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		<title>Verlegung des NSU-Prozesses in einen anderen Saal</title>
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		<pubDate>Sun, 19 May 2013 18:23:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
				<category><![CDATA[NSU Verfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Saalverlegung]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Dienstag fand der zweite Verhandlungstag im NSU-Prozess statt, bei dem eine Reihe von weiteren Antr&#228;gen gestellt wurden bis letztendlich die Anklage verlesen werden konnte. Einen dieser Antr&#228;ge stellte die Verteidigung von Beate Zsch&#228;pe, die forderte, die Hauptverhandlung in einem gr&#246;&#223;eren Saal neu zu beginnen. Dies w&#228;rde notwendig, weil die beschr&#228;nkte Kapazit&#228;t des derzeitigen Saales ]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Am Dienstag fand der zweite Verhandlungstag im NSU-Prozess statt, bei dem eine Reihe von weiteren Antr&#228;gen gestellt wurden bis letztendlich die Anklage verlesen werden konnte. Einen dieser Antr&#228;ge stellte die Verteidigung von Beate Zsch&#228;pe, die forderte, die Hauptverhandlung in einem gr&#246;&#223;eren Saal neu zu beginnen. Dies w&#228;rde notwendig, weil die beschr&#228;nkte Kapazit&#228;t des derzeitigen Saales den Grundsatz der &#214;ffentlichkeit verletze. Der Sitzungssaal hat 51 Pl&#228;tzen f&#252;r Zuschauer und 50 Pl&#228;tzen f&#252;r Pressevertreter, wodurch nach Ansicht der Verteidigung die &#214;ffentlichkeit nicht in erforderlichem Ma&#223;e hergestellt werde.</p>
<p>Das M&#252;nchner Oberlandesgericht hatte die Verlegung des Prozesses in einen gr&#246;&#223;eren Saal schon vor Beginn des Prozesses und auch am zweiten Verhandlungstag erneut mit der Begr&#252;ndung abgelehnt, der Grundsatz der &#214;ffentlichkeit bedeute nicht, dass jedermann Zutritt zum Prozess gew&#228;hrt werden m&#252;sse. Au&#223;erdem finde der Strafprozess zwar in, aber nicht f&#252;r die &#214;ffentlichkeit statt.</p>
<p><strong>Was besagt der Grundsatz der &#214;ffentlichkeit?</strong><br />
Der Grundsatz der &#214;ffentlichkeit ist in § 169 GVG geregelt und besagt, dass grunds&#228;tzlich jede Person die M&#246;glichkeit haben muss von der Durchf&#252;hrung einer Hauptverhandlung Kenntnis zu erlangen und an dieser teilnehmen zu k&#246;nnen. Dies bedeutet aber nicht, dass jeder das Recht hat am Prozess teilzunehmen, da dieser vorrangig dem Informationsinteresse der Allgemeinheit dient. Aufgrund r&#228;umlicher Beschr&#228;nkungen kommt es immer wieder vor, dass mehr Zuschauer als Pl&#228;tze vorhanden sind. In einer solchen Situation sind die Sitzpl&#228;tze entsprechend der Reihenfolge des Erscheinens zu verteilen. Aufgrund der Bedeutung der Presse d&#252;rfen aber Pl&#228;tze f&#252;r die Presse freigehalten werden. </p>
<p><strong>Muss das Gericht bei gro&#223;em Andrang mehr Pl&#228;tze zur Verf&#252;gung stellen?</strong><br />
Die M&#246;glichkeit, an einer Hauptverhandlung teilzunehmen, muss nur in den zur Verf&#252;gung stehenden r&#228;umlichen Kapazit&#228;ten gew&#228;hrt werden. Demnach ist das Gericht zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, f&#252;r die Hauptverhandlung einen gr&#246;&#223;eren Sitzungssaal bereitzustellen. Der Umzug in eine R&#228;umlichkeit au&#223;erhalb des Gerichts wird, wie auch die Lautsprecher- oder Video&#252;bertragung in einen anderen Raum, unter Berufung auf die Menschenw&#252;rde der Verfahrensbeteiligten &#252;berwiegend abgelehnt. Schlie&#223;lich w&#252;rde eine &#214;ffentlichkeitserweiterung &#252;ber den Gerichtssaal hinaus den Angeklagten zu einem Schauobjekt degradieren.<br />
Da der NSU-Prozess im gr&#246;&#223;ten Sitzungssaal des OLG stattfindet, w&#228;re die Bereitstellung eines gr&#246;&#223;eren Saales zumindest in den R&#228;umlichkeiten des Gerichts nicht m&#246;glich gewesen. Auch eine Verlegung des Verfahrens in eine andere Stadt, wie beispielsweise die von der Verteidigung vorgeschlagene Verlegung nach Bonn, steht im alleinigen Ermessen des Gerichts.</p>
<p>Des Weiteren kann das Gericht den Zugang zur Verhandlung nach § 176 GVG beschr&#228;nken. Denn bei der Entscheidung &#252;ber die r&#228;umlichen Kapazit&#228;ten muss neben dem Interesse m&#246;glicher Zuh&#246;rer auch die Notwendigkeit einer geordneten und ungest&#246;rten Durchf&#252;hrung der Hauptverhandlung ber&#252;cksichtigt werden. Demnach ist es m&#246;glich, Presse und Zuh&#246;rerpl&#228;tze zu begrenzen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der &#228;u&#223;eren Ordnung der Verhandlung erforderlich ist.</p>
<p><strong>Was passiert, wenn das Gericht den Grundsatz der &#214;ffentlichkeit verletzt?</strong><br />
Verst&#246;&#223;t das Gericht zurechenbar gegen den Grundsatz der &#214;ffentlichkeit, so stellt dies einen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO dar.</p>
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		<title>Kann man sich wegen Einfuhr von Btm als T&#228;ter strafbar machen, wenn man die Drogen im Ausland bestellt und sich vom Verk&#228;ufer liefern l&#228;sst?</title>
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		<pubDate>Sat, 18 May 2013 17:53:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betäubungsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[BtmG]]></category>
		<category><![CDATA[Drogen]]></category>
		<category><![CDATA[Einfuhr von Betäubungsmitteln]]></category>
		<category><![CDATA[Verstoß gegen BtmG]]></category>

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		<description><![CDATA[Es kommt immer wieder vor, dass sich Mandanten Drogen im Ausland bestellen und sich diese dann vom Verk&#228;ufer frei Haus nach Deutschland liefern lassen. Die Einfuhr von Drogen stellt einen Versto&#223; gegen das Bet&#228;ubungsmittelgesetz (BtmG) dar. Mach sich aber der K&#228;ufer wegen t&#228;terschaftlicher Einfuhr von Drogen strafbar? Die Beantwortung dieser Frage h&#228;ngt von den Umst&#228;nden ]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Es kommt immer wieder vor, dass sich Mandanten Drogen im Ausland bestellen und sich diese dann vom Verk&#228;ufer frei Haus nach Deutschland liefern lassen. Die Einfuhr von Drogen stellt einen<a href="http://verteidiger-berlin.info/docs/drogen-betaeubungsmittelstrafrecht.php"> Versto&#223; gegen das Bet&#228;ubungsmittelgesetz (BtmG)</a> dar. Mach sich aber der K&#228;ufer wegen t&#228;terschaftlicher Einfuhr von Drogen strafbar?</p>
<p>Die Beantwortung dieser Frage h&#228;ngt von den Umst&#228;nden des Einzelfalls ab. Grunds&#228;tzlich macht sich derjenige wegen Einfuhr von Btm strafbar, wer die Bet&#228;ubungsmittel &#252;ber die deutsche Hoheitsgrenze aus dem Ausland in den Geltungsbereich des Bet&#228;ubungsmittelgesetzes verbringt. </p>
<p>Aber auch der Erwerber kann sich wegen Einfuhr von Drogen nach den Grunds&#228;tzen der Mitt&#228;terschaft strafbar machen. Eine Mitt&#228;terschaft liegt dann vor, wenn der an einer Tat Beteiligte seinen Tatbeitrag als Teil der T&#228;tigkeit des anderen und umgekehrt die T&#228;tigkeit des anderen als Erg&#228;nzung seines eigenen Tatbeitrages m&#246;chte.</p>
<p>Anhaltspunkte f&#252;r eine Mitt&#228;terschaft sind insbesondere das Interesse am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu. </p>
<p>Hiernach kann nicht schon in jedem Veranlassen der Einfuhr von Bet&#228;ubungsmitteln eine t&#228;terschaftliche Einfuhr gesehen werden. Beschr&#228;nkt sich der K&#228;ufer darauf, Bet&#228;ubungsmittel im Ausland zu bestellen und bleibt es v&#246;llig dem Verk&#228;ufer &#252;berlassen, wie die bestellten Bet&#228;ubungsmittel nach Deutschland gelangen, scheidet eine Mitt&#228;terschaft an der Einfuhr regelm&#228;&#223;ig aus. Eine mitt&#228;terschaftliche Einfuhr des K&#228;ufers kann aber bejahrt werden, wenn das Verbringen der Drogen &#252;ber die deutsche Grenze ein Teil des mit dem Verk&#228;ufer vereinbarten Gesamtkonzepts ist. Eine Mitt&#228;terschaft kommt insbesondere in Betracht,  wenn der Erwerber Einfluss auf den Transportweg, den Transporteur oder den Schmuggelmodus nimmt. </p>
<p>Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt Drogenstrafrecht Berlin</p>
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		<title>Der Begriff des empfindlichen &#220;bels im Rahmen der N&#246;tigung</title>
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		<pubDate>Wed, 15 May 2013 18:56:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrechtsdefinitionen]]></category>
		<category><![CDATA[empfindliches Übel]]></category>
		<category><![CDATA[Nötigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Einer N&#246;tigung nach § 240 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen &#220;bel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung n&#246;tigt. Doch was ein empfindliches &#220;bel sein soll, kann man sich als Laie kaum vorstellen. Aber auch f&#252;r Praktiker und Studenten ist es wichtig, den ]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Einer N&#246;tigung nach § 240 Abs. 1 StGB macht sich strafbar,</p>
<p><em>wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen &#220;bel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung n&#246;tigt.</em></p>
<p>Doch was ein empfindliches &#220;bel sein soll, kann man sich als Laie kaum vorstellen. Aber auch f&#252;r Praktiker und Studenten ist es wichtig, den sehr praxisrelevanten Tatbestand der N&#246;tigung zu beherrschen. Daher wollen wir denn Begriff des empfindlichen &#220;bels heute im Rahmen unserer w&#246;chentlichen Wiederholung kennenlernen, auffrischen oder auch vertiefen.</p>
<p><strong>Definition:</strong><br />
Ein &#220;bel ist jede als nachteilig empfundene Ver&#228;nderung der Au&#223;enwelt. Es ist empfindlich, wenn es bei objektiver Betrachtung geeignet ist, einen besonnenen Menschen in der konkreten Situation zu dem erstrebten Verhalten zu bestimmen.</p>
<p>Das &#220;bel kann seelischer Art sein, sodass die Drohung eines Ehemannes gegen&#252;ber seiner Frau mit der Ablehnung der Zustimmung zur Operation des gemeinsamen Kindes den Tatbestand erf&#252;llt. Bagatellf&#228;lle, bei denen blo&#223;e Unannehmlichkeiten angedroht werden, reichen hingegen nicht aus.<br />
Hinsichtlich der Empfindlichkeit des &#220;bels muss eine gewisse Erheblichkeitsschwelle &#252;berschritten worden sein. Demnach reicht es nicht, wenn der Gen&#246;tigte besonnen auf die Drohung reagiert und dieser standh&#228;lt. Somit stellt auch eine blo&#223;e Bel&#228;stigung keine N&#246;tigung dar, da von jedermann ein gewisses Ma&#223; an Standhaftigkeit erwartet wird. Weiterhin kommt es f&#252;r die N&#246;tigung nicht darauf an, ob die Zuf&#252;gung des empfindlichen &#220;bels gestattet ist. Das angedrohte &#220;bel kann auch in einem Unterlassen bestehen.</p>
<p>Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Anwalt f&#252;r Strafrecht aus Berlin-Kreuzberg</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Eine etwas andere Beitragsreihe zum NSU-Prozess &#8211; Der Befangenheitsantrag</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/eine-etwas-andere-beitragsreihe-zum-nsu-prozess-der-befangenheitsantrag/2013/05/</link>
		<comments>http://www.strafrechtsblogger.de/eine-etwas-andere-beitragsreihe-zum-nsu-prozess-der-befangenheitsantrag/2013/05/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 13 May 2013 17:03:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
				<category><![CDATA[NSU Verfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Befangenheitsantrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrechtsblogger.de/?p=2591</guid>
		<description><![CDATA[Morgen findet die Fortsetzung des NSU-Prozesses vor dem M&#252;nchner Oberlandesgericht statt. Um auch f&#252;r den Laien verst&#228;ndlich zu machen, was genau in dem Verfahren um Beate Zsch&#228;pe und die anderen mutma&#223;lichen Helfer der 10 begangenen Morde passiert, soll sich unsere Beitragsreihe zum NSU-Prozess regelm&#228;&#223;ig damit besch&#228;ftigen, die vorgenommenen Prozesshandlungen zu erkl&#228;ren und Ihnen einen groben ]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Morgen findet die Fortsetzung des NSU-Prozesses vor dem M&#252;nchner Oberlandesgericht statt.</p>
<p>Um auch f&#252;r den Laien verst&#228;ndlich zu machen, was genau in dem Verfahren um Beate Zsch&#228;pe und die anderen mutma&#223;lichen Helfer der 10 begangenen Morde passiert, soll  sich unsere Beitragsreihe zum NSU-Prozess regelm&#228;&#223;ig damit besch&#228;ftigen, die vorgenommenen Prozesshandlungen zu erkl&#228;ren und Ihnen einen groben &#220;berblick &#252;ber die wichtigsten juristischen Aspekte zu verschaffen.</p>
<p>Dazu dient heute der durch die Verteidigung der Angeklagten Zsch&#228;pe gegen den Vorsitzenden Richter G&#246;tzl gestellte Befangenheitsantrag. Dem Befangenheitsantrag liegt zu Grunde, dass der Vorsitzende Richter G&#246;tzl umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen angeordnet hat. Insbesondere sollen die Anw&#228;lte der Angeklagten k&#246;rperlich nach Waffen und anderen gef&#228;hrlichen Gegenst&#228;nden &#252;berpr&#252;ft werden. Richter, Staatsanwaltschaft und Polizeibeamte dagegen sind hiervon nicht betroffen.</p>
<p><strong>Was ist &#252;berhaupt ein Befangenheitsantrag?</strong><br />
Grunds&#228;tzlich gew&#228;hrt das Gesetz einem Angeklagten einen Richter, welcher dem Angeklagten unvoreingenommen gegen&#252;bertritt und Beweise nicht nur gegen, sondern auch zu seinen Gunsten sucht. Kommt jedoch das Gef&#252;hl auf, dass sich der Richter schon von vorneherein eine Meinung gebildet hat und dem Angeklagten nicht mehr unvoreingenommen begegnet, so kann ein Antrag auf Ablehnung des Richters wegen Befangenheit gestellt werden. Dies ist nun insbesondere von den Verteidigern von Beate Zsch&#228;pe erfolgt.</p>
<p>Die Regeln &#252;ber den Befangenheitsantrag befinden sich im Abschnitt der Ausschlie&#223;ung und Ablehnung von Gerichtspersonen gem&#228;&#223; §§ 22 ff. StPO.</p>
<p>F&#252;r den Begriff der Befangenheit hat der Gesetzgeber eine Legaldefinition geschaffen, nach der die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit in Betracht kommt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. </p>
<p>Dieser Grund ist gegeben, wenn der Antragsteller annehmen kann, dass der Richter ihm gegen&#252;ber eine innere Haltung einnimmt, die seine erforderliche Neutralit&#228;t, Distanz und Unparteilichkeit st&#246;rend beeinflusst. Hierbei reicht es aus, wenn der Angeklagte den Eindruck hat, dass der Richter voreingenommen ist, da eine tats&#228;chliche Voreingenommenheit wohl in den seltensten F&#228;llen nachgewiesen werden kann. Um zu verhindern, dass der Angeklagte den Richter beliebig ausschalten und damit das Verfahren unn&#246;tig verz&#246;gern kann, kann es allerdings nicht nur auf die Sicht des Angeklagten ankommen. Deshalb muss sein subjektives Misstrauen auch in objektivierbaren Umst&#228;nden begr&#252;ndet sein, sodass blo&#223;e Vermutungen nicht ausreichen.</p>
<p><strong>Wer darf einen Befangenheitsantrag stellen?</strong><br />
Nach § 24 Abs. 3 StPO darf die Staatsanwaltschaft, der Privatkl&#228;ger und der Beschuldigte einen Befangenheitsantrag stellen. Dem Verteidiger steht hingegen kein eigenes Ablehnungsrecht zu. Allerdings kann er, so wie dies auch die Verteidiger im NSU-Prozess getan haben, den Antrag f&#252;r seinen Mandanten stellen. Die Ma&#223;nahme der k&#246;rperlichen Durchsuchung der Verteidigung, auf die sich der Antrag gr&#246;&#223;tenteils bezieht, scheint zwar auf den ersten Blick nichts mit den Angeklagten zu tun zu haben. Allerdings, so trugen die Verteidiger vor, k&#246;nne die gegen sie gerichtete, bewusste Diskriminierung und Desavouierung ein Nachteil f&#252;r Beate Zsch&#228;pe und die anderen Angeklagten sein.</p>
<p><strong>Wann muss ein Befangenheitsantrag gestellt werden und welche Wirkung hat er?</strong><br />
F&#252;r Befangenheitsgr&#252;nde, welche bereits vor Beginn der Hauptverhandlung entstanden und bekannt waren, gibt § 25 Abs. 1 StPO den letzten Ablehnungszeitpunkt vor. Ein Befangenheitsantrag kann nach § 25 Abs. 1 StPO grunds&#228;tzlich bis zum Beginn der Vernehmung des ersten Angeklagten zur Person vorgebracht werden.</p>
<p>Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass zun&#228;chst, um die weitere Prozessentwicklung abzuwarten, mit dem vermeintlich befangenen Richter verhandelt wird.</p>
<p>Die Anw&#228;lte von Beate Zsch&#228;pe hatten den Befangenheitsantrag schon vor Beginn der Hauptverhandlung, am Samstag um 18.59 Uhr an die Gesch&#228;ftsstelle des Gerichts gefaxt. Ein solcher Antrag, der gestellt wird, bevor die Hauptverhandlung &#252;berhaupt begonnen hat, hat zur Folge, dass der betroffene Richter amtsunf&#228;hig gem. § 29 Abs. 1 StPO wird. Der Richter darf also, bis &#252;ber den Befangenheitsantrag entschieden wurde, nur noch richterliche Handlungen vornehmen, die keinen Aufschub dulden. Da auch das Oberlandesgericht nicht einfach zur Tagesordnung h&#228;tte &#252;bergehen durfte, musste die Hauptverhandlung also unterbrochen werden.</p>
<p>Lediglich bei einem in der Hauptverhandlung gestellten Befangenheitsantrag darf unter Umst&#228;nden die Entscheidung &#252;ber den Befangenheitsantrag bis sp&#228;testens zu Beginn des &#252;bern&#228;chsten Verhandlungstages gem. § 29 Abs. 2 StPO zur&#252;ckgestellt werden. Sehr h&#228;ufig wurde in der Presse f&#228;lschlicherweise an § 29 Abs. 2 StPO angekn&#252;pft und dem Senat eine Entscheidung bis zum Beginn des n&#228;chsten Verhandlungstages einger&#228;umt.  </p>
<p><strong>Wie geht es nach Stellung eines Befangenheitsantrages weiter?</strong><br />
Wird ein Befangenheitsantrag gestellt, so muss der betroffene Richter eine dienstliche Stellungnahme zu diesem abgeben, § 26 Abs. 3 StPO.<br />
&#220;ber den Antrag unter Beachtung der dienstlichen Stellungnahmen entscheidet nach § 27 Abs. 1 StPO in der Regel derselbe Spruchk&#246;rper &#8211; hier der 6. Strafsenat -, jedoch ohne den vom Befangenheitsantrag betroffenen Richter. Dieser Strafsenat kam zu dem Ergebnis, dass der Vorsitzende Richter G&#246;tzl nicht befangen ist. </p>
<p>Aufgrund dieser Entscheidung wird der Prozess mit der derzeitigen Besetzung des Gerichts fortgef&#252;hrt. </p>
<p>Wird einem Befangenheitsantrag stattgegeben, scheidet der abgelehnte Richter aus dem Verfahren aus und ein anderer Richter r&#252;ckt nach.</p>
<p><strong>Was passiert, wenn der Befangenheitsantrag rechtsfehlerhaft als unbegr&#252;ndet zur&#252;ckgewiesen worden ist?</strong><br />
Wird ein Befangenheitsantrag fehlerhaft als unbegr&#252;ndet zur&#252;ckgewiesen, so kann dies grunds&#228;tzlich mit der Verfahrensr&#252;ge in der Revision geltend gemacht werden. Nach § 338 Nr. 3 StPO kommt ein absoluter Revisionsgrund in Betracht. Das Revisionsgericht &#252;berpr&#252;ft dann, ob das Ablehnungsgesuch rechtzeitig vorgebracht und nach den damaligen Verh&#228;ltnissen gerechtfertigt war. Wie zutreffend Andreas unten angemerkt hat, gilt dies aber nicht bei Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht. Eine &#220;berpr&#252;fung des Befangenheitsantrages in der Rechsmittelinstanz vor dem Bundesgerichtshof wird nicht stattfinden. Einzige M&#246;glichkeit au&#223;erhalb des Instanzenzuges w&#228;re eine Verfassungsbeschwerde. </p>
<p><strong>Ein paar Worte zum Schluss&#8230;</strong><br />
Da die Antragsstellung in den letzten Tagen erheblicher Kritik ausgesetzt war und der Verteidigung eine Verz&#246;gerungsabsicht des Verfahrens vorgeworfen wurde, soll hier noch einmal darauf hingewiesen werden, dass der Befangenheitsantrag am Anfang eines gro&#223;en und umfangreichen Strafprozesses nicht un&#252;blich ist. Umso mehr Vorbereitungen und Entscheidungen bereits vor dem eigentlichen Beginn der Hauptverhandlung notwendig sind, umso wahrscheinlicher wird es, dass zu Beginn eines solchen Verfahrens Befangenheitsantr&#228;ge gestellt werden.</p>
<p>Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Anwalt f&#252;r Strafrecht aus Berlin</p>
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		<title>so viele Bewerber&#8230;</title>
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		<pubDate>Fri, 10 May 2013 13:11:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Konstantin Stern</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Freundin erz&#228;hlte mir heute folgende aktuelle Anekdote aus dem Praktikum bei einem Rechtsanwalt: Auf dem Schreibtisch des Anwalts stapelten sich unz&#228;hlige Bewerbungen um einen Referendariatsplatz. Von der Flut &#252;berrascht und etwas &#252;berfordert, wollte der Rechtsanwalt die Bewerbungen vorsortieren. Dazu teilte er den Stapel in zwei H&#228;lften, rief seine Sekret&#228;rin herein und &#252;bergab ihr einen ]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Freundin erz&#228;hlte mir heute folgende aktuelle Anekdote aus dem Praktikum bei einem Rechtsanwalt:</p>
<p>Auf dem Schreibtisch des Anwalts stapelten sich unz&#228;hlige Bewerbungen um einen Referendariatsplatz. Von der Flut &#252;berrascht und etwas &#252;berfordert, wollte der Rechtsanwalt die Bewerbungen vorsortieren. Dazu teilte er den Stapel in zwei H&#228;lften, rief seine Sekret&#228;rin herein und &#252;bergab ihr einen halben Stapel Bewerbungen mit der Anweisung, an diese Bewerber freundliche Ablehnungsschreiben zu schicken. Irritiert erwiderte die Sekret&#228;rin, der Anwalt habe die Bewerbungen doch noch gar nicht gelesen. Darauf der Anwalt:</p>
<p>Dann haben diese Menschen einfach mal Pech gehabt. Und wer Pech hat, den kann ich hier nicht gebrauchen.</p>
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		<item>
		<title>Der Begriff der exhibitionistischen Handlung</title>
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		<pubDate>Fri, 10 May 2013 08:28:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrechtsdefinitionen]]></category>
		<category><![CDATA[Exhibitionist]]></category>
		<category><![CDATA[exhibitionistische Handlung]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor allem in Gro&#223;st&#228;dten wie Berlin h&#246;rt man gelegentlich von Begegnungen mit M&#228;nnern, denen es Freude bereitet, ihr Geschlechtsteil in der &#214;ffentlichkeit zu zeigen. Dieses Verhalten stellt § 183 StGB unter Strafe, der wie folgt lautet: Ein Mann, der eine andere Person durch exhibitionistische Handlung bel&#228;stigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit ]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Vor allem in Gro&#223;st&#228;dten wie Berlin h&#246;rt man gelegentlich von Begegnungen mit M&#228;nnern, denen es Freude bereitet, ihr Geschlechtsteil in der &#214;ffentlichkeit zu zeigen. Dieses Verhalten stellt § 183 StGB unter Strafe, der wie folgt lautet:</p>
<blockquote><p>Ein Mann, der eine andere Person durch exhibitionistische Handlung bel&#228;stigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft..</p></blockquote>
<p>Dabei f&#228;llt folgendes Verhalten unter das Merkmal der exhibitionistischen Handlung:</p>
<p>Definition: Eine exhibitionistische Handlung erfordert das Entbl&#246;&#223;en des Penis vor einer anderen Person. </p>
<p>Der Penis muss dazu nicht erigiert sein. Wird allerdings nur ein Imitat des m&#228;nnlichen Gliedes gezeigt, ist der Tatbestand nicht erf&#252;llt. Die hM erfordert zus&#228;tzlich eine subjektive Komponente, bei der der T&#228;ter sich durch die Handlung oder durch die Beobachtung der Reaktion des anderen sexuell erregen, seine Erregung steigern oder sich befriedigen will. Tats&#228;chlicher Lustgewinn muss jedoch nicht erreicht werden. </p>
<p>Ferner m&#252;ssen T&#228;ter und Opfer gleichzeitig anwesend sein. Folglich ist es nicht ausreichend, wenn Bilder oder Filme vorgezeigt werden. Dagegen sind Handlungen, die vor einer Kamera &#252;ber das Internet &#252;bertragen werden, ausreichend (in der Literatur umstritten).</p>
<p>Keine exhibitionistische Handlung stellt hingegen das Entbl&#246;&#223;en zur Provokation, zum Urinieren oder auch zur blo&#223;en Demonstration der Nacktheit, wie etwa bei Nacktjoggern, dar. Ferner ist es in der Regel nicht strafbar, wenn der T&#228;ter lediglich mit der M&#246;glichkeit rechnet, von einem anderen beobachtet zu werden.</p>
<p><a href="http://verteidiger-berlin.info/">Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Anwalt f&#252;r Strafrecht aus Berlin</a></p>
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		<title>Leerlauf bei der Amtsanwaltschaft Berlin</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/leerlauf-bei-der-amtsanwaltschaft-berlin/2013/05/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 May 2013 09:06:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Amüsantes]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsanwaltschaft Berlin]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem Strafverfahren wollte ich letzte Woche eine Ermittlungsakte bei der Amtsanwaltschaft Berlin abholen. Diese sollte sich im Zimmer 4171 befinden. Als ich am Zimmer 4171 ankam, fand ich das folgende Schild vor: Na gut, dachte ich, dann gehe ich mal zum Zimmer 4174. Als ich dort ankam, fand ich folgendes Schild vor: Na gut, ]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>In einem Strafverfahren wollte ich letzte Woche eine Ermittlungsakte bei der <em>Amtsanwaltschaft Berlin </em>abholen. Diese sollte sich im Zimmer 4171 befinden. Als ich am Zimmer 4171 ankam, fand ich das folgende Schild vor:</p>
<p><a href="http://www.strafrechtsblogger.de/wp-content/uploads/2013/05/Raum-1.jpg"><img src="http://www.strafrechtsblogger.de/wp-content/uploads/2013/05/Raum-1-300x225.jpg" alt="" title="AA Berlin " width="300" height="225" class="aligncenter size-medium wp-image-2572" /></a></p>
<p>Na gut, dachte ich, dann gehe ich mal zum Zimmer 4174. Als ich dort ankam, fand ich folgendes Schild vor:</p>
<p><a href="http://www.strafrechtsblogger.de/wp-content/uploads/2013/05/Raum-2.jpg"><img src="http://www.strafrechtsblogger.de/wp-content/uploads/2013/05/Raum-2-300x225.jpg" alt="" title="AA Berlin" width="300" height="225" class="aligncenter size-medium wp-image-2573" /></a></p>
<p>Na gut, dachte ich, kann ja mal vorkommen, und gehe zum Zimmer 4146. Dort fand ich folgendes Schild vor:</p>
<p><a href="http://www.strafrechtsblogger.de/wp-content/uploads/2013/05/Raum-3.jpg"><img src="http://www.strafrechtsblogger.de/wp-content/uploads/2013/05/Raum-3-300x225.jpg" alt="" title="AA Berlin" width="300" height="225" class="aligncenter size-medium wp-image-2574" /></a></p>
<p>Wer nicht aufgepasste h&#228;tte, w&#228;re nun zum Zimmer 4174 gegangen. Aber nicht mit mir. Ich habe aufgepasst und bin einfach unverrichteter Dinge wieder gegangen.</p>
<p>Hier haben die Personaleinsparungen in Berlin wohl wieder mal zugeschlagen.</p>
<p>Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt f&#252;r Strafrecht aus Berlin</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.strafrechtsblogger.de%2Fleerlauf-bei-der-amtsanwaltschaft-berlin%2F2013%2F05%2F&amp;title=Leerlauf%20bei%20der%20Amtsanwaltschaft%20Berlin">weitererzählen/speichern</a> </p>]]></content:encoded>
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		<title>Man soll den Tag nicht vor dem Abend schlecht machen!</title>
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		<pubDate>Tue, 07 May 2013 09:02:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufung]]></category>
		<category><![CDATA[Diebstahl]]></category>
		<category><![CDATA[Einstellung]]></category>
		<category><![CDATA[räuberischer Diebstahl]]></category>

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		<description><![CDATA[Regelm&#228;&#223;ig bekommt man als Verteidiger einen Schreck, wenn man auf einem &#252;bersandten Urteil den Vermerk vorfindet: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt In einem Verfahren wegen Ladendiebstahls hatte mein Mandant im Anschluss an den Diebstahl Gewalt angewendet. Deshalb wurde er durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen r&#228;uberischen Diebstahls angeklagt. In diesem Verfahren konnte ich darlegen, dass die ]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Regelm&#228;&#223;ig bekommt man als Verteidiger einen Schreck, wenn man auf einem &#252;bersandten Urteil den Vermerk vorfindet:</p>
<blockquote><p>Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt</p></blockquote>
<p>In einem Verfahren wegen Ladendiebstahls hatte mein Mandant im Anschluss an den Diebstahl Gewalt angewendet. Deshalb wurde er durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen <a href="http://www.strafverteidiger-diebstahl.de/">r&#228;uberischen Diebstahls</a> angeklagt. </p>
<p>In diesem Verfahren konnte ich darlegen, dass die Gewaltanwendung nicht dazu diente, sich den Besitz an der Ware zu erhalten. Auch sei eine Bew&#228;hrungsstrafe trotz der bereits zahlreichen Vorverurteilungen und Hafterfahrungen ausnahmsweise gerechtfertigt. Das Gericht verurteilte deshalb meinen Mandanten lediglich wegen einfachen Diebstahls zu einer Bew&#228;hrungsstrafe. Hiermit war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht einverstanden und legte Berufung ein.</p>
<p>Leider verschlechterte sich die Prognose nach der Urteilsverk&#252;ndung erheblich, insbesondere wurde mein Mandant in einem weiteren Verfahren verurteilt. F&#252;r die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin sah es somit eher d&#252;ster aus. </p>
<p>Aber man soll den Tag nicht vor dem Abend schlecht machen! Unmittelbar vor der Hauptverhandlung kamen das Gericht, die Staatsanwaltschaft und ich ins Gespr&#228;ch. Ohne gro&#223;e Hoffnung fragte ich, ob man nicht unser Verfahren gem. § 154 StPO aufgrund der anderen Verurteilung einstellen k&#246;nnte. Und tats&#228;chlich erkl&#228;rte sich die Staatsanwaltschaft hierzu bereit. </p>
<p>Ohne die Berufung der Staatsanwaltschaft h&#228;tte es diese Einstellung nicht gegeben und mein Mandant h&#228;tte die doppelte Strafe abzusitzen.</p>
<p>Es hilft also auch manchmal die Berufung der Staatsanwaltschaft.</p>
<p>Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt f&#252;r Strafrecht aus Berlin-Kreuzberg</p>
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		</item>
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		<title>Sitzstarker Pflichtverteidiger</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/sitzstarker-pflichtverteidiger/2013/05/</link>
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		<pubDate>Mon, 06 May 2013 08:00:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflichtverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem Strafverfahren in Berlin wegen Diebstahls wurde einem von mir bereits l&#228;nger vertretenen Mandanten am Bereitschaftsgericht ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Unmittelbar nach der Inhaftierung wendete sich der Mandant an mich und bat, dass ich ihn vertrete. Da ich diesen Mandanten bereits l&#228;nger betreue, wandte ich mich an den beigeordneten Rechtsanwalt und fragte an, ob er ]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>In einem <a href="http://www.strafverteidiger-diebstahl.de/">Strafverfahren in Berlin wegen Diebstahls</a> wurde einem von mir bereits l&#228;nger vertretenen Mandanten am Bereitschaftsgericht ein <em>Pflichtverteidiger</em> beigeordnet. Unmittelbar nach der Inhaftierung wendete sich der Mandant an mich und bat, dass ich ihn vertrete.</p>
<p>Da ich diesen Mandanten bereits l&#228;nger betreue, wandte ich mich an den beigeordneten Rechtsanwalt und fragte an, ob er mit der Auswechslung als <a href="http://www.pflichtverteidiger-notwendige-verteidigung.de/">Pflichtverteidiger</a> einverstanden sei. Selbstverst&#228;ndlich sollte der Rechtsanwalt die bereits angefallenen Geb&#252;hren abrechnen k&#246;nnen. Im Gegensatz zu Kollegen, die h&#228;ufig strafrechtliche F&#228;lle in Berlin bearbeiten, stimmte der Rechtsanwalt nicht zu und bestand darauf, meinen Mandanten weiterhin zu vertreten. Als Begr&#252;ndung gab er an, </p>
<blockquote><p>Ich habe die Akte gelesen und kann dies auch tun!</p></blockquote>
<p>Na gut, dachte ich. Dann stelle ich beim Ermittlungsrichter einen Antrag auf Entpflichtung, da ich das Verfahren als Wahlverteidiger f&#252;hren w&#252;rde. Dies teilte ich dem Gericht mit. Zu meiner Verwunderung wurde aber die Beiordnung nicht aufgehoben. Auch das Landgericht Berlin sah auf meine Beschwerde keine Veranlassung, die Beiordnung des Pflichtverteidigers aufzuheben. </p>
<p>Vorsorglich habe ich gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof in Berlin erhoben.</p>
<p>Mittlerweile wurde mein Mandant in diesem Verfahren freigesprochen. Dem Freispruch war vorausgegangen, dass das erkennende Gericht in &#220;bereinstimmung mit der Strafprozessordnung die Bestellung des Pflichtverteidigers in der Hauptverhandlung aufgehoben hat.</p>
<p>Im Rahmen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens trug ich daraufhin vor, dass sich die Verfassungsbeschwerde nicht erledigt hat. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat sich leider nicht meiner Rechtsauffassung angeschlossen und ist in dem Verfahren VerfGH 166/12 davon ausgegangen, dass aufgrund der Erledigung kein weitergehendes Rechtsschutzbed&#252;rfnis besteht.</p>
<p>Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist aber, dass zun&#228;chst durch den Verfassungsgerichtshof umfassend dargelegt wird, dass ich den Rechtsweg nicht eingehalten habe, da zun&#228;chst die Revision einschl&#228;gig gewesen w&#228;re. Zur Wiederholung der Fragen der Rechtswegersch&#246;pfung eine sehr sch&#246;ne Entscheidung. Da aber die Revision aufgrund des Freispruchs nicht mehr m&#246;glich war, waren die Ausf&#252;hrungen vielleicht nicht notwendig.</p>
<p>Leider bleibt deshalb auch weitehin die Rechtsfrage ungekl&#228;rt.</p>
<p>Noch bemerkenswerter empfand ich aber den Pflichtverteidiger, dem es nicht unangenehm war, dem Verfahren beizuwohnen. </p>
<p>Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin ist hier abzurufen: </p>
<p><a href='http://www.strafrechtsblogger.de/wp-content/uploads/2013/05/SCAN2022_0001.pdf'>VerfGH 166/12</a></p>
<p>Rechtsanwalt Dietrich, Rechtsanwalt f&#252;r Strafrecht aus Berlin</p>
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		</item>
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		<title>Gute Nachrichten vom Bundesgerichtshof: Andreas Mosbacher folgt Armin Nack</title>
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		<pubDate>Fri, 03 May 2013 06:04:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Konstantin Stern</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem der bisherige Vorsitzende Richter des 1. Strafsenats des BGH, Armin Nack, Ende April in den Ruhestand getreten ist, wurde gestern der Vorsitzende Richter am LG Berlin, Prof. Dr. Andreas Mosbacher, bereits im vergangen Jahr gew&#228;hlt, zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Ihm wurde der 1. Strafsenat zugewiesen. Das ist eine gute Nachricht, besteht doch die ]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem der bisherige Vorsitzende Richter des 1. Strafsenats des BGH, Armin Nack, Ende April in den Ruhestand getreten ist, wurde gestern der Vorsitzende Richter am LG Berlin, Prof. Dr. Andreas Mosbacher, bereits im vergangen Jahr gew&#228;hlt, zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Ihm wurde der 1. Strafsenat zugewiesen.</p>
<p>Das ist eine gute Nachricht, besteht doch die M&#246;glichkeit, dass langsam wieder Normalit&#228;t im 1. Strafsenat einkehrt. Unter dem Vorsitz von Armin Nack entwickelte sich der Senat sprichw&#246;rtlich zum Kahn-Senat: Der, der alles h&#228;lt. Das war ein riesiges Problem f&#252;r Angeklagte und Verteidiger in Prozessen vor den Landgerichten, deren Revisionen zum 1. Senat gingen, also insbesondere in den OLG-Bezirken Bamberg, Karlsruhe, M&#252;nchen, N&#252;rnberg und Stuttgart sowie in allen Steuerstrafverfahren vor den LGen in erster Instanz. Denn wenn das Landgericht nicht f&#252;rchten muss, dass die Verurteilung der Revision nicht standh&#228;lt, muss es die Vorschriften der StPO nicht allzu genau nehmen.</p>
<p>Der &#220;berzeugungst&#228;ter Nack &#8211; auf pers&#246;nlichem Feldzug &#8211; hatte &#252;ber die Jahre seine Mannschaft fest im Griff.</p>
<p>Es war Zeit f&#252;r Ver&#228;nderung!</p>
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