Archive for the ‘ Veranstaltungshinweis ’ Category

Luxus in NRW

Dieses Wochenende war ich wieder auf der Fortbildungsveranstaltung des Berliner Strafverteidiger e. V. in Bad Saarow.

Thema der diesjährigen Veranstaltung war die Ethik im Strafverfahren. Neben der Ethik von Rechtsanwälten standen auch die anderen Verfahrensbeteiligten im Strafverfahren auf dem Prüfstand. Neben Richtern des 2. Senats des Bundesgerichtshofes waren auch Richter und Staatsanwälte aus Berlin Diskussionspartner. Letztlich hatte sich aber auch ein Polizeibeamter vom LKA aus NRW in die Höhle des Löwen gewagt. Da es sich um einen Sachbearbeiter im Bereich der organisierten Kriminalität handelte, gab es viele Themenbereiche, die aus Sicht der Verteidigung ethische oder moralische Fragen betreffen. Teilweise ging es auch um wechselseitige Vorurteile. Die Polizei denkt, dass der Rechtsanwalt nur die Aufgabe hat, eine Strafvereitelung zu begehen. Dagegen denken Rechtsanwälte, dass Polizeibeamte im Prozess regelmäßig Falschaussagen verwirklichen.

Eine Information war für mich aber am interessantesten. In NRW hat man erkannt, dass wohl gebildete Polizisten in der Regel ihren Arbeitsauftrag am besten wahrnehmen können. Deshalb hat man sich nach Aussage dieses Polizeibeamten entschlossen, in NRW nur noch jemanden als Polizeibeamten einzustellen, der das Abitur hat. Der Polizeibeamte meinte:

Wir in NRW gönnen uns diesen Luxus!

Ich denke, dass dies eine sehr sinnvolle Entscheidung in NRW ist. Berlin sollte darüber nachdenken, dies NRW gleichzutun.

Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg

Strafrechts – Moot Court in Potsdam!

Verteidige deinen Mandanten im Gerichtssaal als Strafverteidiger, diene dem Rechtsstaat als Staatsanwalt oder leite die Verhandlung und sprich als Richter ein gerechtes Urteil – beim Moot Court 2011 an der Universität Potsdam werden Studenten zu wahren Strafrechtlern!

Die Aufgabe: Auf Grundlage einer Original-Ermittlungsakte in einem Team eine Verhandlungsstrategie entwickeln, Beweisanträge verfassen und Zeugen befragen.

Am Ende steht ein Urteil, das über Wohl und Wehe des Angeklagten entscheidet – und die Bewertung einer Jury aus namhaften Juristen.

Du kennst Studenten, die ihre strafrechtlichen Kompetenzen gern im Ernstfall testen wollen und an einem solchen Duell Spaß haben könnten. Lass es Sie wissen!

Deine beste Freundin ist schauspielerisch talentiert und könnte einen Zeugen, das Opfer oder Sachverständige überzeugend darstellen? Mach uns mit ihr bekannt!

Für weitere Informationen:
-> http://mootcourt.weebly.com
-> E-Mail an stern[at]strafrechtsblogger.de!

Strafvollzugstagung

Ein wenig spät, aber hoffentlich noch nicht zu spät:

Der Arbeitskreis Strafvollzug der Vereinigung Berliner Strafverteidiger veranstaltet am 28. / 29. Mai 2010 die „1. Berliner Gefangenentage”.

Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung stellt sich Frage nach dem Umgang mit der Sicherungsverwahrung in Deutschland neu.

Aber auch die Qualität der Behandlungsmaßnahmen für Inhaftierte und deren Bedeutung für die Rückfallprognose stehen auf dem Prüfstand.

Zu dem Thema „In dubio pro securitate – Sicherheitsbedürfnis contra Resozialisierung?” diskutieren u.a. VRiKG Weißbrodt, Prof. Johannes Feest (Bremen) und Prof. Henning Saß (Aachen) in drei Arbeitsgruppen und einer Podiumsdiskussion mit interessierten KollegInnen. Die Tagung bietet darüber hinaus eine Einführung, Auffrischung und / oder Erweiterung der Kenntnisse im Strafvollzugs- und – Vollstreckungsrecht.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin