Kategorie: Strafvollzug

Zum Glück mache ich kein Zivilrecht

Am heutigen Tage musste ich nach langer Zeit mal wieder kurzfristig einen Termin vor dem Zivilgericht wahrnehmen und bin erleichtert, dass ich dort nicht so häufig hin muss. Ein Mandant wurde im Rahmen seines Aufenthaltes in einer JVA in einem zivilen Krankenhaus behandelt. Das Krankenhaus verklagte nun unseren Mandanten und wollte die Behandlungskosten erstattet haben. Eigentlich muss die JVA die Behandlungskosten im Innenverhältnis tragen, da ein Inhaftierter einen Anspruch auf Heilbehandlung hat. Da mein nicht Deutsch sprechender und schreibunkundiger Mandant einen Behandlungsvertrag unterschrieben hatte, blieb mir aber im heutigen Termin nichts anderes mehr übrig, als dem Land Berlin den Streit...

Hoffnung hinter Gittern

Ein Gastbeitrag von Claire Dourlen, Jurastudentin an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil 3 Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urt. v. 17.12.2009 – 19359/04, NJW 2010, 2495 ff.) Der Beschwerdeführer wurde 1986 vom LG Marburg wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Raub zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Anschließend wurde seine Unterbringung in die Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Höchstfrist der Sicherungsverwahrung betrug nach dem zum Zeitpunkt der Verurteilung geltenden § 67 d Abs. 1 StGB bei erstmaliger Unterbringung zehn Jahre. Diese Frist wurde 1998 gestrichen. Das Bundesverfassungsgericht – BVerfGE 109, 133 – NJW 2004, 739 – entschied, dass die erfolgte...

Hoffnung hinter Gittern

Ein Gastbeitrag von Claire Dourlen, Jurastudentin an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil 2 Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung Die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung im Sinne von § 66 a StGB kam in Betracht, wenn bei dem Täter einen Hang zu erheblichen Straftaten vorlag, die von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB geforderte Gefährlichkeit jedoch „nicht mit hinreichender Sicherheit feststellbar“ war. Dies ist der Fall gewesen, wenn eine erhebliche, nahe liegende Wahrscheinlichkeit dafür festgestellt wurde, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich war und dies auch zum Zeitpunkt einer möglichen Entlassung noch sein würde. Formell wurde darüber hinaus eine Anlassverurteilung wegen einer der in § 66...

Hoffnung hinter Gittern

Ein Gastbeitrag von Claire Dourlen, Jurastudentin an der Humboldt-Universität zu Berlin Die Sicherungsverwahrung im Sinne von §§ 66 ff. StGB galt als eine der schwersten und umstrittensten Rechtseingriffe der deutschen Rechtsordnung. Es handelt sich gemäß § 61 StGB um eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie wird neben einer Freiheitsstrafe, die stets zuerst verbüßt wird, angeordnet. Im Gegensatz zu der normalen Straftat knüpft sie lediglich an die Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit an. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung muss auf eine besonders schwere Straftat (sog. Anlasstat) zurückzuführen sein. „Wegschliessen- und zwar für immer!“ forderte 2001 der ehemalige Bundeskanzler Gerhard...

Hier steht die Verteidigung!

Es stehen sich gegenüber: 6 Strafverteidiger, 6 Staatsanwälte, 6 Untersuchungsgefangene… Die Akte ist dünn, die Verhandlung nach 21 erörterten Punkten schon wieder vorbei. Und am schlimmsten: Alle bauen auf Sand.. Und nun zu etwas ganz anderem: Am 30. Juni findet im Untersuchungshaftbereich das Sommerfest statt. Fußballturnier, Beachvolleyball, ein Basketball-Freiwurf-Wettbewerb, Torwandschießen und Tischtennis. Ich spiele in der Mannschaft der Verteidigung gemeinsam mit Kollegin Diana Blum, und den Kollegen Benedikt Youn und Dr. Tarig Elobied. Selbstverständlich hoffen wir, auch kräftig angreifen zu können; wie in der Hauptverhandlung… Ich freue mich sehr! Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Strafvollzugstagung

Ein wenig spät, aber hoffentlich noch nicht zu spät: Der Arbeitskreis Strafvollzug der Vereinigung Berliner Strafverteidiger veranstaltet am 28. / 29. Mai 2010 die „1. Berliner Gefangenentage“. Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung stellt sich Frage nach dem Umgang mit der Sicherungsverwahrung in Deutschland neu. Aber auch die Qualität der Behandlungsmaßnahmen für Inhaftierte und deren Bedeutung für die Rückfallprognose stehen auf dem Prüfstand. Zu dem Thema „In dubio pro securitate – Sicherheitsbedürfnis contra Resozialisierung?“ diskutieren u.a. VRiKG Weißbrodt, Prof. Johannes Feest (Bremen) und Prof. Henning Saß (Aachen) in drei Arbeitsgruppen und einer Podiumsdiskussion mit interessierten...

Selbstmord in Untersuchungshaft

Laut Bericht der Berliner-Zeitung hat sich der Heranwachsende Mathias L., welcher die Internetplattform Studie VZ erpressen wollte, in der Untersuchungshaft in der Jugendstrafanstalt Plötzensee in Berlin erhängt. Laut Bericht der Berliner Zeitung soll der Haftbefehl wegen „Schwere der Straftat“ und vermutlich wegen Fluchtgefahr erlassen worden sein. Ein Blick ins Gesetz hätte gereicht, zu erkennen, dass die Schwere der Straftat kein Haftgrund im Sinne von § 112 StPO ist. Hier wird lediglich die Flucht, Fluchtgefahr und die Verdunklungsgefahr aufgeführt. Die Schwere der Schuld ist nur bei der Frage relevant, ob Fluchgefahr zu bejahen ist. Die Rechtsprechung drückt es verkürzt so aus:...