Kategorie: Strafprozessrecht

Spruchkörper beim Amtsgericht

Fortsetzung zum Beitrag vom 06. November 2009 Ist man dann zu dem Ergebnis gekommen, dass das Amtsgericht sachlich zuständig ist, bleibt die Frage zu klären, welcher Spruchkörper zur Entscheidung berufen ist. Zur Auswahl steht der Strafrichter gem. § 25 GVG und das Schöffengericht gem. § 28 GVG. Der Spruchkörper Strafrichter – umfasst trotz Diskriminierungsverbot auch die Amtsrichterin – setzt sich aus einem Berufsrichter zusammen. Er ist zuständig, für Privatklageverfahren gem. § 374 StPO oder wenn keine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu erwarten ist. Wieder kommt es auf die Straferwartung an. Liegt die Straferwartung über zwei aber unter vier...

sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte

Dies ist eine Fortsetzung des Beitrages vom 31. Oktober 2009. Es geht um die Frage, wann das Amtsgericht sachlich zuständig ist. Leider muss ich, dem Gesetze folgend, gleich negativ anfangen. Nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 GVG ist das Amtsgericht nicht zuständig, wenn das Landgericht gem. §74 Abs. 2 GVG oder § 74a GVG oder das Oberlandesgericht gem. § 120 GVG zuständig ist. Vereinfacht ausgedrückt ist das Landgericht gem. § 74 Abs. 2 GVG immer zuständig, wenn jemand augrund einer Vorsatztat gestorben ist. Die Vorsatztat muss sich nicht aut die Tötung unmittelbar beziehen. In § 74a GVG werden einzelne...

Italienisches Gericht verurteilt CIA-Agenten

Laut Bericht von Focus-Online und der taz aus Berlin wurden in Italien mehrere CIA Agenten in Abwesenheit zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Den CIA Agenten wurde vorgeworfen, im Jahre 2003 einen Ägypter in Italien auf offner Straße gekidnappt zu haben. Bei dem Ägypter handelte es sich um den Iman einer Mailänder Moschee. In Deutschland wäre eine Verurteilung aufgrund der strafprozessualen Vorschriften schwer möglich. Die Strafprozessordnung (StPO) verbietet grundsätzlich die Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten gem. § 230 StPO. Hiernach findet eine Hauptverhandlung gegen den ausgebliebenen Angeklagten nicht statt. Vielmehr ist bei ungenügender Entschuldigung die Vorführung anzuordnen bzw. Haftbefehl zu...

Tatort: verdeckter Ermittler oder V-Mann

Am Sonntag spielte der Tatort in Berlin. Allein deshalb hat es sich für mich gelohnt, zuzuschauen. Als relevantes strafrechtliches Problem stellte sich die Frage, ob sich Fleischgroßhändler Mecklinger Junior an der Aufklärungsarbeit der Polizei beteiligen durfte. Zur Erinnerung, eine Person wurde erschossen und den Bösen konnte man nichts nachweisen. Deshalb erklärte sich Mecklinger Junior bereit, mit Direktschaltung zur Polizei, die Bösen nochmals zum Tatvorwurf zu befragen. Natürlich mit Erfolg. Der Frage der Rechtmäßigkeit dieses Verhaltens muss zunächst die Klärung vorrausgehen, welche Verfahrensstellung Mecklinger Junior hatte, verdeckter Ermittler oder V-Mann. Da Mecklinger Junior kein Polizeibeamter gem. § 110a Abs. 2 StPO...

Strafrecht – Russisch: Bundesgerichtshof – Федеральный Верховный суд

Da am Samstag im Eröffnungsbeitrag zur sachlichen Zuständigkeit der Strafgerichte die einzelnen Bezeichnungen der Gerichte im Instanzenzug sowie einzelner Rechtspflegeorgane eingeführt wurden, liegt es nahe, sich auch die jeweiligen russischen Entsprechungen einzuprägen. Die englischen folgen in dieser Woche. Zuständige Gerichte können sein: – das Amtsgericht (участковый районный суд) – das Landgericht (ландгерихт oder суд земли) – Oberlandesgericht (верховный суд земли) und der – Bundesgerichtshof (Федеральный Верховный суд) Rechtspflegeorgane am Amtsgericht sind der – Strafrichter (судья по уголовным делам) und das – Schöffengericht (суд шеффенов) Die kleinen und großen Strafkammern am Landgericht heißen auf Russisch маленькая bzw. большая судебная палата по...

Selbstmord in Untersuchungshaft

Laut Bericht der Berliner-Zeitung hat sich der Heranwachsende Mathias L., welcher die Internetplattform Studie VZ erpressen wollte, in der Untersuchungshaft in der Jugendstrafanstalt Plötzensee in Berlin erhängt. Laut Bericht der Berliner Zeitung soll der Haftbefehl wegen „Schwere der Straftat“ und vermutlich wegen Fluchtgefahr erlassen worden sein. Ein Blick ins Gesetz hätte gereicht, zu erkennen, dass die Schwere der Straftat kein Haftgrund im Sinne von § 112 StPO ist. Hier wird lediglich die Flucht, Fluchtgefahr und die Verdunklungsgefahr aufgeführt. Die Schwere der Schuld ist nur bei der Frage relevant, ob Fluchgefahr zu bejahen ist. Die Rechtsprechung drückt es verkürzt so aus:...