Da möchte wohl jemand für einen Sechser Käse haben…

Vor dem Amtsgericht Neuruppin wurde ein Strafverfahren gegen zwei Angeklagte geführt. Mein Mandant war in Freiheit, der andere Angeklagte saß in Untersuchungshaft. Und wer in Untersuchungshaft schmort, der kommt manchmal auf Ideen.

Vor dem Hauptverhandlungstermin nahm ich ergänzende Akteneinsicht und fand in den Akten ein Schreiben des inhaftierten Angeklagten an das Amtsgericht, das ich – in Inhalt und Orthographie unverändert – wiedergeben möchte:

Sehr gerrte Damen u Herren,
Ich möchte sie fragen wen ich ein Erliches Geständnis bei ihnen vorlege, kann ich dann mit einer Strafmelderung rechnin? Da ich es nicht Einsehen tute das ich alein zur Rechenschaft gezogen werde.

Ich bitte um Rückantwort.

Vielen danck im voraus.

Mit freundlichen Gruß

Wie zu erwarten war, hat der Mitangeklagte meinen Mandanten in der Hauptverhandlung schwer – und vor allem falsch – belastet.

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