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	<title>Kommentare f&#252;r strafrechtsblogger</title>
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		<title>Kommentar zu Schwarzfahren &#8211; eine lohnende Angelegenheit? von Ano Nym</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/schwarzfahren-eine-lohnende-angelegenheit/2012/02/comment-page-1/#comment-1079</link>
		<dc:creator>Ano Nym</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 17:00:13 +0000</pubDate>
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		<description>Zum Thema: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bandenmaessiges-Schwarzfahren-per-Facebook-1428268.html</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Thema: <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bandenmaessiges-Schwarzfahren-per-Facebook-1428268.html"></a><a href='http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bandenmaessiges-Schwarzfahren-per-Facebook-1428268.html'>http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bandenmaessiges-Schwarzfahren-per-Facebook-1428268.html</a></p>
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		<title>Kommentar zu Schwarzfahren &#8211; eine lohnende Angelegenheit? von Steffen Dietrich</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/schwarzfahren-eine-lohnende-angelegenheit/2012/02/comment-page-1/#comment-1078</link>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 12:50:51 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;a href=&quot;#comment-1077&quot;&gt;@Clifford Wolf &lt;/a&gt; 
Neben der einfachen Leistungserschleichung begibt man sich in Deutschland beim Schwarzfahren auch in die N&#228;he weiterer Straftatbest&#228;nde. Neben der Leistungserschleichung kommt ein Betrug - wenn ich jemanden zus&#228;tzlich t&#228;usche - und eine Urkundenf&#228;lschung - mit gef&#228;lschtem Fahrausweis unterwegs - in Betracht. Deutschland ist halt das Land mit der h&#246;chsten §§-Dichte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><a href="#comment-1077">@Clifford Wolf </a><br />
Neben der einfachen Leistungserschleichung begibt man sich in Deutschland beim Schwarzfahren auch in die N&#228;he weiterer Straftatbest&#228;nde. Neben der Leistungserschleichung kommt ein Betrug &#8211; wenn ich jemanden zus&#228;tzlich t&#228;usche &#8211; und eine Urkundenf&#228;lschung &#8211; mit gef&#228;lschtem Fahrausweis unterwegs &#8211; in Betracht. Deutschland ist halt das Land mit der h&#246;chsten §§-Dichte.</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Schwarzfahren &#8211; eine lohnende Angelegenheit? von Clifford Wolf</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/schwarzfahren-eine-lohnende-angelegenheit/2012/02/comment-page-1/#comment-1077</link>
		<dc:creator>Clifford Wolf</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 09:26:00 +0000</pubDate>
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		<description>In &#214;sterreich gibt es &#252;brigens ein interessantes Konstrukt zum Schwarzfahren:

Wir haben einen &#228;hnlichen Paragraphen: den §149 StGB. Hier ist aber T&#228;uschung &#252;ber Tatsachen vorraussetzung f&#252;r die Anwendbarkeit. D.h. wer z.B. einen gef&#228;lschten Fahrschein bei einer Kontrolle vorweist macht sich strafbar.

Ansonsten sind die &quot;Strafen&quot; f&#252;r Schwarzfahren einfach in den Tarifen der Bef&#246;rderungsdienstleister festgelegt. Fr&#252;her wurde argumentiert, dass ja auf den Fahrscheinen draufsteht, dass mit dem Entwerten der Fahrscheine die Bef&#246;rderungsbedingungen (die die Tarife beinhalten) akzeptiert werden, und dass kaum jemand glaubhaft machen kann nie einen Fahrschein entwertet zu haben. Das wurde dann nat&#252;rlich ein paar mal durchjudiziert und hat so nicht gehalten. Daher gibt es jetzt gut versteckt im Einf&#252;hrungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen im Artikel III, Abs. 1 Z 2 die Regelung, dass wer Schwarzf&#228;hrt und nicht die in den Tarifen des Bef&#246;rderungsunternehmens festgelegte Strafe zahlt sich verwaltungsstrafrechtlich strafbar macht. Das Strafmass ist eine Geldstrafe bis zu 218 Euro.

Die Tarife der Wiener Linen sehen ab 1. Mai 2012 eine &quot;Strafe&quot; (eben eigentlich einen Tarif) von 100 EUR f&#252;rs Schwarzfahren vor. Derzeit sind es noch 65 EUR. Eine Gesetzes&#228;nderung ist daf&#252;r nicht notwendig -- es ist ja lediglich eine Tarif&#228;nderung.

Wers nachschlagen will: Die Wiener Linien haben diese Betraege nicht in den Tarifbedingungen sondern in den Bef&#246;rderungsbedingungen stehen. Es heisst auch nicht &quot;Strafe f&#252;r Schwarzfahren&quot; sondern &quot;Kontrollgeb&#252;hren&quot;.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In &#214;sterreich gibt es &#252;brigens ein interessantes Konstrukt zum Schwarzfahren:</p>
<p>Wir haben einen &#228;hnlichen Paragraphen: den §149 StGB. Hier ist aber T&#228;uschung &#252;ber Tatsachen vorraussetzung f&#252;r die Anwendbarkeit. D.h. wer z.B. einen gef&#228;lschten Fahrschein bei einer Kontrolle vorweist macht sich strafbar.</p>
<p>Ansonsten sind die &#8220;Strafen&#8221; f&#252;r Schwarzfahren einfach in den Tarifen der Bef&#246;rderungsdienstleister festgelegt. Fr&#252;her wurde argumentiert, dass ja auf den Fahrscheinen draufsteht, dass mit dem Entwerten der Fahrscheine die Bef&#246;rderungsbedingungen (die die Tarife beinhalten) akzeptiert werden, und dass kaum jemand glaubhaft machen kann nie einen Fahrschein entwertet zu haben. Das wurde dann nat&#252;rlich ein paar mal durchjudiziert und hat so nicht gehalten. Daher gibt es jetzt gut versteckt im Einf&#252;hrungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen im Artikel III, Abs. 1 Z 2 die Regelung, dass wer Schwarzf&#228;hrt und nicht die in den Tarifen des Bef&#246;rderungsunternehmens festgelegte Strafe zahlt sich verwaltungsstrafrechtlich strafbar macht. Das Strafmass ist eine Geldstrafe bis zu 218 Euro.</p>
<p>Die Tarife der Wiener Linen sehen ab 1. Mai 2012 eine &#8220;Strafe&#8221; (eben eigentlich einen Tarif) von 100 EUR f&#252;rs Schwarzfahren vor. Derzeit sind es noch 65 EUR. Eine Gesetzes&#228;nderung ist daf&#252;r nicht notwendig &#8212; es ist ja lediglich eine Tarif&#228;nderung.</p>
<p>Wers nachschlagen will: Die Wiener Linien haben diese Betraege nicht in den Tarifbedingungen sondern in den Bef&#246;rderungsbedingungen stehen. Es heisst auch nicht &#8220;Strafe f&#252;r Schwarzfahren&#8221; sondern &#8220;Kontrollgeb&#252;hren&#8221;.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Schwarzfahren &#8211; eine lohnende Angelegenheit? von Steffen Dietrich</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/schwarzfahren-eine-lohnende-angelegenheit/2012/02/comment-page-1/#comment-1075</link>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 20:11:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrechtsblogger.de/?p=1606#comment-1075</guid>
		<description>In Berlin geht man zunehmend repressiver in diesem Bereich vor. Es gibt gelegentlich bereits Verfahren ab drei Schwarzfahrten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In Berlin geht man zunehmend repressiver in diesem Bereich vor. Es gibt gelegentlich bereits Verfahren ab drei Schwarzfahrten.</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Schwarzfahren &#8211; eine lohnende Angelegenheit? von Ano Nym</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/schwarzfahren-eine-lohnende-angelegenheit/2012/02/comment-page-1/#comment-1074</link>
		<dc:creator>Ano Nym</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 17:03:49 +0000</pubDate>
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		<description>Meines Wissens werden nach § 265 a StGB aber - wenn &#252;berhaupt - auch nur wirklich notorische Schwarzfahrer verurteilt. Wirklich abschrecken tut das nicht... der Gelegenheits-Schwarzfahrer hat da nichts zu bef&#252;rchten.

Viel besser w&#252;rde ich ein gestaffeltes System finden: ein Mal im Jahr schwarzfahren: 20 € (kann ja jedem mal passieren), beim zweiten Mal 40 €, beim dritten Mal 60 €, ... das k&#246;nnte eher abschrecken. Die Daten w&#228;ren ja sowieso vorhanden, von daher ist die Staffelung kein Problem.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Meines Wissens werden nach § 265 a StGB aber &#8211; wenn &#252;berhaupt &#8211; auch nur wirklich notorische Schwarzfahrer verurteilt. Wirklich abschrecken tut das nicht&#8230; der Gelegenheits-Schwarzfahrer hat da nichts zu bef&#252;rchten.</p>
<p>Viel besser w&#252;rde ich ein gestaffeltes System finden: ein Mal im Jahr schwarzfahren: 20 € (kann ja jedem mal passieren), beim zweiten Mal 40 €, beim dritten Mal 60 €, &#8230; das k&#246;nnte eher abschrecken. Die Daten w&#228;ren ja sowieso vorhanden, von daher ist die Staffelung kein Problem.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Auch in der JVA geht mal was verloren von Rechtsanwalt Arbeitsrecht</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/auch-in-der-jva-geht-mal-was-verloren/2011/10/comment-page-1/#comment-1069</link>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Arbeitsrecht</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 Jan 2012 16:21:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrechtsblogger.de/?p=1508#comment-1069</guid>
		<description>Eigentlich m&#252;sste die Gefangenpersonalakte in der JVA gegen eine &quot;Entwendung&quot; gesichert sein ;-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich m&#252;sste die Gefangenpersonalakte in der JVA gegen eine &#8220;Entwendung&#8221; gesichert sein <img src='http://www.strafrechtsblogger.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Erkennungsdienstliche Behandlung &#8211; das Bundesverwaltungsgericht von Steffen Dietrich</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/erkennungsdienstliche-behandlung-das-bundesverwaltungsgericht/2011/10/comment-page-1/#comment-993</link>
		<dc:creator>Steffen Dietrich</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 16:12:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrechtsblogger.de/?p=1488#comment-993</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Kollege Schmiegel,


Wie &#252;berall versucht die Polizei in Berlin in der Regel m&#246;glichst viele Daten zu sammeln.

In Berlin kommt es auch vor, dass sich die Polizei in einem laufendem Verfahren wegen geringf&#252;gigen Tatvorw&#252;rfen auf § 81 b 2 Alt beruft. In der Regel kann man als Rechtsanwalt erreichen, dass zun&#228;chst der Ausgang des Verfahrens abgewartet wird. Bei Freispruch oder Einstellung keine Ma&#223;nahmen, bei Veruteilung muss der Mandant herhalten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Kollege Schmiegel,</p>
<p>Wie &#252;berall versucht die Polizei in Berlin in der Regel m&#246;glichst viele Daten zu sammeln.</p>
<p>In Berlin kommt es auch vor, dass sich die Polizei in einem laufendem Verfahren wegen geringf&#252;gigen Tatvorw&#252;rfen auf § 81 b 2 Alt beruft. In der Regel kann man als Rechtsanwalt erreichen, dass zun&#228;chst der Ausgang des Verfahrens abgewartet wird. Bei Freispruch oder Einstellung keine Ma&#223;nahmen, bei Veruteilung muss der Mandant herhalten.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Erkennungsdienstliche Behandlung &#8211; das Bundesverwaltungsgericht von Alexander Schmiegel</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/erkennungsdienstliche-behandlung-das-bundesverwaltungsgericht/2011/10/comment-page-1/#comment-991</link>
		<dc:creator>Alexander Schmiegel</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 04 Dec 2011 13:58:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrechtsblogger.de/?p=1488#comment-991</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Kollege Dietrich,

zuf&#228;llig bin ich an diesem kalten, grauen Adventssonntag &#252;ber Ihren Blog gestolpert und habe mich ob der unterhaltsamen Kurzgeschichten auch gleich festgelesen.

Besonders interessant fand ich den vorstehenden Eintrag, da ich 2010 vor dem VG Hannover unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.11.2005 (Az. 6 C 2/05 = NJW 2006, 1225) die sachliche Zust&#228;ndigkeit des Verwaltungsgerichtes anzweifelte.

W&#228;hrend die Beklagtenvertreterin der PD schwadronierte, dass die R&#252;ge absurd sei, da die Verwaltungsgerichte in der Sache immer schon entschieden h&#228;tten, war der Vorsitzende nach R&#252;cksprache mit dem Gerichtspr&#228;sidenten f&#252;r die Argumentation &#252;beraus offen und meinte, &quot;nur weil wir etwas machen, hei&#223;t das noch lange nicht, dass es auch rechtens ist.&quot;

Es kam zur Verfahrensaussetzung. &#220;ber den Ausgang wei&#223; ich leider nichts, da es sich zu meiner Referendarszeit zugetragen hatte.

Es wundert mich, dass das BVerwG in seinem obiter dictum 2005 erst noch die Frage aufwirft, ob die Ma&#223;nahmen nach § 81b 2. Alt. StPO nicht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit besser aufgehoben w&#228;re, dann aber 2011 ganz selbst&#228;ndlich entscheidet, dass dem nicht so ist.

In Hannover ist § 81b StPO probates Mittel, jene im Kiez zu &#228;rgern, denen ansonsten nichts nachgewiesen werden kann. Dabei werden manchmal auch durchaus zweifelhafte Ausf&#252;hrungen der PD vor dem VG durchgewunken. Da stellt sich die berechtigte Frage, ob es hier noch um Pr&#228;vention oder schon um Repression geht.

Mit besten Gr&#252;&#223;en aus Hannover!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Kollege Dietrich,</p>
<p>zuf&#228;llig bin ich an diesem kalten, grauen Adventssonntag &#252;ber Ihren Blog gestolpert und habe mich ob der unterhaltsamen Kurzgeschichten auch gleich festgelesen.</p>
<p>Besonders interessant fand ich den vorstehenden Eintrag, da ich 2010 vor dem VG Hannover unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.11.2005 (Az. 6 C 2/05 = NJW 2006, 1225) die sachliche Zust&#228;ndigkeit des Verwaltungsgerichtes anzweifelte.</p>
<p>W&#228;hrend die Beklagtenvertreterin der PD schwadronierte, dass die R&#252;ge absurd sei, da die Verwaltungsgerichte in der Sache immer schon entschieden h&#228;tten, war der Vorsitzende nach R&#252;cksprache mit dem Gerichtspr&#228;sidenten f&#252;r die Argumentation &#252;beraus offen und meinte, &#8220;nur weil wir etwas machen, hei&#223;t das noch lange nicht, dass es auch rechtens ist.&#8221;</p>
<p>Es kam zur Verfahrensaussetzung. &#220;ber den Ausgang wei&#223; ich leider nichts, da es sich zu meiner Referendarszeit zugetragen hatte.</p>
<p>Es wundert mich, dass das BVerwG in seinem obiter dictum 2005 erst noch die Frage aufwirft, ob die Ma&#223;nahmen nach § 81b 2. Alt. StPO nicht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit besser aufgehoben w&#228;re, dann aber 2011 ganz selbst&#228;ndlich entscheidet, dass dem nicht so ist.</p>
<p>In Hannover ist § 81b StPO probates Mittel, jene im Kiez zu &#228;rgern, denen ansonsten nichts nachgewiesen werden kann. Dabei werden manchmal auch durchaus zweifelhafte Ausf&#252;hrungen der PD vor dem VG durchgewunken. Da stellt sich die berechtigte Frage, ob es hier noch um Pr&#228;vention oder schon um Repression geht.</p>
<p>Mit besten Gr&#252;&#223;en aus Hannover!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Wenn Polizisten l&#252;gen von Chris</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/wenn-polizisten-lugen/2011/12/comment-page-1/#comment-988</link>
		<dc:creator>Chris</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Dec 2011 18:48:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrechtsblogger.de/?p=1536#comment-988</guid>
		<description>Ehrlich, ich sah in meiner kurzen zeit bei der STA immer darin, dass wir so lange brauchen bis wir vor Gericht landen. Jeder Jurist wei&#223;, da&#223; ein Zeuge kein Wein ist, der mit den Jahren besser wird. Polizisten, bei denen sich so viele Vorg&#228;nge &#228;hneln leiden da besonders und haben nur ihre Bericht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ehrlich, ich sah in meiner kurzen zeit bei der STA immer darin, dass wir so lange brauchen bis wir vor Gericht landen. Jeder Jurist wei&#223;, da&#223; ein Zeuge kein Wein ist, der mit den Jahren besser wird. Polizisten, bei denen sich so viele Vorg&#228;nge &#228;hneln leiden da besonders und haben nur ihre Bericht.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Wenn Polizisten l&#252;gen von Elektrische Zahnbuerste</title>
		<link>http://www.strafrechtsblogger.de/wenn-polizisten-lugen/2011/12/comment-page-1/#comment-985</link>
		<dc:creator>Elektrische Zahnbuerste</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 16:05:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafrechtsblogger.de/?p=1536#comment-985</guid>
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