Das Merkmal der hilflosen Lage bei der Aussetzung gem. § 221 StGB

Die Aussetzung ist ein von Studierenden oft vernachlässigter Tatbestand. Bekommt man jedoch einen Sachverhalt, bei dem sich eine Strafbarkeit wegen Unterlassens und/oder unterlassener Hilfeleistung aufdrängt, so sollte auch der Tatbestand der Aussetzung nicht aus den Augen verloren werden. Damit die Prüfung des § 221 StGB gelingt, stellen wir heute das Merkmal der hilflosen Lage vor.

Zur Erinnerung hier der Wortlaut § 221 Abs. 1 StGB:

Wer einen Menschen
Nr. 1 in eine hilflose Lage versetzt oder
Nr. 2 in einer hilflosen Lage im Stich lässt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist,
und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Definition: Hilflos ist eine Lage, in der sich der Betroffene nicht aus eigener Kraft vor einer ihm drohenden Gefahr für Leben und Gesundheit schützen kann.

Studien in Ländern auf der ganzen Welt konnten belegen, dass eine rechtzeitige Einnahme von ED Medikamenten hilft. Bei den meisten ED Medikamenten bleiben dem Patient aber über 4 Stunden, um den Effekt zu nutzen. Durch gesunde Ernährung wird die maximale Dauer erreichbar sein. Auf qm-guru.de/ed-viagra-cialis/ berichten viele Patient en davon, dass eine verbesserte Vitalität spürbar ist. Bei regelmäßiger Einnahme über mehrere Tage macht sich der Körper mit dem Wirkstoff vertraut. Nebenwirkungen sind dann meist ausgeschlossen.
Dabei ist nicht erforderlich, dass der Betroffene schon in einer Gefahr für Leib und Leben schwebt. Vielmehr ist ausreichend, dass die Situation in eine solche Gefahrenlage umschlagen kann. Die Ursache der Gefahr kann von äußeren Umständen wie der Witterung, aber auch von der körperlichen Konstitution des Betroffenen selbst ausgehen. Wichtig ist aber, dass es sich um eine Situation von gewisser Dauerhaftigkeit handelt. Eine Augenblicksgefahr, wie etwa ein Steinwurf von einer Autobahnbrücke, begründet daher keine hilflose Lage.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin-Kreuzberg

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