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Eine im Zustand momentaner Erregung ausgesprochene Drohung wie „Ich schlag‘ Dich tot!“ genügt nicht unbedingt für die Verwirklichung des Bedrohungstatbestandes des § 241 Abs. 1 StGB
Fast jeder von uns hat so eine Situation schon einmal erlebt: Ein falscher Blick, ein falsches Wort, der Gegenüber wird übermütig und plötzlich wird gepöbelt, beleidigt und vielleicht sogar bedroht…