Kategorie: Strafrechtsdefinitionen

Das Merkmal des Einsteigens im Rahmen des Diebstahls im besonders schweren Fall

Klappe die Dritte – auch heute geht es wieder einmal um den Tatbestand des Einbruchsdiebstahls. Nachdem wir an dieser Stelle schon den Begriff des umschlossenen Raums und den des Einbrechens wiederholt haben, folgt heute der Begriff des Einsteigens. So sitzen in der Klausur bald alle Varianten des Einbruchsdiebstahls perfekt. Zur Erinnerung hier noch einmal der Wortlaut des § 243 Abs. 1 Nr.1 StGB: In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen...

Das Merkmal des Einbrechens beim Diebstahl in einem besonders schweren Fall

In der letzten Woche haben wir uns im Rahmen unserer fleißigen Definitionswiederholung mit dem Begriff des umschlossenen Raums befasst. Was jetzt noch fehlt sind die verschiedenen Handlungsalternativen des Einbruchsdiebstahls. Wir beginnen mit dem naheliegendem Merkmal des Einbrechens. Zur Erinnerung noch einmal der Wortlaut des § 243 Abs. 1 Nr.1 StGB: In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem...

Der Begriff des umschlossenen Raumes als besonders schwerer Fall des Diebstahls

Der Diebstahl gehört zu den Klassikern der strafrechtlichen Klausur. Eine Reihe von Problemen verbergen sich jedoch nicht in § 242 StGB selbst, sondern in seinen Qualifikationen und Regelbeispielen. Besonders der Einbruchsdiebstahl ist von besonderer Klausurrelevanz und sollte daher sicher beherrscht werden. Deshalb wiederholen wir heute den Begriff des umschlossenen Raumes in § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB, der wie folgt lautet: In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst-...

Das Merkmal des Inverkehrbringens von Falschgeld als echtes Geld nach § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB

Die Geldfälschung ist einer der Tatbestände, die man im Studium entweder gar nicht oder nur am Rande kennenlernt. Trotzdem sollte man den Prüfer auch auf diesem unbekannten Gebiet mit ein paar Grundkenntnissen erfreuen können. Wir erklären daher heute den Begriff des Inverkehrbringens von Falschgeld als echtes Geld, der in § 146 des Strafgesetzbuches geregelt ist. § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB lautet: Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt. Definition: In Verkehr gebracht wird...

Die tückischen Konkurrenzen

Im studentischen Alltag sorgt das Thema der Konkurrenzen immer wieder für Schweißausbrüche. Denn wer erst einmal alle Delikte eines Sachverhaltes geprüft hat, muss sich danach auch die Frage stellen, wie sich der Täter im Ergebnis eigentlich strafbar gemacht hat. Dabei kann man durchaus ins Schleudern geraten. Geht es in der Klausur dann doch mal schief, drückt der Prüfer vielleicht ein Auge zu. Bei Gericht ist das jedoch nicht ganz so einfach. Schließlich hängt von der Urteilsformel für den Angeklagten alles ab. Aus ihr geht hervor, wegen welcher Delikte sich der Angeklagte unter Berücksichtigung der Konkurrenzen strafbar gemacht hat. Zudem wird...

Der Begriff des Irrtums im Rahmen des § 263 StGB

Der Betrugstatbestand ist einer der Klassiker in Examensklausuren. Unzählige Probleme verbergen sich hinter seinen einzelnen Tatbestandsmerkmalen. Damit diese in der Klausur nicht übersehen werden, wiederholen wir heute den Begriff des Irrtums. § 263 Abs. 1 StGB lautet: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Definition: Unter einem Irrtum versteht man das Hervorrufen einer Fehlvorstellung, also einer positiven Vorstellung von einer...

Der Begriff des Einsperrens im Rahmen des § 239 StGB

Freiheitsberaubung ist ein Delikt, das in Klausuren gerne am Rande abgeprüft wird und deshalb oftmals von Studenten übersehen wird. Um den Prüfer nicht zu verärgern, sollte man zumindest die grundlegenden Definitionen des knappen Tatbestandes kennen. Ein klarer Fall für unsere wöchentliche Wiederholung. § 239 StGB lautet: Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Definition: Einsperren ist das Verhindern des Verlassens eines umschlossenen Raumes durch äußere, nicht notwendig unüberwindbare Vorrichtungen. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn das Opfer objektiv daran gehindert ist, von seiner Fortbewegungsfreiheit Gebrauch zu...