Kategorie: Bußgeld

125,00 € Bußgeld wegen Filmens einer Unfallstelle während der Fahrt

Es gibt viele Möglichkeiten, sich im Straßenverkehr einer Ordnungswidrigkeit schuldig zu machen. Eine davon ist die Benutzung des Handys am Steuer, etwa zum Telefonieren, SMS schreiben, Fotografieren oder Filmen. Letzteres wurde dem in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren Beschuldigten vorgeworfen. Er soll an einer Unfallstelle vorbeigefahren und diese fotografiert oder gefilmt haben. Obwohl sich der Beschuldigte dahingehend einließ, das Handy lediglich auf den Beifahrersitz gelegt und nicht verwendet zu haben, verurteilte ihn das Amtsgericht Castrop-Rauxel (Urteil vom 29.01.2019 – 6 OWi – 267 Js OWi 1998/18) wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu einer Geldbuße von 125,00 €. In der Hauptverhandlung...

Ein verbotenes „Rennen mit Kraftfahrzeugen“ kann schon auf kurzer Strecke vorliegen, selbst wenn keine „absoluten“ Höchstgeschwindigkeiten erreicht werden

Mit seinem „Raser-Urteil“ hat das Landgericht Berlin – (535 Ks) 251 Js 52/16 (8/16) – im Februar 2017 für großes Aufsehen gesorgt, weil es die Angeklagten im Zusammenhang mit einem illegalen Straßenrennen, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer getötet worden war, wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt hat. Die juristische Überprüfung dieses Urteils durch den Bundesgerichtshof steht noch aus. Dennoch setzte das Urteil des Landgerichts Berlin ein deutliches Zeichen in Richtung der Raser-Szene. Auch das Berliner Kammergericht hat sich in seinem Beschluss vom 07. Juni 2017 – 3 Ws (B) 117 – 118/17) – zum Vorliegen eines Straßenrennens geäußert, hier jedoch in...

OLG Stuttgart: Kein relevantes Gefährdungspotential beim Halten eines Mobiltelefons zum Telefonieren über die Freisprechanlage

Autofahrer können aufatmen! Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat bei der Nutzung von Handys am Steuer Gnade walten lassen. Kraftfahrzeugfahrer, die ein Mobiltelefon in der Hand halten und dieses über Bluetooth zum Telefonieren mit der Freisprechanlage verbunden haben, begehen keine Ordnungswidrigkeit. Dies ist insofern interessant, als dass die Handynutzung am Steuer von der Rechtsprechung tendenziell streng behandelt wurde. Erst Anfang des Jahres haben wir über eine Entscheidung des OLG Oldenburg berichtet, in der das Anschließen eines Handys zum Laden als verbotene Handynutzung qualifiziert wurde. Anlass des aktuellen Beschlusses des OLG Stuttgart vom 25.04.2016 – 4 Ss 212/16 war ein Fall, in dem...

BVerfG: sexuelle Handlungen mit Tieren sind ordnungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 8. Dezember 2015 – 1 BvR 1864/14  (Pressemitteilung vom 18. Februar 2016) klargestellt, dass der Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 3 Satz 1 Nr. 13 TierSchG verfassungsgemäß ist. Demnach ist es verboten, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € sanktioniert werden. Die beiden Beschwerdeführer hatten Verfassungsbeschwerde erhoben, weil sie sich durch das Verbot in ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt sahen. Das Recht auf sexuelle...

Neues zur Handynutzung am Steuer

Wer sein Mobiltelefon am Steuer nutzt, muss sich mittlerweile auf ein Bußgeld in Höhe von 60 € und einen Punkt in Flensburg gefasst machen. Dies gilt selbstverständlich nicht mehr nur für Personen, die am Steuer telefonieren. Im Zeitalter der Smartphones, die wahre Alleskönner sind, muss sich die Rechtsprechung immer wieder neuen Fallkonstellationen annehmen. In den letzten Tagen wurden zwei Entscheidungen veröffentlicht, die das Thema Handynutzung am Steuer aufgreifen und deshalb für jeden Kraftfahrzeugführer mit Mobiltelefon interessant sein dürften. Handynutzung als Ordnungswidrigkeit Im Fall der Handynutzung ist § 23 Abs. 1a StVO einschlägig. Nach diesem handelt gem. § 49 StVO ordnungswidrig, ...

Erteilung eines Fahrverbots auch bei mehreren einfachen Verkehrsverstößen möglich

Höchstwahrscheinlich hat fast jeder Autofahrer die Straßenverkehrsregeln schon einmal wissentlich oder aus Versehen missachtet. Ob zu schnelles Fahren, Fahren über eine rote Ampel oder Telefonieren am Steuer – bei all diesen Ordnungswidrigkeiten muss ein Bußgeld bezahlt werden. Neben Punkten in Flensburg drohen aber in der Regel keine weiteren Konsequenzen. Lediglich in Fällen, in denen ein besonders gefährlicher und grober Verkehrsverstoß vorliegt, kann neben der Geldbuße unter den Voraussetzungen des § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ein Fahrverbot erteilt werden. Das Fahrverbot hat zur Folge, dass der Führerschein abgegeben werden muss und der Betroffene in dem angeordneten Zeitraum kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr...

Neues aus der Welt der Bußgeldsachen

Autofahrer aufgepasst! Es gibt Neuigkeiten aus der dunklen Welt der Ordnungswidrigkeiten. Wer also bei dem nächsten Bahnstreik oder auch sonst im Alltag auf das Auto angewiesen ist und ohne ein Bußgeld durch den Verkehr kommen will, der sollte diesen Beitrag unbedingt lesen. Denn das Oberlandesgericht (OLG) Hamm war in der letzten Zeit wieder besonders fleißig und hat drei interessante Entscheidungen in Bußgeldsachen herausgebracht, die durchaus wissenswert für Autofahrer sind. 1. Die Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatzschild „Schneeflocke“ gilt auch, wenn es nicht schneit – Beschluss vom 4.9.2014 – 1 RBs 125/14 Nach der Ansicht des OLG Hamm erlaubt das Zusatzschild „Schneeflocke“...