Archive for the ‘ Haft AT durcharbeiten ’ Category

Haft AT durcharbeiten – Teil 3 – Antworten

7) dt. Strafrecht gilt unabhängig vom Recht des Tatorts für die in § 5 genannten, im Ausland begangenen Taten.
8) dt. Strafrecht gilt für alle Taten, die in § 6 genannt sind -> Taten, die in allen Kulturstaaten anerkannte RG verletzen
9) dt. Strafrecht gilt nach Maßgabe des § 7 für

Auslandstaten gegen Deutsche (Abs. 1)
Auslandstaten Deutscher (Abs. 2 Nr. 1)
best. Auslandstaten von Ausländern (Abs. 2 Nr. 2)

Haft AT durcharbeiten – Teil 3 – Fragen

7) Was besagt das Schutzprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N
8) Was besagt das Universalprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N
9) Was ist der Inhalt von § 7 StGB in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N


N… Norm ist zu nennen.

Haft durcharbeiten Teil 2 – Antworten

Hier die Antworten zu den Fragen 4-6.

4) Dt. Strafrecht gilt für alle Inlandstaten unabhängig von der Nationalität des Täters, § 2 StGB
5) Geltung dt. Strafrechts in Anknüpfung an Staatsangehörigkeit; gilt nur ausnahmsweise, § 5 Nr. 8 b
6) Erweiterung des Territorialitätsprinzips für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen, § 4

Haft durcharbeiten Teil 2

Hier die nächsten Fragen, es geht noch immer um die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf Sachverhalte mit Auslandsbezug.

4) Was besagt das Territorialiätsprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N
5) Was besagt das Personalitätsprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N
6) Was besagt das Flaggenprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N

Außerdem: Haft notiert auf Seite 12/13 ein paar Gedanken zur Notwendigkeit und Fragwürdigkeit strafrechtlicher Systembildung. Die sollte man sich einmal in einer ruhigen Minute ansehen.

Wer hier den AT mitlernt oder wiederholt bzw. zumindest gedenkt, das zu tun, kann mir ja einmal eine Mail an stern[at]strafrechtsblogger.de schreiben.

Haft AT durcharbeiten Teil 1 – Antworten

Wie angekündigt, werden an den Haft-Tagen abends die kurzen Antworten auf die am Vormittag eingestellten Fragen notiert.

Für heute:

1)
Anwendung des dt. Strafrechts auf SV mit Auslandsbezug

2)
a) Ist der SV vom Schutzbereich des jew. TB erfasst? GS: dt. Strafrecht schützt nur deutsche RG
b) Ist das dt. Strafrecht nach §§ 3-7 anwendbar?

3)
a) Territorialprinzip
b) Personalitätsprinzip (nur ausnahmsweise)
c) Flaggenprinzip
d) Schutzprinzip
e) Universalprinzip
f) § 7


SV…Sachverhalt
TB…Tatbestand
GS…Grundsatz
dt…deutsch
RG…Rechtsgüter

Haft AT durcharbeiten Teil 1

Ostern ist vorbei – es geht zurück an den Schreibtisch. Ich arbeite derzeit den Haft durch und exzerpiere Faktenwissen, das ich behalten möchte. Da dies nach meiner Ansicht in Form von Fragen und Antworten am besten geht, verfasse ich zu jedem Fakt eine kurze Frage und speise das Ganze in regelmäßigen Abständen in mein Vokabellernprogramm. Es gibt unzähle – ich benutze, wie ich schon einmal erwähnt habe, das Programm Flashcards Deluxe für den IPod.

Ich habe mich dem konsequenten Servicegedanken dieses Blogs folgend entschlossen, die auswendig lernbaren Fragen und Antworten hier in regelmäßigen Abständen zu veröffentlichen. Wenn ich mir schon die Mühe mache, sollen andere auch etwas davon haben.

Morgens wird es die Fragen geben. Wer will, kann überlegen, ob er die Antwort wüsste. Wenn ja – prima. Wenn nicht, kann man sich Frage und am Abend die Antwort herauskopieren, auf Karteikarten schreiben oder für Flashcards (et al.) in Dateikarten umwandeln und lernen. Selbstverständlich hilft es in diesem Fall besonders, den jeweiligen Abschnitt bei Haft nachzulesen.

Die Auswahl ist natürlich subjektiv, ihr Prinzip wird man aber schnell mitbekommen.

Viel Vergnügen und Erfolg beim Lernen!

Konstantin Stern

Die ersten Fragen:

Worum geht es beim sog. Internationalen Strafrecht?
In welchen Schritten ist bei der Prüfung des internationalen Strafrechts vorzugehen? N
Nach welchen Prinzipien bestimmt sich die Anwendbarkeit dt. Strafrechts?


Anmerkunge: N bedeutet, dass eine Norm genannt werden soll.