatte mein Mandant in seinem Briefkasten aufgefunden. Auf dieser bittet der Kontaktbereichsbeamte meinen Mandanten, bei ihm aufgrund von „Ermittlungen“ mal anzurufen. Mein Mandant wollte nun wissen, ob er ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>hat dies nichts Gutes zu bedeuten.</p>
<p>Ein Mandant meldete sich bei mir und legte mir verwundert die hier unter dem Link abgebildete Visitenkarte vor:</p>
<p><a href='http://www.strafrechtsblogger.de/wp-content/uploads/2012/02/Visitenkarte1.pdf'>Visitenkarte</a></p>
<p>Die Visitenkarte hatte mein Mandant in seinem Briefkasten aufgefunden. </p>
<p>Auf dieser bittet der Kontaktbereichsbeamte meinen Mandanten, bei ihm aufgrund von „Ermittlungen“ mal anzurufen.</p>
<p>Mein Mandant wollte nun wissen, ob er auf die Visitenkarte reagieren soll. </p>
<p>Die Antwort lautet: <strong>Nein!</strong></p>
<p>Man fragt sich, warum die Polizei diese Ermittlungsmethoden benutzt. Warum verl&#228;sst ein Polizeibeamter seine Amtsstube und macht sich auf den beschwerlichen Weg zu meinem Mandanten. Der Polizeibeamte h&#228;tte doch einfach meinen Mandanten anschreiben k&#246;nnen. Sind die Ermittlungen so geheim, dass man lieber auf eine Visitenkarte zur&#252;ckgreift? Oder will die Polizei Porto sparen?</p>
<p>Die Antwort lautet jeweils: <strong>Nein!</strong></p>
<p>Die Antwort ist einfach. W&#228;hlt die Polizei diesen Weg, m&#246;chte sie die betreffende Person &#252;berrumpeln. Die Polizei geht davon aus, dass der Betroffene Informationen besitzt, die er bei hinreichender &#220;berlegungszeit wohl nicht preisgeben w&#252;rde.</p>
<p>H&#228;ufig sucht die Polizei im Rahmen von verkehrsrechtlichen Verst&#246;&#223;en und im Zusammenhang stehender Fahrerermittlungen den Halter eines „Tatfahrzeuges“ auf. Nach einer Unfallflucht (Fahrerflucht) oder bei Geschwindigkeits&#252;berschreitungen m&#246;chte die Polizei wissen, wer der Fahrer des „Tatfahrzeuges“ zum „Tatzeitpunkt“ gewesen ist.</p>
<p>Trifft die Polizei den Halter oder eine andere Person an, wird dieser Person ein Foto unter die Nase gehalten und mit Nachdruck gefragt, wer diese Person sei. Nach einer derartigen Fahrerermittlung steht regelm&#228;&#223;ig im Polizeiprotokoll, dass der Betroffene spontan ge&#228;u&#223;ert habe, dass er selbst oder ein Dritter das Fahrzeug gef&#252;hrt habe. &#196;hnlich verh&#228;lt es sich, wenn sich der Betroffene aufgrund vermeinlicher staatsb&#252;rglicher Verpflichtungen telefonisch mit der Polizei in Verbindung setzt. </p>
<p>Sogenannte Spontan&#228;u&#223;erungen stellen f&#252;r die Strafverfolgungsbeh&#246;rden ein beliebtes Beweismittel dar. Die Spontan&#228;u&#223;erungen werden dann regelm&#228;&#223;ig durch Vernehmung des Kontaktbereichsbeamten in einer Hauptverhandlung in das Verfahren gesetzeskonform eingef&#252;hrt. </p>
<p>Deshalb kann ich hier nur empfehlen:</p>
<p><em>Wenn die Polizei klingelt, m&#252;ssen Sie nicht die T&#252;r &#246;ffnen. Ohne Durchsuchungsbeschluss ist die Polizei, mit Ausnahme bei Gefahr in Verzug, nicht erm&#228;chtigt, ihre Wohnung zu betreten. </p>
<p>Sollten Sie doch von der Polizei angetroffen werden, atmen Sie erst einmal tief durch. </p>
<p>Ziehen Sie dann am besten einen Zeugen zur Seite.</p>
<p>Danach erkundigen Sie sich, was der Hintergrund der Kontaktaufnahme ist. In der Regel erh&#228;lt man hier die Antwort: „Wir stellen hier die Fragen!“ </p>
<p>Diese Antwort steht nicht im Einklang mit der Gesetzeslage. Die Polizei ist verpflichtet, Sie dar&#252;ber zu informieren, was der Hintergrund der Befragung ist. Deshalb sollten Sie auf die Antwort der Polizei mitteilen, dass Sie ohne Beantwortung der Frage nicht gewillt seien, zu antworten. Z&#228;hneknirschend wird Ihnen dann den Hintergrund der Befragung mitgeteilt werden. Aus anwaltlicher Sicht sollten Sie nach Offenbarung darauf bestehen, zun&#228;chst R&#252;cksprache mit einem Verteidiger zu halten. Dies gilt auch dann, wenn das vermeintliche Fahrerfoto getroffen scharf sein sollte. </em></p>
<p>Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin</p>
<p><a href="http://www.strafverteidiger-fahrerflucht.de/">www.strafverteidiger-fahrerflucht.de/</a></p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.strafrechtsblogger.de%2Fwenn-der-kontaktbereichsbeamte-drei-mal-klingelt%2F2012%2F02%2F&amp;title=Wenn%20der%20Kontaktbereichsbeamte%20drei%20Mal%20klingelt%20%26%238230%3B">weitererzählen/speichern</a> </p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Terminsverlegung, immer wieder ein Problem</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/terminsverlegung-immer-wieder-ein-problem/2012/01/</link>
		<comments>http://www.strafrechtsblogger.de/terminsverlegung-immer-wieder-ein-problem/2012/01/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 15 Jan 2012 08:22:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsanwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Strafprozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Terminsverlegung]]></category>

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		<description><![CDATA[Jeder Rechtsanwalt kennt das Problem, dass er vom Gericht einen Termin vorgesetzt bekommt, an dem er bereits eine andere Hauptverhandlung hat. In dieser Situation stellt man dann als Verteidiger einen Verlegungsantrag. Nicht immer kommt das Gericht diesem Antrag nach. In seiner Entscheidung des Landgerichts Neuruppin vom 10. Januar 2012 &#8211; 13 Qs 6/12 &#8211; wurde ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder <em>Rechtsanwalt</em> kennt das Problem, dass er vom Gericht einen Termin vorgesetzt bekommt, an dem er bereits eine andere Hauptverhandlung hat. In dieser Situation stellt man dann als <em>Verteidiger</em> einen Verlegungsantrag.</p>
<p>Nicht immer kommt das Gericht diesem Antrag nach.</p>
<p>In seiner Entscheidung des Landgerichts Neuruppin vom 10. Januar 2012 &#8211; 13 Qs 6/12 &#8211; wurde aufgrund meiner Beschwerde ein Termin des Amtsgerichts aufgehoben. </p>
<p>Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:</p>
<p>Mein Mandant war in der Vergangenheit nach Auffassung des Amtsgerichts f&#252;r die Strafverfolgung nicht erreichbar. Dann wurde er zum Zwecke der Strafvollstreckung in anderer Sache verhaftet. Nach &#252;ber drei Monaten Haft erfuhr das Amtsgericht von der Inhaftierung und dem baldigen Strafende. Ohne Anh&#246;rung des Mandanten wurde diesem ein <em>Pflichtverteidiger</em> durch das Amtsgericht bestellt und ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Unmittelbar hiernach zeigte ich mich als Verteidiger an und beantragte Terminsverlegung.</p>
<p>Dieser Antrag wurde durch das Amtsgericht mit der Begr&#252;ndung abgelehnt, es sei zu bef&#252;rchten, dass mein Mandant nach der bevorstehenden Haftentlassung wieder nicht f&#252;r die Strafverfolgung zur Verf&#252;gung stehen wird. Da mein Mandant einen Pflichtverteidiger hat, mit dem der Termin abgestimmt worden sei, bed&#252;rfe es keiner Verlegung. </p>
<p>Gegen diese Entscheidung habe ich Beschwerde eingelegt.</p>
<p>Das Landgericht Neuruppin f&#252;hrt in seinem Beschluss zun&#228;chst aus, dass eine Beschwerde grunds&#228;tzlich gem. § 305 Abs. 1 StPO unzul&#228;ssig ist, da die Terminierung eine Entscheidung ist, die der Urteilsf&#228;llung voraus geht. Im Einklang mit den meisten Gerichten macht das Landgericht Neuruppin von diesem Grundsatz eine Ausnahme, wenn die Entscheidung nach dem Vortrag des Beschwerdef&#252;hrers <em><strong>offensichtlich ermessensfehlerhaft</strong></em> ist.</p>
<p>Ich hatte in meiner Beschwerde geltend gemacht, dass das Amtsgericht die Verteidigungsrechte nicht hinreichend ber&#252;cksichtigt hat. Deshalb war die Beschwerde ausnahmsweise zul&#228;ssig.</p>
<p>Die Beschwerde war auch begr&#252;ndet, da auch unter Ber&#252;cksichtigung des bevorstehenden Haftendes die Grenzen des richterlichen Ermessens &#252;berschritten worden sind.</p>
<p>Das Landgericht f&#252;hrt aus, dass das Amtsgericht bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers gegen § 142 Abs. 1 StPO versto&#223;en hat. Ein Angeklagter ist vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers zu h&#246;ren, ob er selber einen Verteidiger benennen m&#246;chte. Sobald das Recht auf Benennung eins Verteidigers verletzt wird, ist ein Gericht verpflichtet, einen gro&#223;z&#252;gigen Ma&#223;stab in Bezug auf Terminsverlegungsantr&#228;ge anzulegen.</p>
<p>Da das Amtsgericht dies unterlassen hat, war die Beschwerde erfolgreich und der Termin wurde unmittelbar durch das Landgericht Neuruppin aufgehoben.</p>
<p>Die Entscheidung ist zu begr&#252;&#223;en. Es kann nicht sein, dass vermeintliche Praktikabilit&#228;ts&#252;berlegungen dazu f&#252;hren, dass einem Beschuldigtem das Recht genommen wird, vom Verteidiger seines Vertrauens verteidigt zu werden.</p>
<p>Sollte ein Beschuldigter nicht zur Hauptverhandlung erscheinen, sieht die StPO zul&#228;ssige Zwangsmittel vor. In diesem Fall kann dann z.B. ein Haftbefehl erlassen werden.</p>
<p>Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin</p>
<p><a href="http://pflichtverteidiger-notwendige-verteidigung.de/">www.pflichtverteidiger-notwendige-verteidigung.de</a></p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.strafrechtsblogger.de%2Fterminsverlegung-immer-wieder-ein-problem%2F2012%2F01%2F&amp;title=Terminsverlegung%2C%20immer%20wieder%20ein%20Problem">weitererzählen/speichern</a> </p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Potsdamer Jura-Bibliothek auch sonntags ge&#246;ffnet</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/potsdamer-jura-bibliothek-auch-sonntags-geoffnet/2012/01/</link>
		<comments>http://www.strafrechtsblogger.de/potsdamer-jura-bibliothek-auch-sonntags-geoffnet/2012/01/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 13:44:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Konstantin Stern</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab 07. Januar &#246;ffnet die Bereichbibliothek Babelsberg stets sonntags zwischen 12 und 18 Uhr und hat damit eine ganze Stunde l&#228;nger ge&#246;ffnet als die HU-Bibliothek in der Kommode. &#220;ber Sonder&#246;ffnungszeiten in den Semesterferien &#8211; die ja zumeist eher Sonderschlie&#223;ungszeiten sind &#8211; ist bislang nichts bekannt.. Jetzt gilt es, das Angebot zu nutzen, damit es erhalten ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab 07. Januar &#246;ffnet die Bereichbibliothek Babelsberg stets sonntags zwischen 12 und 18 Uhr und hat damit eine ganze Stunde l&#228;nger ge&#246;ffnet als die <a href="http://http://www.ub.hu-berlin.de/standorte/kommode">HU-Bibliothek in der Kommode</a>. &#220;ber Sonder&#246;ffnungszeiten in den Semesterferien &#8211; die ja zumeist eher Sonderschlie&#223;ungszeiten sind &#8211; ist bislang nichts bekannt.. </p>
<p>Jetzt gilt es, das Angebot zu nutzen, damit es erhalten bleibt. Den bzw. uns Examenskandidaten sollte das ein Leichtes sein.</p>
<p><a href="http://www.strafrechtskanzlei-dietrich.de">Konstantin Stern</a></p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.strafrechtsblogger.de%2Fpotsdamer-jura-bibliothek-auch-sonntags-geoffnet%2F2012%2F01%2F&amp;title=Potsdamer%20Jura-Bibliothek%20auch%20sonntags%20ge%26%23246%3Bffnet">weitererzählen/speichern</a> </p>]]></content:encoded>
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		<title>Das neue Jahr hat begonnen,</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/das-neue-jahr-hat-begonnen/2012/01/</link>
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		<pubDate>Sun, 01 Jan 2012 15:48:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Kreuzberg]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Dietrich]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrechtskanzlei Dietrich]]></category>

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		<description><![CDATA[und schon gibt es Ver&#228;nderungen. Rechtsanwalt Dietrich hat zum 01. Januar 2012 die Strafrechtskanzlei Dietrich in Berlin Kreuzberg gegr&#252;ndet. Die neue Internetseite ist unter www.verteidiger-berlin.info zu erreichen. Wem dies zu kompliziert ist, kann alternativ auch www.strafrechtskanzlei-dietrich eingeben. Die neuen Kontaktdaten lauten: Strafrechtskanzlei Dietrich Rechtsanwalt Dietrich Wiener Stra&#223;e 7 10999 Berlin-Kreuzberg Ein gesundes neues Jahr w&#252;nschen ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>und schon gibt es Ver&#228;nderungen.</p>
<p>Rechtsanwalt Dietrich hat zum 01. Januar 2012 die <em>Strafrechtskanzlei Dietrich</em> in Berlin Kreuzberg gegr&#252;ndet.</p>
<p>Die neue Internetseite ist unter <a href="http://verteidiger-berlin.info">www.verteidiger-berlin.info</a> zu erreichen. Wem dies zu kompliziert ist, kann alternativ auch <a href="http://strafrechtskanzlei-dietrich.de/">www.strafrechtskanzlei-dietrich </a>eingeben.</p>
<p>Die neuen Kontaktdaten lauten:</p>
<p>Strafrechtskanzlei Dietrich<br />
Rechtsanwalt Dietrich<br />
Wiener Stra&#223;e 7<br />
10999 Berlin-Kreuzberg</p>
<p>Ein gesundes neues Jahr w&#252;nschen die strafrechtsblogger.</p>
<p>Rechtsanwalt Dietrich, Berlin</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.strafrechtsblogger.de%2Fdas-neue-jahr-hat-begonnen%2F2012%2F01%2F&amp;title=Das%20neue%20Jahr%20hat%20begonnen%2C">weitererzählen/speichern</a> </p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>6</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/6/2011/12/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Dec 2011 07:01:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Nicht jeder Erfolg wird zugerechnet &#8211; Einfuhr von Drogen?</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/nicht-jeder-erfolg-wird-zugerechnet-einfuhr-von-drogen/2011/12/</link>
		<comments>http://www.strafrechtsblogger.de/nicht-jeder-erfolg-wird-zugerechnet-einfuhr-von-drogen/2011/12/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 25 Dec 2011 15:46:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betäubungsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[Fortgeschrittene]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Referendare]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht AT]]></category>
		<category><![CDATA[Btm]]></category>
		<category><![CDATA[Drogen]]></category>
		<category><![CDATA[Kausalverlauf]]></category>
		<category><![CDATA[Kokain]]></category>
		<category><![CDATA[Rauschgift]]></category>
		<category><![CDATA[Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Ende des Jahres soll eine materiell rechtlich interessante Entscheidung des BGH vom Anfang des Jahres besprochen werden. In seiner Entscheidung vom 15.02.2011 – 1 StR 676/10 – musste sich der BGH mit der Frage auseinandersetzten, welcher Erfolg einem Beschuldigten zugerechnet werden kann. Der Entscheidung lag zu Grunde, dass der Angeklagte (A) in Venezuela ca. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Ende des Jahres soll eine materiell rechtlich interessante Entscheidung des BGH vom Anfang des Jahres besprochen werden.</p>
<p>In seiner Entscheidung vom 15.02.2011 – <a href="http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Entscheidungen/EntscheidungenBGH/entscheidungenBGH_node.html">1 StR 676/10</a> – musste sich der BGH mit der Frage auseinandersetzten, welcher Erfolg einem Beschuldigten zugerechnet werden kann. </p>
<p>Der Entscheidung lag zu Grunde, dass der Angeklagte (A) in Venezuela ca. 500 Gramm <em>Kokain</em> bestellt hatte, die auf dem Postwege nach Deutschland geschickt werden sollten. Hierbei hatte er das Kokain zur Tarnung in eine Wanduhr einarbeiten lassen. Weiterhin war das Paket an seine Mutter adressiert. Die <em>Drogen</em> sollten in Deutschland weiterverkauft werden.</p>
<p>In England wurden durch die dortigen Zollbeh&#246;rden die Drogen aufgefunden. Nach Absprache mit den deutschen Zollbeh&#246;rden wurden die Drogen versiegelt nach Deutschland gebracht und den deutschen Zollbeh&#246;rden &#252;bergeben. Der A bekam – wie beabsichtigt &#8211; die Drogen nicht mehr ausgeh&#228;ndigt.</p>
<p>Das Landgericht M&#252;nchen hatte A insbesondere wegen vollendeter Einfuhr von Drogen in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt.<br />
<strong></p>
<p>Was k&#246;nnte an der Entscheidung des Landgerichts M&#252;nchen falsch sein?</strong></p>
<p>Zun&#228;chst einmal ist festzustellen, dass die<em> Einfuhr von Drogen gem. § 29 BtmG </em>kein eigenst&#228;ndiges Verbringen der Bet&#228;ubungsmittel nach Deutschland voraussetzt. T&#228;ter ist auch derjenige, der sich Bet&#228;ubungsmittel aus dem Ausland mit der Post schicken l&#228;sst.</p>
<p>A hatte sich die <em>Drogen</em> schicken lassen und ist somit T&#228;ter.</p>
<p>Die Einfuhr von Bet&#228;ubungsmitteln ist in dem Moment vollendet, sobald die Drogen aus dem Ausland &#252;ber die Grenze in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verbracht werden.</p>
<p>Die Drogen haben die Deutsche Grenze &#252;berschritten und wurden somit aus dem Ausland nach Deutschland eingef&#252;hrt.</p>
<p>Problematisch ist, dass die Drogen bereits durch den britischen Zoll festgestellt worden sind und dann nach Absprache mit den deutschen Zollbeh&#246;rden versiegelt nach Deutschland gebracht und unmittelbar nach dem Eintreffen in Deutschland den deutschen Beh&#246;rden &#252;bergeben worden sind. Dem A wurden die Drogen nicht &#252;bergeben.</p>
<p>Diese Art der Einfuhr entsprach nicht den Vorstellungen des A. Dieser wollte gerade nicht, dass die Bet&#228;ubungsmittel durch Zollbeh&#246;rden nach Deutschland eingef&#252;hrt werden. </p>
<p>Verortet wird das Problem im subjektiven Tatbestand bei § 16 StGB. Nach § 16 StGB handelt nicht vors&#228;tzlich, wer bei der Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand geh&#246;rt.</p>
<p>Zu den relevanten Umst&#228;nden geh&#246;rt auch der Kausalverlauf.</p>
<p>Es k&#246;nnte sich um eine wesentliche, den Vorsatz ausschlie&#223;ende Abweichung des tats&#228;chlichen vom vorgestellten Kausalverlauf handeln.</p>
<p>Nach dem BGH liegt eine wesentliche Abweichung vor, wenn die Abweichung sich nicht mehr in den Grenzen des nach der allgemeinen Lebenserfahrung Voraussehbaren h&#228;lt und aufgrund eines insoweit ver&#228;nderten Unrechtsgehalt eine andere rechtliche Bewertung der Tat erfordert.</p>
<p>Das LG M&#252;nchen ging davon aus, dass sich die Abweichung innerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung befunden hat. A wollte, dass die Drogen nach Deutschland gebracht werden und die Drogen sind zum Schluss tats&#228;chlich in Deutschland angekommen. Vergleichbar mit Drogengesch&#228;ften, die von der Polizei mittels Observation &#252;berwacht werden, lag nach Auffassung des LG M&#252;nchen eine vollendete Tat vor.</p>
<p>Dieser Argumentation schloss sich der BGH nicht an.</p>
<p>Nach Auffassung des BGH wurde durch den bewachten Weitertransport eine neue, vom urspr&#252;nglichen Tatentschluss unabh&#228;ngige Kausalkette in Gang gesetzt.</p>
<p>Das Landgericht M&#252;nchen hat in seiner Entscheidung &#252;bersehen, dass die geplante Einfuhr der Drogen in dem Moment gescheitert war, als das Kokain im Einvernehmen der britischen und deutschen Zollbeh&#246;rden nach Deutschland gebracht worden ist. Im Gegensatz zu den F&#228;llen, in den denen die Polizei Drogengesch&#228;fte lediglich &#252;berwacht, bestand vorliegend nicht einmal die abstrakte Gefahr, dass die Drogen in die H&#228;nde von Unbefugten h&#228;tten fallen k&#246;nnen.</p>
<p>Diese neue Kausalkette war f&#252;r A auch nicht vorhersehbar.</p>
<p>Das Vorgehen der Beh&#246;rden entsprach eindeutig nicht dem Willen des A. A hatte zun&#228;chst Ma&#223;nahmen getroffen, die ein Entdecken verhindern sollten. Hierzu z&#228;hlte insbesondere, dass das Kokain in eine Wanduhr eingearbeitet und das Paket an seine (unauff&#228;llige) Mutter adressiert gewesen ist. A wollte nicht, dass die Drogen nach einem Entdecken der ausl&#228;ndischen Zollbeh&#246;rden weiterhin nach Deutschland verbracht werden. Vielmehr h&#228;tten die Drogen bereits durch die britischen Beh&#246;rden beschlagnahmt werden k&#246;nnen. A musste nicht damit rechnen, dass die Drogen aus ermittlungstaktischen Erw&#228;gungen nach Deutschland eingef&#252;hrt werden.</p>
<p>Deshalb scheidet eine Bestrafung wegen vollendeter Einfuhr von Bet&#228;ubungsmitteln aus. </p>
<p>Selbstverst&#228;ndlich liegt aber eine Versuchsstrafbarkeit vor.</p>
<p>Da die Drogen auch weiterverkauft werden sollten, kommt auch ein vollendetes Handeltreiben mit Bet&#228;ubungsmitteln in Betracht.</p>
<p>Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt f&#252;r Strafrecht</p>
<p><a href="http://www.verteidiger-berlin.info/docs/kdp-rechtsanwalt-Betaeubungsmittelstrafrecht.html">www.verteidiger-berlin.info</a></p>
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		<title>Alkoholtestk&#228;ufer als Agent Provocateur?</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/alkoholtestkaufer-als-agent-provocateur/2011/12/</link>
		<comments>http://www.strafrechtsblogger.de/alkoholtestkaufer-als-agent-provocateur/2011/12/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 07:52:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
				<category><![CDATA[OWi]]></category>
		<category><![CDATA[Abgabe an Jugendliche]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol]]></category>
		<category><![CDATA[fahrlässige Abgabe alkoholischer Getränke]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[JuSchG]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen musste sich in seiner Entscheidung vom 31.10.2011 (2 Ss Rs 28/11) mit der Frage auseinandersetzen, ob der polizeilich gesteuerte Einsatz eines jugendlichen Alkoholtestk&#228;ufers den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 28 Abs. 1 Nr. 10 Jugendschutzgesetz (JuSCHG) i. V. m. § 17 Ordnungswidrigkeitsgesetz ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen musste sich in seiner Entscheidung vom 31.10.2011 (<a href="http://www.oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/2-Ss-11-028-Rs%20anonym.pdf">2 Ss Rs 28/11</a>) mit der Frage auseinandersetzen, ob der polizeilich gesteuerte Einsatz eines jugendlichen Alkoholtestk&#228;ufers den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt. </p>
<p>Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 28 Abs. 1 Nr. 10 Jugendschutzgesetz (JuSCHG) i. V. m. § 17 Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) begeht jemand eine Ordnungswidrigkeit, der fahrl&#228;ssig Alkohol an Jugendliche abgibt. </p>
<p>In dem vorliegenden Verfahren hatte die Poliziei bewusst jugendliche Testk&#228;ufer eingesetzt.</p>
<p>Der Verteidiger hatte in dem Verfahren vorgetragen, dass eine Ordnungswidrigkeit aus Gr&#252;nden des fairen Verfahrens ausscheidet, wenn ein von der Polizei gelenkter Jugendlicher als Testk&#228;ufer eingesetzt wird. </p>
<p>Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) best&#228;tigt in seiner Entscheidung zun&#228;chst, dass die Grunds&#228;tze des fairen Verfahrens auch im Ordnungswidrigkeitsrecht Anwendung finden. </p>
<p>Um einen Versto&#223; gegen die Grunds&#228;tze des fairen Verfahrens annehmen zu k&#246;nnen, sei aber Voraussetzung, dass es tats&#228;chlich zu einer Tatprovokation durch den Agent Provocateur gekommen sei. Aufgrund einer Einzellfallbetrachtung ist nach Auffassung des OLG erforderlich, dass </p>
<blockquote><p>der Testk&#228;ufer ein vom normalen Kunden abweichendes Verhalten an den Tag lege, das geeignet sei, Bedenken des Verk&#228;ufers zu zerstreuen, der Kunde habe nicht das notwendige Mindestalter f&#252;r den Erwerb von Alkoholika.
</p></blockquote>
<p>Im dem zu entscheidenden Sachverhalt lag nach Auffassung der Richter ein normales Verhalten des Testk&#228;ufers vor, so dass die von dem Verteidiger des Beschuldigten eingelegte Rechtsbeschwerde verworfen worden ist.</p>
<p>Rechtsanwalt Steffen Dietrich</p>
<p><a href="http://verteidiger-berlin.info/">www.verteidiger-berlin.info</a></p>
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		<title>Wenn Polizisten l&#252;gen</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 07:28:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Verteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Zeuge]]></category>

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		<description><![CDATA[Jeder Strafverteidiger kennt das Problem von Polizeizeugen. Diese schildern gelegentlich einen Sachverhalt, der offenkundig im Widerspruch mit den glaubhaften Einlassungen des Mandanten steht. Als Verteidiger wei&#223; man, dass es in dieser Situation schwierig wird, das Gericht von der Einlassung des Mandanten zu &#252;berzeugen. Ein Verteidigerkollege hatte gestern Gl&#252;ck. In der Verhandlung beschrieb der Polizeibeamte detailreich, ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder Strafverteidiger kennt das Problem von Polizeizeugen. Diese schildern gelegentlich einen Sachverhalt, der offenkundig im Widerspruch mit den glaubhaften Einlassungen des Mandanten steht. Als Verteidiger wei&#223; man, dass es in dieser Situation schwierig wird, das Gericht von der Einlassung des Mandanten zu &#252;berzeugen. </p>
<p>Ein Verteidigerkollege hatte gestern Gl&#252;ck. In der Verhandlung beschrieb der Polizeibeamte detailreich, wie er den Mandanten des Verteidigerkollegen nach einem angeblichen Handel mit Bet&#228;ubungsmitteln verfolgte.</p>
<p>Nach der Aussage handelte es sich um den perfekten Zeugen, denn &#8211; und dies bekommt man immer wieder zu h&#246;ren &#8211; der Polizeibeamte habe ja kein Interesse am Ausgang des Verfahrens. </p>
<p>Was der Polizeibeamte nicht wusste, war, dass dem Gericht Videoaufnahmen der &#214;rtlichkeiten zur Verf&#252;gung standen. Als man sich nach der Aussage des Polizeibeamten das Video ansah, waren die vom Polizeibeamten beschriebenen Handlungen nicht wahrnehmbar. Der Mandant des Rechtsanwaltskollegen musste deshalb freigesprochen werden. Ohne die Videoaufzeichnung w&#228;re er sicher mit der oben aufgef&#252;hrten Begr&#252;ndung verurteilt worden.</p>
<p>Manchmal w&#252;nscht man sich als Rechtsanwalt ja ein wenig mehr Video&#252;berwachung.</p>
<p>Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin</p>
<p><a href="http://rechtsanwalt-haftbefehl.de/">www.rechtsanwalt-haftbefehl.de</a></p>
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		<title>Beweisziel und Beweistatsache f&#252;r Beweisantrag</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/beweisziel-und-beweistatsache-fur-beweisantrag/2011/11/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 18:30:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsanwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Referendare]]></category>
		<category><![CDATA[Revision]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisantrag]]></category>
		<category><![CDATA[Beweismittel]]></category>
		<category><![CDATA[Beweistatsache]]></category>

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		<description><![CDATA[In seiner Entscheidung vom 05.10.2011 – 4 Str 423/11 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Revision als unbegr&#252;ndet verworfen, weil vor dem Landgericht kein korrekter Beweisantrag gestellt worden ist. In dem zugrundeliegendem Verfahren vor dem Landgericht hatte der Verteidiger einer Angeklagten beantragt, dass Briefe mit einem Umfange von ca. 100 Seiten verlesen werden sollen, weil ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In seiner Entscheidung vom 05.10.2011 – 4 Str 423/11 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Revision als unbegr&#252;ndet verworfen, weil vor dem Landgericht kein korrekter Beweisantrag gestellt worden ist. In dem zugrundeliegendem Verfahren vor dem Landgericht hatte der Verteidiger einer Angeklagten beantragt, dass Briefe mit einem Umfange von ca. 100 Seiten verlesen werden sollen, weil sich aus den Briefen ergeben w&#252;rde, dass ein Mitangeklagter der Angeklagten gedroht habe, sie falsch zu belasten. Der BGH f&#252;hrt aus, dass es sich hierbei nicht um einen Beweisantrag handeln w&#252;rde, da lediglich das Beweisziel mitgeteilt wird. Zu einem Beweisantrag geh&#246;rt aber auch die Beweistatsache. Der BGH schrieb hierzu:</p>
<blockquote><p>In dem Beweisantrag h&#228;tten deshalb die behaupteten Drohungen in den &#252;ber einen Zeitraum von mehreren Monaten mit einem Umfang von &#252;ber 100 Seiten verfassten Briefen konkret bezeichnet werden m&#252;ssen, insbesondere die Textstellen, aus denen sich die Ank&#252;ndigung einer wahrheitswidrigen Belastung der Angeklagten durch den Mitangeklagten ergeben soll.</p></blockquote>
<p>Da dies unterlassen worden ist, lag kein Beweisantrag vor und die Revision wurde verworfen.</p>
<p>Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin</p>
<p><a href="http://www.urkundenf&#228;lschung.com">www.urkundenf&#228;lschung.com</a></p>
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