Es geht auch anders – kein Bußgeldbescheid trotz Falschparkens

Am gestrigen Tage hatte ich eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Oranienburg bei Berlin.
Wie immer stellte ich mein Auto auf dem Parkplatz genau neben dem Gericht ab. Als ich mich meinem Fahrzeug nach der Verhandlung näherte, lächelte mich schon von Weitem ein gelber Zettel an. Ich dachte, nicht schon wieder ein Strafzettel. Am Wochende hatte ich mal wieder dem Polizeipräsidenten in Berlin fast 100,00 € für die letzten Verkehrssünden überwiesen. Zu meiner Erleichterung fand ich dann aber lediglich nachfolgendes Schreiben unter meinem Scheibenwischer.

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Wenn man in Berlin nur so freundlich sein könnte.

Ich frage mich nur, woher man wusste, dass ich der Fahrzeughalter bin.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht

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Eine Antwort

  1. in dubio oreo sagt:

    … lieber Kollege in der Tat – Glück gehabt. Allerdings fand der Verstoß wohl nicht im öffentlichen Verkehrsraum statt, sondern auf einem Behördenparkplatz. So verstehe ich die Botschaft auf dem Scan. Wenn es sich so verhält, lag keine OWI vor, sondern eine normale Besitzstörung, gegen die sich die Behörde wie jeder Bürger auch nur durch Abschleppen (lassen) wehren kann. Immerhin. dass sie dies nicht rigoros tut ist weise und lobenswert, da die Folge sicher erhöhter Verwaltungsaufwand für das Beitreiben der verauslagten Abschleppkosten wäre. … mit Verlaub, halte ich die Überschrift da doch für mißverständlich, jemanden dafür zu loben, dass er etwas unterläßt, das er ohnehin nicht gedurft hätte

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