Fahrlässige Körperverletzung durch Ärzte

Unter Ärzten ist der Spruch verbreitet, dass man bei einer ärztlichen Tätigkeit immer mit einem Bein im Gefängnis steht. Wenn ein Handwerker etwas falsch macht, muss er unter Umständen Schadensersatz leisten. Kommt es zu einem ärztlichen Behandlungsfehler hat dies neben schadensersatzrechtlichen Konsequenzen in der Regel auch ein strafrechtliches Nachspiel.

Der Behandlungsfehler wird häufig als fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB eingestuft.

Nach § 229 StGB wird derjenige, der durch Fahrlässigkeit eine Körperverletzung eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Da Fehler nicht vermeidbar sind, schwebt über jedem Arzt tatsächlich das Damoklesschwert einer strafrechtlichen Verurteilung.

Nach einem Bericht der Berliner Zeitung wurden durch die Krankenkassen zahlreiche Verdachtsfälle überprüft. Hierbei stellte sich heraus, dass es in vielen Fällen zu Behandlungsfehlern gekommen sein soll. Am häufigsten sollen Chirurgen und Zahnärzte mit Vorwürfen konfrontiert werden.

Festzuhalten bleibt, dass jedem Mensch in seinem Berufsleben Fehler unterlaufen. Ärzten drohen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen aber deutlich stärke Konsequenzen im Falle eines fahrlässigen Fehlers. Solange wie man als Rechtsanwalt das Mandantengeheimnis wahrt und Mandantengelder nicht unterschlägt ist man vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt.

Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin

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2 Antworten

  1. Zu:“Unter Ärzten ist der Spruch verbreitet, dass man bei einer ärztlichen Tätigkeit immer mit einem Bein im Gefängnis steht.“ Der Spruch ist unsinnig, da strafrechtliche Verurteilungen wegen vorsätzlichen Körperverletzungen praktisch Nie stattfinden (trotz der zigtausenden Ärzte) . Fahrlässige KV durch Ärzte: Jedenfalls in Berlin wird m.W. erst garnicht ermittelt/überlastete Justiz ->Patient soll Schadensersatz geltend machen.

  2. Syndia thiere sagt:

    Wie sieht es dann aus, wenn man eine Brandblase an der Lippe bekommt, weil der Bohrer (beim Zahnabschleifen für Krone) zu heiß wurde?
    Fahrlässige Körperverletzung? Welche §§ kann man anführen, möchte man den Preis der ZAHNKRONE deswegen drücken?

    Lieben Dank im Voraus

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