Kategorie: Allgemeiner Teil StGB

„Schmierestehen“ vorzeitig abgebrochen – keine Strafbarkeit wegen Beihilfe

Wer eine andere Person bei deren Straftat unterstützt, kann sich wegen Beihilfe zu der Tat strafbar machen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Haupttat durch die Hilfeleistung in irgendeiner Weise gefördert oder erleichtert wird. Eine typische Beihilfehandlung ist das Schmierestehen, um die Begehung einer Straftat abzusichern. Allerdings muss auch beim Schmierestehen genau geprüft werden, ob dadurch die Straftat tatsächlich gefördert wurde. Dies zeigt ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17. Mai 2018 – 1 StR 108/18.

Kann das bloße Klingeln an einer Haustür bereits einen versuchten Diebstahl darstellen?

Was genau unter unmittelbarem Ansetzen zu einer Tat zu verstehen ist, hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Urteilen konkretisiert. Das Versuchsstadium erstreckt sich schon auf Handlungen, die im ungestörten Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung unmittelbar einmünden sollen. Es ist demzufolge erforderlich, dass man zur objektiven Angriffshandlung ansetzt und das geschützte Rechtsgut in eine konkrete, nahe Gefahr bringt. Man spricht hierbei von der Überschreitung der Schwelle zum „Jetzt-geht-es-los“.

Vorliegen einer Notwehrlage bei zeitlich aufeinanderfolgenden, gegenseitigen Angriffen der Beteiligten

In seinem Beschluss vom 26.06.2018 (1 StR 208/18) beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, inwiefern ein Handeln aus Notwehr bei zeitlich aufeinanderfolgenden, gegenseitigen Angriffen der Beteiligten angenommen werden kann.

Zur Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch bei Furcht vor Entdeckung

Als sogenannter persönlicher Strafaufhebungsgrund ermöglicht der Rücktritt vom Versuch, einer Bestrafung wegen einer rechtswidrig und schuldhaft versuchten Straftat zu entgehen. Entscheidend für den Rücktritt ist jedoch, dass er freiwillig erfolgt. An den „erfolgreichen“ Rücktritt vom Versuch sind einige Voraussetzungen geknüpft, die sich auch danach unterscheiden, ob ein beendeter oder ein unbeendeter Versuch vorliegt. Und auch das Merkmal der Freiwilligkeit unterliegt einigen Anforderungen. Unfreiwillig ist die Entscheidung zum Rücktritt dann, wenn Umstände von außen hinzutreten, die sich für den Täter als Hindernis darstellen und damit einer Tatvollendung zwingend entgegenstehen. Solche Umstände können beispielsweise vorliegen, wenn das Risiko, angezeigt oder bestraft zu...

Bundesgerichtshof zur Gegenwärtigkeit eines Angriffs bei der Notwehr

In seinem Beschluss vom 1. Februar 2017 – 4 StR 635/16 hat der Bundesgerichtshof interessante Ausführungen zur Gegenwärtigkeit eines Angriffs bei der Notwehr gemacht. Dabei stellt er erneut klar, dass man sein Notwehrrecht auch dann ausüben darf, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht. Entscheidend für die Beurteilung seien die Absichten des Angreifers. Gegenstand der Entscheidung war ein Streit wegen Ruhestörung zwischen Nachbarn. Der Angeklagte fühlte sich von seinem Nachbarn, der mit Freunden lautstark Musik hörte, gestört und entschloss sich, diesen darauf aufmerksam zu machen. Da er wusste, dass er seinem Nachbarn körperlich unterlegen war und dieser auf die Beschwerde vermutlich abweisend...

Unter einem Dach lebende Eltern und Kinder sind Garanten füreinander – unabhängig von ihrem tatsächlichen Verhältnis

Als Familie sollte man füreinander da sein. Diesen Slogan würden wohl die meisten Menschen unterschreiben. Im Strafrecht sind die Einzelheiten dieses gut gemeinten Grundsatzes allerdings sehr umstritten, insbesondere wenn es um die Frage der Garantenstellung bei einer Strafbarkeit durch Unterlassen im Sinne des § 13 StGB geht. Denn hat man als Familie eine Garantenstellung allein aus natürlicher Verbundenheit inne? Oder müssen intakte Beziehungen oder zumindest eine häusliche Gemeinschaft bestehen, um eine Strafbarkeit durch Unterlassen zu begründen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu dieser Frage einen interessanten Beschluss vom 13. Oktober 2016 – 3 StR 248/16 veröffentlicht, in dem er seine ständige Rechtsprechung...

Die Selbstbedienungstankstelle und ihre Probleme – ein Überblick

Die Selbstbedienungstankstelle, an der getankt aber nicht bezahlt wird, ist ein absoluter Examensklassiker. Nicht umsonst, denn der auf den ersten Blick einfach scheinende Fall bringt eine Reihe von Problemen mit sich, bei denen der Teufel im Detail steckt. Da kann es schon mal passieren, dass man die eine oder andere Einzelheit übersieht und sich bei der Einordnung zwischen Diebstahl, Unterschlagung und Betrug verzettelt oder den Versuch als Vollendung qualifiziert. Umso schöner ist es, dass ein solcher Fall mal wieder vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wurde (Beschluss vom 13.01.2016 – 4 StR 532/15). In dem zu verhandelnden Fall wurde der Angeklagte vom...