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	<title>Kommentare f&#252;r strafrechtsblogger</title>
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		<title>Kommentar zu Liebe nicht Berliner Kollegen, von Steffen Dietrich</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/liebe-nicht-berliner-kollegen/2013/06/comment-page-1/#comment-2070</link>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Jun 2013 16:42:37 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wenn ich mich an meine Studienzeit erinnere, gab es § 17 ASOG f&#252;r alles, was nicht geregelt war. Vielleicht gibt es die Norm noch heute.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ich mich an meine Studienzeit erinnere, gab es § 17 ASOG f&#252;r alles, was nicht geregelt war. Vielleicht gibt es die Norm noch heute.</p>
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		<title>Kommentar zu Liebe nicht Berliner Kollegen, von SBarche</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/liebe-nicht-berliner-kollegen/2013/06/comment-page-1/#comment-2069</link>
		<dc:creator>SBarche</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Jun 2013 15:52:11 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Mister Barack Obama himself war heute vor Ort! Und ja ... es war eine Qual. Mich w&#252;rde mal die Berechtigungsgrundlage f&#252;r das Verbot Fenster zu &#246;ffnen interessieren! Also mal abgesehen vom Risiko vom &#252;bermotivierten Sniper des Sonderkommandos erschossen zu werden .....]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mister Barack Obama himself war heute vor Ort! Und ja &#8230; es war eine Qual. Mich w&#252;rde mal die Berechtigungsgrundlage f&#252;r das Verbot Fenster zu &#246;ffnen interessieren! Also mal abgesehen vom Risiko vom &#252;bermotivierten Sniper des Sonderkommandos erschossen zu werden &#8230;..</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu § 185 StGB – Die Beleidigung von Pater Rolf Hermann Lingen</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/185-stgb-die-beleidigung/2012/11/comment-page-1/#comment-2066</link>
		<dc:creator>Pater Rolf Hermann Lingen</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 09 Jun 2013 12:45:31 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Aus einem Schreiben von Bert Steffens an Peter Briody:
»Es gibt keine „Beleidigungsgesetze in Deutschland“. Es gibt auch keine „Rechtsprechung“ bei Anwendung des § 185 StGB – nur Unrechtsprechung. Auch ist die Anwendung des § 185 StGB nicht „infantil“, sondern ein Verbrechen.«]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Aus einem Schreiben von Bert Steffens an Peter Briody:<br />
»Es gibt keine „Beleidigungsgesetze in Deutschland“. Es gibt auch keine „Rechtsprechung“ bei Anwendung des § 185 StGB – nur Unrechtsprechung. Auch ist die Anwendung des § 185 StGB nicht „infantil“, sondern ein Verbrechen.«</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Der Begriff des Gebrauchens im Rahmen der Urkundenf&#228;lschung von SLW</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/der-begriff-des-gebrauchens-im-rahmen-der-urkundenfalschung/2013/05/comment-page-1/#comment-2054</link>
		<dc:creator>SLW</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 May 2013 00:50:26 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das ausgedruckte Exemplar eines eingescannten Schriftst&#252;cks erf&#252;llt den Urkundenbegriff nach § 267 Abs. 1 StGB nur dann, wenn es einer Originalurkunde so &#228;hnlich ist, dass die M&#246;glichkeit einer Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann. Dies ist jedenfalls bei einer eingescannten und sodann am Computer manipulierten notariellen Urkunde nicht der Fall, weil der blo&#223;e Ausdruck einer Computerdatei nicht die typischen Authentizit&#228;tsmerkmale aufweist, die einen notariellen Kaufvertrag bzw. eine Ausfertigung eines solchen pr&#228;gen.

Vgl. BGH 5 StR 488/09 - Beschluss vom 27. Januar 2010 (LG Cottbus)]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das ausgedruckte Exemplar eines eingescannten Schriftst&#252;cks erf&#252;llt den Urkundenbegriff nach § 267 Abs. 1 StGB nur dann, wenn es einer Originalurkunde so &#228;hnlich ist, dass die M&#246;glichkeit einer Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann. Dies ist jedenfalls bei einer eingescannten und sodann am Computer manipulierten notariellen Urkunde nicht der Fall, weil der blo&#223;e Ausdruck einer Computerdatei nicht die typischen Authentizit&#228;tsmerkmale aufweist, die einen notariellen Kaufvertrag bzw. eine Ausfertigung eines solchen pr&#228;gen.</p>
<p>Vgl. BGH 5 StR 488/09 &#8211; Beschluss vom 27. Januar 2010 (LG Cottbus)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Leerlauf bei der Amtsanwaltschaft Berlin von ThorstenV</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/leerlauf-bei-der-amtsanwaltschaft-berlin/2013/05/comment-page-1/#comment-2053</link>
		<dc:creator>ThorstenV</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 May 2013 09:15:37 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wie gut, dass dank Hadycam heutzutage die Suche nach laissez-passer A 38 dokumentierbar ist. Nicht aufgeben :)]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie gut, dass dank Hadycam heutzutage die Suche nach laissez-passer A 38 dokumentierbar ist. Nicht aufgeben <img src='http://www.strafrechtsblogger.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Eine etwas andere Beitragsreihe zum NSU-Prozess &#8211; Der Befangenheitsantrag von Steffen Dietrich</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/eine-etwas-andere-beitragsreihe-zum-nsu-prozess-der-befangenheitsantrag/2013/05/comment-page-1/#comment-2050</link>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 May 2013 10:22:55 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[@ Andreas, dein Hinweis zur Revision wurde dankend aufgenommen und eingearbeitet.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Andreas, dein Hinweis zur Revision wurde dankend aufgenommen und eingearbeitet.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Eine etwas andere Beitragsreihe zum NSU-Prozess &#8211; Der Befangenheitsantrag von Andreas</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/eine-etwas-andere-beitragsreihe-zum-nsu-prozess-der-befangenheitsantrag/2013/05/comment-page-1/#comment-2047</link>
		<dc:creator>Andreas</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 May 2013 10:10:39 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[§ 397 I 3 StPO nat&#252;rlich...]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>§ 397 I 3 StPO nat&#252;rlich&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Eine etwas andere Beitragsreihe zum NSU-Prozess &#8211; Der Befangenheitsantrag von Andreas</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/eine-etwas-andere-beitragsreihe-zum-nsu-prozess-der-befangenheitsantrag/2013/05/comment-page-1/#comment-2046</link>
		<dc:creator>Andreas</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 May 2013 09:00:05 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Dar&#252;ber hinaus steht das Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, gem. § 397 I 2 StPO auch dem Nebenkl&#228;ger zu...]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dar&#252;ber hinaus steht das Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, gem. § 397 I 2 StPO auch dem Nebenkl&#228;ger zu&#8230;</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Eine etwas andere Beitragsreihe zum NSU-Prozess &#8211; Der Befangenheitsantrag von Andreas</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/eine-etwas-andere-beitragsreihe-zum-nsu-prozess-der-befangenheitsantrag/2013/05/comment-page-1/#comment-2045</link>
		<dc:creator>Andreas</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 May 2013 06:23:28 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Vielleicht sollten Sie der Vollst&#228;ndigkeit halber noch erw&#228;hnen, dass eine R&#252;ge des rechtsfehlerhaft zur&#252;ckgewiesenen Befangenheitsantrags in der Revision eine Form der Beschwerde ist. Gerade diese ist jedoch im NSU-Verfahren, welches nach § 120 II 1 Nr. 1 GVG in erster Instanz vor dem OLG stattfindet, nicht zul&#228;ssig (§ 304 IV 2 StPO).
Die Beschl&#252;sse, die Befangenheitsantr&#228;ge der Verteidigungen als unbegr&#252;ndet zur&#252;ckzuweisen, sind somit im vorliegenden Verfahren unanfechtbar.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Vielleicht sollten Sie der Vollst&#228;ndigkeit halber noch erw&#228;hnen, dass eine R&#252;ge des rechtsfehlerhaft zur&#252;ckgewiesenen Befangenheitsantrags in der Revision eine Form der Beschwerde ist. Gerade diese ist jedoch im NSU-Verfahren, welches nach § 120 II 1 Nr. 1 GVG in erster Instanz vor dem OLG stattfindet, nicht zul&#228;ssig (§ 304 IV 2 StPO).<br />
Die Beschl&#252;sse, die Befangenheitsantr&#228;ge der Verteidigungen als unbegr&#252;ndet zur&#252;ckzuweisen, sind somit im vorliegenden Verfahren unanfechtbar.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Eine etwas andere Beitragsreihe zum NSU-Prozess &#8211; Der Befangenheitsantrag von Blogleser</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/eine-etwas-andere-beitragsreihe-zum-nsu-prozess-der-befangenheitsantrag/2013/05/comment-page-1/#comment-2044</link>
		<dc:creator>Blogleser</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 May 2013 20:02:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrechtsblogger.de/?p=2591#comment-2044</guid>
		<description><![CDATA[Vielen Dank f&#252;r Ihre M&#252;he, das Problem mit den Befangenheitsantr&#228;gen einmal aufzudr&#246;seln. Ich freue mich schon auf die n&#228;chsten Beitr&#228;ge zum NSU-Prozess. Es wird ja noch den einen oder anderen Prozesstag geben...

Wir das die juristische Antwort auf den &lt;a href=&quot;http://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2013/05/06/1-prozesstag/&quot;&gt;NSU-Blog von zeit.de&lt;/a&gt;?]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank f&#252;r Ihre M&#252;he, das Problem mit den Befangenheitsantr&#228;gen einmal aufzudr&#246;seln. Ich freue mich schon auf die n&#228;chsten Beitr&#228;ge zum NSU-Prozess. Es wird ja noch den einen oder anderen Prozesstag geben&#8230;</p>
<p>Wir das die juristische Antwort auf den NSU-Blog von zeit.de?</p>
]]></content:encoded>
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