Kategorie: Revision

Berufung beschränkt auf Bewährung?

Nach Auffassung des Oberlandesgericht Oldenburg in seiner Entscheidung vom 13.07.2010 – 1 Ss 91/10 – wird ein Berufungsgericht nicht von seiner Verpflichtung entbunden, zur Strafhöhe Stellung zunehmen, obwohl das Rechtsmittel auf die Prüfung der Frage nach der Aussetzung zur Bewährung beschränkt war. Als Begründung führt das OLG aus, dass die Höhe einer Freiheitsstrafe Auswirkungen auf die Frage haben kann, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Deshalb ist auch im Falle einer „Beschränkung“ grds. die Strafe als solches zu überprüfen. Das Berufungsgericht muss eigene Erwägungen zur Strafhöhe anstellen. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

Traue niemanden

besonders nicht der Staatsanwaltschaft. In einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin hatten sich die Prozessbeteiligten, sprich die Staatsanwaltschaft Berlin, das Gericht und ich uns geeinigt, dass mein Mandant im Falle eines Geständnisses eine Bewährung erhalten sollte. Nach dem Geständnis erfolgte die Bewährung und so dachte ich, der Fall hat sich erledigt. Heute treffe ich eine Richterin der Kammer, die mir mitteilte, dass die Staatsanwaltschaft Berlin Revision eingelegt hat. Zum Glück hatte ich darauf bestanden, dass die Absprache (Deal) ins Protokoll mit aufgenommen wurde. Ich finde, so etwas sollte verboten werden! Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

Revison wegen mangelnder Akteneinsicht

In dem Verfahren des Bundesgerichtshofes – 4 StR 599/09 – warf der BGH zunächst die Frage auf, ob sich das Akteneinsichtsrecht gem. § 147 StPO auch auf Ermittlungsakten im Zusammenhang stehender anderer Verfahren erstreckt, die durch das Gericht nicht beigezogen worden sind. Er deutete an, dass dies unter Umständen nicht der Fall sei. Ausgangspunkt wäre der Wortlauf  von Abs. 1: (1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen … Da die Akten aus den anderen Verfahren dem Gericht nicht vorliegen, kann sich der Verteidiger nicht auf § 147 StPO stützen. Der BGH brauchte die Frage aber nicht...